Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

LEHNER, Georg: Chinesisch für den auswärtigen Dienst: Zwei Dolmetsch-Eleven an der k. u. k. Gesandtschaft in Beijing in den Jahren 1897 bis 1900

Chinesisch für den auswärtigen Dienst liehen Staatsprüfungen aus beiden Reichshälften zu finden und „nach höchst sorg­sam zu treffender Auswahl“ zwei junge Leute als Dolmetsch-Eleven der Gesandt­schaft in Beijing zuzuweisen. Kuczynski entwickelte in seiner Antwort auf den Erlaß vom 6. November 1906 auch gleich ein Anforderungsprofil für eventuelle Kandida­ten, wobei er neben der fachlichen auch eine charakterliche Eignung der künftigen Dolmetsch-Eleven für unabdingbar hielt: „Hkbei müsste vor Allem [sic!] auf die Charaktereigenschaften und die Vorstudien der Candidaten Rücksicht genommen werden und hätten dieselben ausserdem eine mehr als rudimentäre Kenntniss des Französischen und des Englischen nachzuweisen.“ Nach Rücksprache mit in Beijing tätigen „Fachleuten“ erklärte Kuczynski, daß die Erlernung des Chinesischen außerhalb Chinas ohne chinesischen Lehrer „ein Ding der Unmöglichkeit“ wäre und daß „ein einigermassen eifriges Studium von 2 Jahren in Peking vollkommen“ genüge, „um auch ohne Vorstudien die chinesische Schrift­sprache für den Dienstgebrauch zu erlernen“. Der k. u. k. Gesandte schlug daher vor, die Dolmetsch-Eleven für zwei bis zweieinhalb Jahre nach Beijing zuzuteilen - eine Praxis, die vor allem an der britischen Gesandtschaft für China seit längerem ge- handhabt wurde. Dem k. u. k. Gesandten war natürlich daran gelegen, die geeigne­ten Kandidaten längerfristig an den Auswärtigen Dienst in Ostasien zu binden: „Um nun aber eine gewisse Garantie zu haben, dass die betreffenden Candidaten diese Gelegenheit nicht nur dazu benützen wollen, um auf Staatskosten eine Lustreise nach China zu unternehmen und eventuell hier dann einem einträglicheren Berufe nachzuge­hen, so wäre denselben das Reisepauschale nur zur Hälfte auszubezahlen und die andere Hälfte bis zur erfolgreichen Absolvierung der 2jährigen Studien zurückzubehalten. Ausserdem hätten die Competitoren einen Revers zu unterschreiben, in welchem sie sich mit der Bedingung einverstanden erklären, im Falle nicht befriedigender Prüfungsresulta­te ohne jeglichen Anspruch auf Schadloshaltung od. Refundierung der Rückreisespesen jederzeit aus dem Dienste entlassen werden zu können. Auch müsste dieser k. u. k. Ge­sandtschaft das unumschränkte Recht eingeräumt werden, auf Meldung des Dolmetsches hin unbrauchbare Individuen ohne weiters abstossen zu können [...]“. Sollte sich diese Notwendigkeit ergeben, so hätte das Ministerium des Äußern dar­aufhin einen weiteren Kandidaten nach Beijing zu senden. Absolventen dieser zwei­jährigen Studien würden anschließend im Konsulardienst Verwendung finden, wo sie neben Übersetzungen auch für den Kanzleidienst herangezogen werden sollten. Kuczynski hielt es für ratsam, den Kandidaten die anschließende Übernahme in den effektiven Konsulardienst im Range eines Vizekonsuls in Aussicht zu stellen: „Hiedurch würde einerseits dem sich immer mehr fühlbar machenden Mangel an Chi­nesisch sprechenden Consularfunctionären abgeholfen und andererseits würde der Ehr­geiz der Sprachstudenten durch die in Aussicht stehenden Avancements-Möglichkeiten angestachelt“54. Kuczynski präsentierte seine Ausführungen über die Zuteilung von Dolmetsch- Eleven zur k. u. k. Gesandtschaft in Beijing vor dem Hintergrund der damals von ihm erkannten Notwendigkeit, außer in Shanghai und Tianjin auch in weiteren Han­HHStA, GA Peking, Karton 61 (Kuczynski an MdÄ, N° XIII, Reservat, Peking 1907 Februar 28). Unter­streichung im Original. - Im diplomatischen und konsularischen Dienst des Deutschen Reiches, mußten sich die Chinesisch-Dolmetscher auf zehn Jahre zum Dienst in Ostasien vertraglich verpflichten. Vgl. dazu Stichler: Chinesisch-Dolmetscher, S. 242 f. 123

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