Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)
Peter Rauscher der Vergangenheit ergangenen Dekrete zur Verbesserung des Gerichts eingeleitet wurde, ging keineswegs konfliktfrei vonstatten. Mehrmals kam es in den Anfangsjahren seiner Regierung zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Joseph II. und dem Reichshofrat, dem der Kaiser - ebenso wie übrigens der Reichshofkanzlei163 * * * - Faulheit1“ und Bestechlichkeit167 vorhielt. Ob sich diese Konflikte negativ auf die Politik des Kaisers auswirkten, weil sich dieser damit „selbst von den für eine erfolgreiche Politik so notwendigen Informationen über Reichshofratsinterna“168 abschnitt, kann mit gutem Grund vermutet werden, auch wenn ein dezidierter Nachweis dafür fehlt. In der Folgezeit scheint auf jeden Fall mit einer Zunahme der reichshofrätli- chen Prozeßtätigkeit auch die Zufriedenheit des Kaisers mit dem Kollegium gewachsen zu sein169. Von Seiten Preußens wurden die Reformpläne um den Reichshofrat mit Aufmerksamkeit registriert. Der preußische Gesandte in Wien, von Rohd, informierte seinen Hof ausführlich über die diesbezüglichen Vorkommnisse in Wien170 und billigte Joseph II. durchaus gute Absichten zu, äußerte aber auch Zweifel am Durchsetzungswillen des Kaisers171. In den wenigen Äußerungen Friedrichs II. zu den Konflikten zwischen dem Kaiser und dem Reichshofrat stimmte der König in bezug auf die angeblichen Bestechungsfälle in dieser Behörde der Einschätzung seines Gesandten von der Reformbedürftigkeit des Gerichts zu, wenngleich er damit wohl weniger eine intime Kenntnis der Zustände am Reichshofrat verriet, als vielmehr eine Art „kollegiales“ Mitgefühl angesichts einer vorgeblich nicht funktionierenden Behörde Groß: Reichshofkanzlei, S. 88-91. HHStA, RHR, Verfassungsakten 10, fol. 418r-421v, Joseph II. an den Reichsholratspräsidenten Graf Harrach, Wien 1767 März 19; die Antwort Harrachs ebenda, fol. 664r-669v. Ebenda 19, Paket 16, fol. 292r-293r, Joseph an Harrach, Wien 1767 Oktober 21.; vgl. auch die Antwort Josephs auf ein Rechtfertigungsschreiben des Reichshofrats ebenda, fol. 310r und das kaiserliche Dekret an den Reichshofrat, 1768 Februar 29. e b e n d a, fol. 374r-375r. Haug-Moritz: Ständekonflikt, S. 284. Die bei Aretin: Reich. Bd. 3, S. 134, Anm. 40 und 41 gemachten Anmerkungen sind leider fehlerhaft. In Anm. 40 muß es statt „Seite 60“ „Seite 260“ heißen. Anm. 41 konnte ebenfalls nicht verifiziert werden. Zum Grad der Zufriedenheit des Kaisers mit dem Reichshofrat vgl. die Kommentare Josephs zu den ihm eingesandten Jahresberichten über die Tätigkeit des Gerichts HHStA, RHR, Verfassungsakten 10. Zweifellos ist die alleinige Feststellung der Zunahme der Prozeßtätigkeit kein ausreichendes Indiz für eine generelle Effizienzsteigerung des Reichshofrats, da die Dauer der Behandlung von Fällen am Reichshofrat von der Art des Prozesses und damit von der Zeit, die zu dessen Behandlung im Kollegium zur Verfügung stand, abhing (vgl. HHStA, RHR, Verfassungsakten 10, fol. 274r-281r: „Anmerckung über das Kay.- Handbillet de 27. Febr. 1770“. Gutachten des Reichshofrats Graf Überacker an Harrach [?], Wien 1770 März 6.; vgl. ebenda, fol. 259r-v, fol. 262r-265v, fol. 302r, Harrach an Joseph, Wien 1770 März 11). Zum Problem, anhand der Arbeitseffektivität Aussagen über die Bedeutung und Wirksamkeit eines Gerichtes zu treffen, siehe Diestelkamp: Rechtsleben, S. 9 f. Vgl. die unten in Anm. 171 und 176 zitierten Schreiben Rohds an Friedrich; zu Informationen an den preußischen Hof über einzelne Prozesse des Reichshofrats vgl. allgemein GStAPK, HA I., Rep. 18, bes. Nr. 31, Fasz. 107-127, Fasz. 155, Fasz. 157; Nr. 34c2, Fasz. 18-20; Nr. 138. GStAPK. HA I,. Rep. 96, Nr. 46 H, Rohd an Friedrich, Wien 1766 Juni 4. „L’Empereur voudroit le [= le Conseil Aulique] rondre integre et plus laborieux. Ses intentions sont bonnes [...]. II se pourroit bien pour- tant, que l’Empereur fatigué á la fin de la resistence qu’il trouve, et des intrigues qu’on fait jouer Í9Í, pour contreminer ses bonnes intentions, ne prenne le parti de laisser aller les choses comme elles sont allées de- puis si longtems [...]“. 300