Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag

ARTL, Gerhard: Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 in Wien

sagt werden: Wenn zeitlich und örtlich bestimmte Verbrechen geradezu seuchenartig auftreten, die am Marke und an der Wehrkraft eines Volkes, welches einen Kampf auf Leben und Tod führt, rütteln, dann müssen und können auch gegebenenfalls Mittel zur Anwendung ge­bracht werden, die geeignet sind, derartige Verbrecher zum Sprechen zu bringen. Bei der Auswahl der Mittel kann naturgemäß nicht jener Maß­stab angelegt werden, wie er in Friedenszeiten üblich ist.“27) Dr. GÜRT­LER, der als Strafverteidiger in allen sechs Prozessen dem Ankläger EVERTS gegenüberstand, bemerkte jedenfalls zu diesem einmal bei Ge­legenheit, daß die Verfahren gegen die Wehrmachtshäftlinge wie die Hexenprozesse des Mittelalters geführt würden und daß er, EVERTS, dabei die Rolle des Großinquisitors spiele.28) In den Vernehmungsniederschriften traten im wesentlichen drei Arten von künstlich zugefügten Verletzungen zutage: Unterarmbrüche, Knie­gelenks- und Sprunggelenksverletzungen. Die durch Sprünge und Tritte gegen das Sprunggelenk hervorgerufenen Verletzungen war dabei die am wenigsten gebräuchliche Form der Selbstverstümmelung. Die weit überwiegende Zahl künstlicher Verletzungen entfiel auf gebrochene Unterarme und auf Seitenbandverletzungen im Kniegelenk. Bei den Un­terarmbrüchen konnte man grundsätzlich zwei Methoden der Selbst­verstümmelung unterscheiden. „Ich mußte meinen rechten Unterarm mit dem distalen Ende auf eine Sesselkante legen, sodaß der Unterarm und der Ellbogen frei war. Dann nahm er ein Tuch, legte mir dasselbe darauf und schlug mit einem Nudelwalker auf den Unterarm“.29) „Er nahm zwei Ziegelsteine, legte sie auf die Erde. Ich mußte mich auf den Bauch legen und den Unterarm darüber legen. Dann legte er ein Tuch über den Armteil, der zwischen den beiden Ziegelsteinen war, sprang vom Tisch mit dem Fuß darauf. Er hatte Stiefel an. Darauf war der Arm gebrochen. Ich verspürte genau, als G. darauf sprang, wie es knackte.“30) Statt Ziegelsteine wurden manchmal auch Holzkeile oder Bretter verwen­det. Das Tuch diente übrigens dazu, Abschürfungen zu vermeiden. Ein Tritt gegen den weggespreizten Fuß bzw. ein Sprung seitlich gegen das Kniegelenk waren wiederum die gängigsten Methoden, sich eine künstliche Knieverletzung zuzuziehen. „P. setzte sich ... auf einen Hok- ker und streckte sein Bein seitlich weg. Sein Fuß lag auf einem Polster. Ich hielt nach den Anweisungen des G. den Fuß des P. fest nieder und G. sprang sodann dem P. von einer Kiste herunter mit bloßen Füßen aufs Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 27) Ebd., fol. 219. 28) KA, B/1021 Nachlaß Karl Edelmayer. Aussage Dr. Gürtler. 29) AdR, DWM, Ger.A., Ktn. 443, fol. 279. 30) Ebd., fol. 106. 199

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