Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)

KOWALSKÁ, Eva: Dokumente aus dem Nachlaß von Johann Ignaz von Felbiger

Eva Kowalská und Recht sprechen, deßen allen theilhaftig, würdig, und empfänglich, darzu tauglich und gutt seyn, auch sich des obbeschriebenen Wappens und Praedicats in allen und jeden Ritterlichen Sachen und Geschähen zu Schimpf, und Emst, in Stürmen, Schlachten, Streitten, Kämpfen, Thumieren, Ge- stechen, Gefechten Ritterspiellen, Feldzügen, Panieren, Gezeiten aufschlagen, Insiegeln, Pettschaff- ten, Kleynodien, Begräbnißen, Gemählden, auch sonsten an allen orthen und Enden nach Ihren Eh­ren Nothdurfiften, willen und Wohlgefallen, gebrauchen, genüßen, und erfreüen sollen, können, und mögen, von jedermänniglich ungehindert. Und gebieten hierauf allen und jeden Unseren nachgesetzten Obrigkeiten, Inwohnern und Untertha- nen waß Würden, Standts, Ambts, oder Weesens die in Unserem Erb-Königreich Böheimb, und de­ßen incorporirten Landen seynd, hiemit gnädigst in Krafft dieses Brieffs, daß Sie offtemanten Ignatz Anton von Felbiger, Seine Eheliche Leibes-Erben, und derenselben Erbens-Erben beederley Ge­schlechts für und für, alß andere Unser Erb-Königreich Böheimb und deßen incorporirten Landen recht Edlgebohme Lehens-Thumiers-Genoßen, Rittermäßige Edl-Leüthe, und Ritter-Standts- Persohnen in allen und jeden Geist- und Weltlichen Ständen, Stifftem, und Sachen, wie vor stehet, halten, und zulaßen, würdigen, ehren, und Sie an denen oberzehlten Kayser- und Königlichen Gna­den und Freyheiten, Privilegien, und Praeminentien, Vortheile, Rechten, Gerechtigkeiten, Gesell­schafften, und Erhebung Ihrer in den Ritterstand, nicht weniger obberührten Wappen und Praedicat nicht hindern, noch irren, sondern Sie deren in allen und jeden obangezogenen Adelich- und Ritterli­chen Sachen, Handlungen und Geschäfften inn- und außer halb Gerichts ruhiglich gebrauchen, ge­nüßen, und gäntzlich darbey verbleiben laßen, darwieder Selbst nicht thuen, noch das jemand ander zu thuen verstatten, als Lieb Ihnen allen, und einen jeden insonderheit seye Unsere schwähre Straff' und Ungnad und darzu ein Pöen nemblichen Fünfftzig Marek Löthiges Goldes zu vermeiden, die ein jeder, so offl er freventlich darwieder handlete, Unß halb in Unsere Königliche Cammer, und den anderen halben Theil ofiftegenanten Ignatz Anton von Felbiger, Seinen Ehelichen Leibes-Erben und derenselben Erbens-Erben, so hierwieder beleydiget würden, unnachläßlich zu bezahlen verfallen seyn sollte. Zu Urkund dieses Brieffs besiegelt mit Unserem Kayser- und Königlichen anhangenden Grösseren Insiegl. Der Geben ist in Unseren Stadt Wienn den Vierzehenden Monaths-Tag Decembris nach Christi Unsere lieben Herrn und Seeligmachers Gnadenreicher Gebirth im Siebenzehenhundert Drey und Dreyßigsten, Unserer Reiche des Römischen im Drey und Zwanzigsten, derer Hispanischen im Ein und Dreyßigsten, und derer Hungarisch- und Böheimbischen auch im drey und Zwantzigsten Jahre. Franc. Ferd. Comes Kinsky Ris Bac Saep. Cancelf5 Johann 'Phobisch Ferdinand Prüc Taxator Ad mandatum Sac. Caes. Regiaq. Mattis proprium Wilhelmb graf v. Kollowrath fr.Ugezdt Nr. 2 Verleihung des böhmischen Inkolats für Ignaz A. von Felbiger Wien 1733 Dezember 14 SNA Bratislava, Bratislavská kapitula, súkromny archív, Diversa, capsa 86, fase. 22. Wir Karl der Sechste von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germanien, Hispanien, Hungam, Böheimb, auch zu Dalmatien, Croatien, und Sclavonien König, Erzhertzog zu Österreich, Marggraf zu Mähren, Hertzog zu Lutzemburg, und die Schlesien, und Marggraf zu Laußeitz etc. Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thuen Jedermänni glich, daß Uns der gelehrte, Unser Kö­niglicher Ober-Fiscal in Unserem Erb-hertzogthumb Ober- und Nieder-Schlesien, und lieber Ge­154

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