Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
AGSTNER, Rudolf: Das Palais Polowzow als k. u. k. Botschaft in Sankt Petersburg 1886–1914
Rudolf Agstner Wert eingebüßt habe und dessen Besitz für Österreich im Augenblick eher eine Verlegenheit wäre, zurückzuerhalten ,..“74 *. Am 28. Juli 1923 wurde folgende Vereinbarung zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der RSFSR zur Regelung der Frage der beiderseitigen Botschaftsgebäude abgeschlossen: 1. Die österreichische Bundesregierung übergibt der hiesigen Vertretung der russischen Regierung das hiesige russische Botschaftsgebäude III, Reisnerstraße 47 und das Generalkonsulatsgebäude III, Reisnerstraße 45 samt allem Zubehör. 2. Der gegenwärtige Zustand und Wert des österreichisch-ungarischen Botschaftsgebäudes in Petersburg und seines gesamten seinerzeitigen Inventars ... ferner der darin hinterlegt gewesenen Privatdepots österreichischer Staatsangehöriger sowie der Beamteneffekten ist ehestens durch eine gemischte Kommission so genau als möglich festzustellen ... 3. Nach Durchführung dieser Feststellungen wird die österreichische Bundesregierung ihre einschlägigen Ersatzansprüche sowie ihre Ansprüche auf Rückstellung der noch auf russischem Boden befindlichen österreichisch-ungarischen Botschafts- und Konsulatsarchive formulieren und begründen. Insoweit über diese Ansprüche keine direkte gütliche Verständigung erzielt wird, entscheidet ein Schiedsgericht... 4. Nach Durchführung des Inhaltes der erwähnten direkten gütlichen Verständigung beziehungsweise nach Erfüllung des Schiedsspruches übergibt die russische Regierung der österreichischen Bundesregierung das österreichisch-ungarischen Botschaftsgebäude in Petersburg samt allem Zubehör zur freien Verfügung ... 5. Bis zur endgültigen Austragung der Angelegenheit ... sichert die russische Regierung die weitere kostenlose Unterbringung der österreichischen bevollmächtigten Vertretung in Moskau ... zu, übernimmt die notwendigen baulichen Herstellungsarbeiten und vervollständigt die bisher unzulängliche Einrichtung in angemessener Weise. 6. Die vorstehende Vereinbarung bezieht sich nicht auf die hiesige russische Kapelle. Diesbezüglich bleibt eine weitere Vereinbarung Vorbehalten/4 75 Am 3. August 1923 hatte Legationsrat Emil Keil Gelegenheit, das ehemalige Botschaftsgebäude zu besichtigen und konnte in seinem Bericht u. a. folgendes feststellen: ... Vorhanden ist ... so gut wie nichts mehr, mit Ausnahme von viel Kram und einigen wenigen noch brauchbaren bzw. noch restaurierbaren Möbelstücken und sonstigen Gegenständen ... die teilweise Staats-, teilweise Privateigentum sind. Das Vorhandene ist im Ballsaal und einigen benachbarten Zimmern sowie der Kapelle zusammengetragen, während alle übrigen Räume, einschließlich der Privatwohnungen, vollständig leer sind. Das Inventar gibt selbstverständlich kein klares Bild, da sich viele der mit pompösen Bezeichnungen angeführten Stücke in einem hoffnungslosen Zustand befinden ... Privatinformationen zufolge sind seinerzeit einige Bilder aus der Botschaft in die Eremitage gebracht worden ...76 Bis zur endgültigen Bereinigung der Angelegenheit vergingen noch vier Jahre. Am 29. April 1927 befaßte sich der 489. Ministerrat mit dem „Austausch des österreichischen Eigentumsanteils77 am ehemaligen österreich-ungarischen Botschaftspalais in Petersburg gegen ein Gebäude in Moskau“. AdR Wien, Ministerratsprotokoll Nr. 286 vom 28. Juni 1923, S. 4-5. Ebenda, Ministerratsprotokoll Nr. 286 vom 28. Juni 1923, Beilagen, fol. 83. HHStA Wien, AR, Fach 6/68, St. Petersburg-70, GZ 57.506/21-P1 aus 1924, Notiz des Grafen Kokowtzow über das Eigentum im österreichisch-ungarischen Botschaftsgebäude in St. Petersburg (datiert Wien, am 10. April 1924). Nach dem 1907 vereinbarten Schlüssel von 63,6 % für „Cisleithanien“ und 36,4 % für Ungam. 20