Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
SCHEMBOR, Friedrich Wilhelm: Die österreichische Neutralität von 1807–1809. Die preußischen Aufstandsversuche in Ansbach-Bayreuth und der Kampf um Preußisch-Schlesien
Die österreichische Neutralität von 1807-1809 Der Bericht Eichlers über die Äußerungen Götzens, der auch von „bevorstehenden Bewegungen in der Gegend von Neuburg, in Ansbach und Bayreuth und selbst im Innviertel“ gesprochen hatte, veranlaßten den Kaiser, Sumeraw zu beauftragen, „den obderennsischen Landeschef, jedoch ohne die Quelle anzugeben, von der Sache zu unterrichten, damit er im Einverständnis mit dem kommandierenden General den Grund der Erwartungen des Grafen von Götzen möglichst erforsche“. Der Kaiser sah Götzens Beschwerde unter Verweis auf die gestattete Weizenausfuhr (siehe später) und das Waffenausftihrverbot als unbegründet an. ,JDamit aber nicht etwa von den an den Grenzen stehenden Beamten Handlungen ausgeübt werden, die dem von Mir angenommenen System nicht gehörig entsprechen, hat sowohl Graf Wallis als Graf Lazanzky die angemessenen Verfügungen zu treffen, daß zwar von den Neutralitätsgründen durch die Grenzbehörden nicht abgewichen, aber auch jene nachbarliche Willfährigkeit, die mit diesen unverrückt zu beachtenden Grundsätzen vereinbarlich sind, nicht verabsäumt werde.“ Den Rapport Eichlers legte der Kaiser auch Erzherzog Karl vor, damit auch mili- tärischerseits entsprechende Maßnahmen ergriffen werden konnten.21 Wer war nun Bein wirklich? Friedrich August Bein, gebürtig von Halle an der Saale, war 38 Jahre alt, evangelisch, ledig und lebte als ehemaliger Redakteur der „Bayreuther Zeitung“ früher in Bayreuth. Er reiste als geheimer Kabinettsekretär des Königs von Preußen und hatte den Status eines Kuriers.22 Der Zwischenfall von Niederlipka sollte kein Einzelfall bleiben. Wir werden im Laufe der Darstellung noch mehrmals darauf stoßen, daß Bein, aber auch einige seiner preußischen Gefährten, durch ihr exaltiertes Verhalten von sich aus den Staatsorganen auffielen und damit Schwierigkeiten hervorriefen, die gerade bei den ihnen gestellten Aufgaben um jeden Preis vermieden hätten werden sollen. Im gegebenen Falle war der Zwischenfall besonders peinlich. Bein war zwei Wochen lang aufgehalten worden. Kostbare Zeit war verstrichen. Götzen ließ das Unternehmen in Braunau fallen!25 Situation an der preußisch-österreichischen Grenze Wenden wir uns nun den Vorgängen an der preußisch-österreichischen (böhmischschlesischen) Grenze bei Glatz zu. Dort erhielt Oberst Graf Hardegg am 11. Feber 1807 eine Anweisung aus Prag, die besagte, er könne dem Fürsten von Anhalt-Pleß und Graf Götzen schriftlich mitteilen, „daß eine jede Territorialverletzung oder absichtliche Versuche von Durchmärschen unter keinem Vorwand gestattet“ würden, dem Grafen Götzen könne er aber durch einen verständigen Offizier mündlich sagen lassen, daß, wenn sie beide ihre Stellung nicht halten könnten oder sie der Gefangenschaft ausweichen wollten, man sie in Österreich aufnehmen wolle, jedoch nur als Zivilpersonen. „Durch diese bestimmte Sprache sollte man hoffen, daß eine jede Terri torialverletzung sorgfältig vermieden werden und umso weniger ein Gefecht auf unserem Gebiet vorfallen dürfte. Sollten aber einzelne bewaffnete Flüchtlinge unser AVA, PHSt 1304/O/1807. Ebenda, 1274/zzz/1807. L i o n n e t: Erhebungspläne, S. 53, 56. 321