Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
ANGELOW, Jürgen: Der Zweibund zwischen politischer Auf- und militärischer Abwertung (1909-1914). Zum Konflikt von Ziel, Mittel und Struktur in Militärbündnissen
Jürgen Angelow während der bosnischen Krise 1908/09 fest zusagte, im Falle eines Konfliktes der Donaumonarchie mit Serbien Hilfe zu leisten, auch wenn Rußland Serbien beistehen würde. Diese weitgehende Zusage wurde nicht nur vom deutschen Generalstabschef Helmuth von Moltke d. J., sondern auch von Reichskanzler Bernhard von Bülow, Staatssekretär Wilhelm Freiherr von Schoen und - nach Beginn der Krise - nicht zuletzt von Kaiser Wilhelm II. getroffen. Sie deckte den Fall eines österreichisch-ungarischen Präventivkrieges gegen Serbien bündnispolitisch ab und führte damit zu einer Ausweitung des bisher gültigen „casus foederis et belli“. In ihrer Präzision und Verbindlichkeit ging sie über alles bisher Gesagte hinaus. Damit erhielt sie einen völkerrechtlich verbindlichen Charakter. Durch die Akzeptanz des serbischen Bündnisfalles hatte sich Deutschland hinter die auf Machtsichcrung und Machterweiterung gegenüber Rußland gerichteten Ambitionen Österreich-Ungarns auf dem Balkan gestellt. Dadurch war der Zweibund 1908/09 in Bezug auf die machtpolitisch ungefestigte Region des Balkans von einem primär an defensiver Status-quo-Sicherung orientierten Bündnis zu einem Block aufgewertet worden, der durchaus auch aggressive außenpolitische Zielprojektionen verfolgte. Da russische Interessen direkt tangiert waren, führte dieser Schritt darüber hinaus zur weiteren Dynamisierung der gesamten europäischen Bündnismechanik. Bis zum Zeitpunkt der bosnischen Krise hatten sich völkerrechtlich unverbindliche Aussagen Wilhelms II., wie die vom 13. August 1889 gegenüber Franz Joseph I. und Generalstabschef Friedrich Freiherrn von Beck-Rzikowsky gemachte Bemerkung („Aus welcher Ursache Sie immer mobilisieren, ob wegen Bulgarien oder sonst - der Tag Ihrer Mobilisierung ist auch der Mobilmachungstag für meine Armee und da können die Kanzler sagen, was sie wollen“)7 als bedeutungslos erwiesen, da sie von den deutschen Reichskanzlern immer wieder dementiert und durch die praktische Politik des Deutschen Reiches stets konterkariert wurden. Mit dem Beginn der imperialistischen Epoche jedoch und dem Übergang des Reiches zur Weltpolitik in der wilhelminischen Ära, der Nichterneuerung des deutsch-russischen Rückversicherungsvertrages und der heraufziehenden französisch-rassischen Entente, schließlich dem der deutschen Seerüstung entsprungenen britisch-deutschen Antagonismus, verengte sich der Entscheidungsspielraum der deutschen Politik, entstanden die Vorraussetzungen für eine Veränderung des Zweibundes, der in diplomatischen Kreisen des Deutschen Reiches noch Ende des 19. Jahrhunderts als eine „totale quantité négligeable“8 gegolten 7 Zit. nach Glaise-Horstenau, Edmund von: Franz Josephs Weggefährte. Das Leben des Generalstabschefs Grafen Beck. Nach seinen Aufzeichnungen und hinterlassenen Dokumenten. Wien 1930, S. 338. 8 Philipp zu Eulenburg an Friedrich von Holstein, 8. April 1899, zit. nach W i n z e n , Peter: Bernhard Fürst von Bülow. Deutsche Politik. Bonn 1992, S. 47. 28