Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
EMINGER, Stefan: Gewerblicher Mittelstand in Österreich Zur Zeit der großen Depression. Organisation, Interessenpolitik und politische Mobilität im Gewerbe 1930–1938
Stefan Eminger eigene Kammer errichtet, und als Dachorganisation wurde eine Bundeshandelskammer gebildet. Der Wirkungsbereich der Kammern bestand im allgemeinen in der Herbeiführung eines Interessenausgleichs zwischen den Bünden, doch verblieben auch die Einrichtungen zur Export- und Gewerbeförderung weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Kammern."2 Die „politische“ Vertretung des Gewerbes besorgte im Austrofaschismus der bereits mehrfach erwähnte „Österreichische Gewerbebund“. Hervorgegangen aus dem „Deutschösterreichischen Gewerbebund“ bzw. dem Reichsgewerbebund, hatte sich der ÖGWB Ende April 1934 als Berufsorganisation des Gewerbes in der Vaterländischen Front konstituiert.112 113 Die Gewerbetreibenden waren damit die einzige Berufsgruppe, die in der Vaterländischen Front über eine eigene Organisation verfügten.114 * Präsident Raab ließ keinen Zweifel daran, daß der ÖGWB hinsichtlich der privatrechtlich organisierten Verbände als ausschließliche Interessenvertretung des Gewerbes konzipiert war. Von der Regierung dabei unterstützt, gelang es dem ÖGWB noch im Laufe des Jahres 1934, die oppositionellen alpenländischen Hagebünde politisch weitgehend zu marginalisieren und seine Mitgliederbasis allmählich über Niederösterreich, das Burgenland und Wien hinaus auch auf die übrigen Bundesländer auszudehnen113. Bis auf wenige Ausnahmen hatten sich schließlich bis Ende 1935 sämtliche freie Vereine des Gewerbes aufzulösen.116 Die praktische Umsetzung des Monopolanspruches und die Akquirierung einer beträchtlichen Mitgliederanzahl durch den ÖGWB erfolgte allerdings nicht ganz ohne Zwangsausübung117. Der Beitritt zum ÖGWB basierte de jure zwar auf Freiwilligkeit, de facto wurde der Beitrittswilligkeit aber nachgeholfen. Da dem ÖGWB das Vorschlagsrecht hinsichtlich aller durch Gewerbevertreter zu besetzende Funktionen in der bürgerlichen Diktatur zukam, war jedwede aktive Mitbestimmung von Gewerbetreibenden im Austrofaschismus von der Mitgliedschaft bei diesem Verband abhängig. Darüber hinaus war auch die Chance, mit öffentlichen Lieferungs- und Arbeitsaufträgen beteilt zu werden, an die Zugehörigkeit zum ÖGWB gekoppelt.118 Im wesentlichen war dem ÖGWB von der bürgerlichen Diktatur die Aufgabe gestellt, für die politische Zurichtung der Gewerbetreibenden im Sinne des Regimes zu sorgen.119 Die Aktivitäten des ÖGWB erschöpften sich daher in der Organisierung 112 BGBl. Nr. 204/30. 6. 1937, Errichtung von Kammern für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen (Handelskammemgesetz), § 4. 113 Jahrbuch des Österreichischen Gewerbebundes 1936. 1. Jg. Wien [1935], S. 75. 114 Tálos-Manoschek: Politische Struktur des Austrofaschismus. In: Tálos- Neugebauer (Hrsg.): „Austrofaschismus“. Wien 4., erg. Aufl. 1988, S. 75-119, hier S. 104. 113 Jahrbuch Gewerbebund 1936, S. 76-79. 116 BGBl. Nr. 84/12. 3. 1935. § 102 117 Ende 1935 zählte der ÖGWB angeblich 114.551 Mitglieder. Siehe dazu: Österreichischer Gewerbebund. Berufsorganisation der Vaterländischen Front. Informationsblatt (März 1936) Nr. 3, S. 6. 118 Tiroler Gewerbe. Offizielles Mitteilungsblatt des Landesgewerbeverbandes für Tirol und der Landesgruppe Tirol des V.-F.-Gewerbebundes 2 (Oktober 1937), S. 3; WKW, Registratur, Paket 3389, Mappe Bundesgewerberat, Beschlußprotokoll über die Konferenz des Bundesgewerberates (Konferenz der Landesgruppenobmänner) vom 16. 2. 1938. 119 Haas: Wirtschaftsverbände und Ständestaat, S. 334. 16