Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
KOWALSKÁ, Eva: Dokumente aus dem Nachlaß von Johann Ignaz von Felbiger
treuer Ignatz Anton von Felbiger allerunterthänigst gebetten, Wir geruheten Ihme die Kayser- und Königliche Gnad zuthuen, und Ihme das Incolat in dem Ritterstand in Unserem Erb-Königreich Bö- heimb, und deßen incorporirten Landen allergnädigst zu verleyhen. Warm Wir nun solche des Supplicantens allerunterthänigste Bitte gnädigst angesehen, und dabey betrachtet haben, getreuen, Nutz- und erprießliche Dienste, welche sowohl seine Geschlechts Vor- fahrem, als auch Er Selbsten Uns, und dem Publico geleistet. Als haben Wir in Kayser- und Königlichen Gnaden darein gewilligt, und denselben zum LandMann in gedachten Unserm Erb- Königreich Böheimb, und deßen incorporirten Landen im Ritterstand an- und aufgenommen, auch diesemnach Unsere gnädigsten Consens ertheilet, daß Er sambt seinen Ehelichen Leibes-Erben, und derenselben Erbens-Erben, Mann- und Weiblichen Geschlechts anjetzo, und hinfuhro in mehr Bemeken Unserm Erb-Königreich Böheimb, und deßen incorporirten Landen aller Freyheit und Gerechtigkeit, so anderen Unseren Treu-Gehorsambsten Inn- und Landsassen zustehet, geniessen können, und Macht haben, allda nach ihrem Belieben Gutter zu kauffen, oder auch durch andere rechtmäßige Actus inter Vivos, aut Mortis causa, an sich zu bringen, darinnen zu disponiren, und darmit nach ihrem Besten willen und Wohlgefallen zu thuen all das, was andere eingebohme und aufgenommene Landleuthe Unsers Erb-Könichreichs Böheimb, und deßen incorporirten Ländern mit ihren Güttem zu thuen befugt und berechtiget seynd. Meinen, setzen, ordnen und wollen, daß Er Ignatz Anton von Felbiger, wie auch alle seine Eheliche Leibes-Erben, und derenselben Erbens- Erben Mann- und Weiblichen Geschlechts nun, und hinfuhro in oft ernannten Unserm Erb- Königreich Böheimb, und deßen incorporirten Landen alle Rechte und wahre Landleuthe im Ritterstand daselbst deren Landes Recht- und Gerechtigkeiten sowohl bey Unserer Königlichen Landtaf- fel, als in andere weege inner- und außer-Gerichts active und passive, auch bey denen allgemeinen Landtagen, und anderen zusambenkünften fähig seyn, derenselben geniessen, sich erfreuen, und gebrauchen sollen, können und mögen, von jedermänniglich ungehindert. Und gebiethen hierauf Alien und Jeden Unserm nachgesetzten Obrigkeiten, Inwohneren und Unter- thanen, was Würden, Standt, Ambts, oder Weesens die in Unserm Erb-Königreich Böheimb, und deßen incorporirten Landen seynd, hiemeit gnädigst, daß Sie mehr erwehnten Ignatz Anton von Felbiger, deßen Eheliche Leibes-Erben, und derenselben Erbens-Erben Beederley Geschlechts an diesem Unserm Ihnen allergnädigst ertheilten Consens und Verwiegter Landmannschafft in keiner- ley weeg beirren oder beschweren, sondern Vielmehr dieselbe solche Ihnen ertheilte Gnaden frey- und ruhiglich geniessen, und gäntzlich darbey verbleiben laßen, darwider selbst nicht thuen, noch das Jemand-andcm zu thuen verstatten, bey Vermeidung Unserer schweren Straf und Ungnad. Zu Urkund dies Briefs besigelt mit Unserm Kayser- und Königlich-anhangenden größere Insigl. Der geben ist in Unserer Stadt Wien den Vierzehenden Monaths-Tag Decembris nach Christi Unsere Lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreicher Geburt im Siebenzehnhundert drey und dreyßigsten, Unserer Reiche, des Römischen in Drey und zwanzigsten, derer hispanischen im Ein und dreyßigsten, und derer Hungarisch- und Böheimbischen auch im drey und zwanzigsten Jahre. Ad Mandatum Sac. Caes. Regiaeq. Mattis proprium Franc. Ferd. Comes Kinsky Wilhelmb graf v. Kollowrath fh. Ugezdt Ris B“Saep. Cancell” Johann Thobisch Sign.: Dokumente aus dem Nachlaß von Johann Ignaz von Felbiger Nr. 3 Bestätigung der Privilegien für Johann I. Felbiger Wien 1778 Oktober 23 SNA Bratislava, Bratislavská kapitula, súkromny archív, Diversa, capsa 86, fase. 23a. Nos Maria Theresia Divina Favente Clementia Romanorum Imperatrix Vidua, Hungáriáé, Bohe- miae, Dalmatiae, Croatiae, Sclavoniae, Galliciae, Lodomeriae, Bosniae, Serviae, Cumaniae et Bul155