Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

LIETZMANN, Hilda: Quellen zur ungarischen Krönung Rudolfs II. im Jahre 1572

Ungarische Krönung Rudolfs II. 1572 heim schreibt am 13. September nach München, der Kaiser habe den langen Verzug bisher allein den Ungarn angelastet, es sei ihm aber glaubwürdig angezeigt worden, daß der einzige Hinderungsgrund Geldmangel sei67). Die Ungarn würden es begrüßen, wenn die Krönung bald stattfände, denn das Zuwarten verursache große Unkosten. Dem widerspricht Winklmairs Bericht vom 16. September: Der Erzbischof von Gran habe dem Kaiser mitgeteilt, es wären noch nicht alle Ungarn in Preßburg versammelt68), sie müßten sich auch vor der Krönung nochmals beraten69). Winklmair war ferner das schlechte Betragen der Ungarn zu Ohren gekommen70): Sie hätten in Preßburg einige Deut­sche umgebracht und behaupteten, die Krönung sei ihr Fest, bei dem sie die Braut, der König der Bräutigam wäre. Donnerstag, den 18. September war es endlich soweit, die Wiener und anderen österreichischen Fähnlein setzten sich in Marsch. Dazu be­merkte Haberstock, die niederösterreichischen Städte hätten fast nur geübtes Kriegsvolk und stattliche Leute geschickt, die Wiener hingegen nur junges Gesindel und unachtsame Buben, denen man Gewehre in die Hand gegeben habe71). Das kaiserliche Hofgesinde machte sich einen Tag später auf den Weg. Auch die beiden Sekretäre Albrechts V. verließen am 19. September in aller Frühe Wien, nachdem es Win­klmair nur mit großer Mühe gelungen war, eine Kutsche aufzutrei­ben72). Die beiden erreichten noch am gleichen Tage Preßburg, wo - so Winklmair - bereits 12.000 Ungarn versammelt waren. Der Kaiser mit seiner Gemahlin, den jüngeren Söhnen Matthias und Maximilian73) und seinem Bruder Karl verließen mit den Hofdamen und den vornehmsten Bäten Samstag, den 20. September um 6 Uhr 67) Brief Wilhelms vom 13. September: wie Anm. 45 fol. U6r. 68) Bericht Winklmairs vom 16. Septemher: wie Anm. 29 fol. 184 v. 69) Die ungarischen Stände bestanden auf ihrem Wahlrecht, während Maximilian II., wie schon sein Vater Ferdinand I. 1563, den Erbrechtsanspruch vertrat; vgl. Gindely, Erbrechte 208 ff., Codex iuris Hungarici 1 (Buda 1844) 524; ferner Monumenta Hungáriáé historica III-. Magyar országgyűlési emlékek [Ungarische Landtagsverhandlungen] 5, hrsg. von Vilmos Fraknói (Budapest 1877) 403f. 70) Bericht Winklmairs vom 16. September: wie Anm. 29 fol. 187r; vgl. dazu den Be­richt Haberstocks vom 24. (wie Anm. 51 fol. 103 r): „sonnsten ist vor Kay. M. allhie an- khunfft ain grausambs würgen unnd morden gewest... seind sy die Ungern sowol den Bohemen alls Italianern unnd Teütschen abhold“. 71) Bericht Haberstocks vom 22. September: wie Anm. 51 fol. 97r. 72) Bericht Winklmairs vom 18. September: wie Anm. 29 fol. 190rv und 23. Septem­ber: fol. 203 r; ferner Haberstock wie Anm. 71. 73) Die beiden jüngsten Söhne Albrecht und Wenzel konnten, da sie sich am spani­schen Hof aufhielten, an der Krönung nicht teilnehmen. 73

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