Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)

Peter Rauscher Mit dem Beginn des Siebenjährigen Krieges und dem Einfall Preußens in Sachsen schien nach all den preußischen Versuchen, die Autorität des Kaisertums weiter zu untergraben, dann aber die Zeit gekommen zu sein, aus diesem wirkliche Vorteile für das Erzhaus ziehen zu können. In den ersten Jahren des Krieges warf Franz I. gegen Preußen alles in die Waagschale, was ihm sein Kaiseramt zur Verfügung stellte"4. Neben den österreichischen Waffen stand damit das ganze juristische In­strumentarium des Kaisers gegen Friedrich II. im Felde"5. Schon kurz vor Kriegsausbruch hatte Franz I. auf die Beschwerde des Herzogs von Mecklenburg wegen unerlaubter preußischer Werbungen in zwei Schreiben den König abgemahnt, „damit Wir Uns nicht gemüßiget sehen möchten, Unserem Kay. Obristrichterlichen Amt gemäß, gegen dieselbe [= Majestät; gemeint ist Friedrich II.] zu denen in denen Reichs-Gesetzen vorgeschriebenen Mitteln ohne weiteren Anstand vorzuschreiten“"6. Mit dem Beginn des Krieges machte der Kaiser mit seiner Drohung ernst. Nach­dem Sachsen den Einmarsch preußischer Trappen in das Kurfürstentum seit Ende August 1756 an den Kaiser gemeldet hatte, ließ Franz I. in einem Schreiben vom 9. September seinem Reichshofrat offiziell von dem Vorfall Bericht erstatten. In diesem kaiserlichen Dekret wurde dem Kollegium befohlen, in seiner Funktion als Reichs­gericht tätig zu werden und darüber hinaus dem Kaiser ein Gutachten zu unterbrei­ten, was das Reichsoberhaupt gemäß seines kaiserlichen Amtes des weiteren verfü­gen könne."7 Der Reichshofrat reagierte bereits am 13. September mit dem Erlaß eines Conclu- sums ,,[d]en gewaltsamen Königlich-Preusischen, Chur-Brandenburgischen Einfall in die Königlich-Pohlnische, Chur-Sächsische Chur-Lande, auch weitern Anzug in * 114 115 116 117 Gestalt von gantz Europa, menschlicher weiß das Unheyl allein abzuwenden oder aufzuhalten vermag, immerzu noch mehrers zu schwächen antragen. In wie weit von Chur-Trier und dem Bischöfen von Augspurg die Abneigung gegen die Reichs- Ritterschaft getrieben, und anmit das von Unserm Ertzhauß unterstüzte, die untergebenen Erzt- und Hoch Stiffter allein zu retten vermögende Kay. Obrist-Richer-Amt mit angefochten und verlezet werde, ist dir ohnedas zur genügen bekannt [...]“. 114 Die immer noch grundlegende Darstellung zur Beteiligung des Reiches am Siebenjährigen Krieg stammt von Brabant, Artur: Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im Kampf mit Friedrich dem Gro­ßen. Bd. 1-3. Berlin-Dresden 1904-1931; vgl. daneben auch Aretin: Reich. Bd. 3, S. 87-107 sowie den Bestand HHStA Reichshofrat, Denegata recentiora [in Hinkunft: RHR, Den. rec.], Kart. 974-979; Landes: Achtverfahren, berührt den vorliegenden Fall nicht. 115 Den preußischen Gegner ins Unrecht zu setzen, bot schon die Gefahr eines Religionskrieges, die von Anfang an über dem Konflikt schwebte (A r n e t h, Alfred Ritter von: Geschichte Maria Theresias. Bd. 1- 10. Wien 1863-1879, Bd. 5: Maria Theresia und der siebenjährige Krieg 1756-1763. Wien 1875, S. 154f.; Aretin : Reich. Bd. 3, S. 89 f.). Zu den preußischen Bündnisverhandlungen mit den protestan­tischen Reichsständen siehe Meyer Hermann: Der Plan eines evangelischen Fürstenbundes im sieben­jährigen Kriege. Diss. Bonn-Celle 1893. 116 HHStA RHR, Den. rec., Kart. 975, Franz I. an den König in Preußen, Wien 1756 Mai 29.; vgl. auch ebenda das Schreiben vom 2. April sowie ebenda, Relationen 107; zu den Zusammenhängen vgl. Brabant: Reich. Bd. 1, S. 16-20, dort allerdings mit propreußischer Tendenz. 117 HHStA RHR, Den. rec., Kart. 974. 290

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