Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

EMINGER, Stefan: Gewerblicher Mittelstand in Österreich Zur Zeit der großen Depression. Organisation, Interessenpolitik und politische Mobilität im Gewerbe 1930–1938

Gewerblicher Mittelstand in Österreich 1930 - 1938 selten populistischen Charakter,102 und eine Zeitlang wurde von diesen Verbänden sogar die Auflösung der Kammern betrieben103. Einer der heftigsten Gegner der damaligen Kammern war Julius Raab. Für ihn als Präsidenten sowohl des ÖGWB als auch des Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden stellten die Handels­kammern die Hauptkonkurrenz bei der machtpolitischen Umverteilung im Zuge des berufsständischen Aufbaus dar.104 Was die gewerbliche Basis betrifft, stand hinter dieser Agitation gegen die Kammern allerdings lediglich in Niederösterreich und Wien die Mehrzahl der Gewerbetreibenden. In den übrigen Bundesländern war das Verhältnis zwischen Kammern und Gewerbevertretung dagegen weitgehend unge­trübt.105 Die alpenländischen Hagebünde und die dortigen Landeshauptverbände der Genossenschaften verlangten daher, die Handelskammern in den Aufbau der berufs­ständischen Vertretung zu integrieren und sie in der bisherigen Form zu erhalten.106 Auf Regierungsebene setzten sich insbesondere nach der Abberufung des Kam­mergegners Odo Neustädter-Stürmer im Herbst 1935 allmählich jene Kräfte durch, welche die Handelskammern auch im ständisch aufzubauenden Staat als unverzicht­bar erachteten.107 Das im Dezember 1935 verabschiedete Gesetz zur vorläufigen Fortführung der Kammergeschäfte zielte denn auch primär darauf ab108, die politi­sche Kontrolle über die Kammern, vor allem hinsichtlich der vermögenden Wiener Kammer, zu erlangen bzw. sicherzustellen.109 Empfindliche Kompetenzeinbußen mußten die Handelskammern dennoch hinnehmen. Anfang 1936, als die Bünde ihre Tätigkeit aufnahmen, waren alle Agenden, welche jeweils nur einen „Berufsstand“ betrafen, an diesen abzutreten. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammen­hang der Verlust des Begutachtungs- und Vorschlagsrechtes der Handelskammern.110 Definitiv gesichert war der Fortbestand der Kammern schließlich mit der Verab­schiedung des Handelskammergesetzes 1937.111 Für Niederösterreich wurde eine 102 Telegraf am Mittag 2 (22. Jänner 1935), S. 3; ÖGZ 46 (2. Juni 1934), S. 1; ebenda 47 (25. Mai 1935), S. 1. 103 Haas: Wirtschaftsverbände und Ständestaat, S. 338. 104 Der österreichische Volkswirt [ÖVW] 27 (19. Jänner 1935), S. 297; ebenda 28 (5. Okto­ber 1935), S. 5; H a a s: Wirtschaftsverbände und Ständestaat, S. 338. 103 WKW, Registratur, Protokolle Präsidialkonferenz 74-83, 1932-1933, Verhandlungsschrift der 83. Präsidialkonferenz vom 14. 11. 1933, S. 3; WKW, Registratur, Paket 2627/3, Schreiben von Kam­meramtsdirektor Taucher (Graz) an Becker vom 12. 10. 1934. 106 AHGZ 16(24. März 1934), S. 3; ebenda 16 (21. April 1934), S. 3; ebenda 16 (11. August 1934), S. 2; AdR, BMfHuV/allg., Sign. 501, GZ 135.080/1934, Kt. 2665, Schreiben des Kärntner Hagebundes an Dollfuß vom 14. 4. 1934. 107 AdR, Bundesministerium für Inneres [BMfl], Ministerrats-Protokolle [MRP], Kt. 193, Verhandlungspro­tokoll über die 1.017. Sitzung des Ministerrates vom 7. 12. 1935. 108 BGBl. Nr. 447/7. 12. 1935, Vorsorge für die vorläufige Weiterführung der Geschäfte der Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie. 109 Siehe dazu die resümierende Stellungnahme Schuschniggs im Ministerrat: AdR, BMfl, MRP, Kt. 193, Verhandlungsprotokoll über die 1.017. Sitzung des Ministerrates vom 7. 12. 1935. 110 Hinsichtlich des Gewerbes siehe dazu § 14, BGBl. Nr. 84/12. 3. 1935, Errichtung des Bundes der Gewer­betreibenden (Gewerbebund). 111 BGBl. Nr. 204/30. 6. 1937, Errichtung von Kammern für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen (Handelskammemgesetz). 15

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