Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

PICHORNER, Franz: Patente und Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande (1715–1726)

Franz Pichorner hofmeister der Erzherzogin ernannte Graf Giulio Visconti91) teil92 93). Die Konferenz hatte zu entscheiden, ob man in den Niederlanden die drei Kollateralräte, wie seit 1718 in einem einzigen Staatsrat zusammenfas­sen sollte, oder ob man, wie zur Zeit Karls V. einen „Conseil d’État“, einen „Conseil Privé“ und einen „Conseil des Finances“ einsetzen sollte. Die Konferenz holte über diese Materie verschiedene Gutachten nie­derländischer Räte ein. Der Präses des Niederländischen Rates und der niederländische Rat Van der Hagen95) votierten für drei Räte. Der pro­minente niederländische Jurist und Mitglied im Niederländischen Rat, Goswin Arnould GrafWynants94), plädierte für einen einzigen Staatsrat. Der niederländische Rat, Johann Christoph von Penterriedter95), gab teilweise Van der Hagen und teilweise Wynants recht96). Die Räte stimmten allein in dem Punkt überein, daß man die niederländische „nobilität“ von einer Mitgliedschaft im Staatsrat ausschließen müßte, da diese als Landstände immer mehr den Interessen der Niederlande als denen des Landesfürsten dienen würden. Die Konferenz, unter dem Vorsitz von Prinz Eugen, entschied sich nach langen Beratungen für die Wiederherstellung der drei Kollateralräte in der alten Form. Jedoch sollte der niederländische Hochadel nur in den Staatsrat Aufnahme finden, im Geheimrat oder Privatrat und im Finanzrat sollten nur die „togati“97) aufgenommen werden98). Es waren nur „vota consultativa“, die alle drei Räte abzugeben hatten. Neben diesen Räten wurde der Erzherzogin eine eigene Kabinettsjunta99) an die Seite gestellt. Schließ­lich beriet diese Konferenz die Einführung von Intendanten, die zur 91) Giulio Borremeo Visconti (1664-1751) Feldzeugmeister, Obersthofmeister der Statthalterin Maria Elisabeth 1725-1733; 1733-1735 letzter Vizekönig Karls VI. in Neapel; 1736-38 Obersthofmeister von Kaiserin Elisabeth Christine. Vgl. über ihn Wurzbach 51(1885) 48—49; Benedikt, Neapel (wie Anm. 22) 457-462; 470-476. 92) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 26, fol. 71 r. 93) Vgl. über Honoré-Henri d’Eeesbeeck, genannt Van der Hagen (1659-1739), Staatsrat, seit 1724 Mitglied des Conseil Supreme in Wien, seit 18. Juni 1725 Kanzler des Rates von Brabant: L. Galesloot, d’Eeesbeeck, in: Biographie Nationale 6(1878) 465-467. 94) Goswin Arnould Graf Wynants (1661-1732) seit 1717 Mitglied des Conseil Su­preme in Wien. Wynants ist der Verfasser des „Memoire contenant des notions générales de tout ce qui concerne le gouvernement des Pays-Bas“, das seit 1989 von Pierre Del- saerdt (Löwen) zur Edition vorbereitet wird. 95) Vgl. über Penterriedter (1678-1728), Anneliese Drodtloff, Johann Christoph Pen- teriedter Freiherr von Adelshausen, Wien phil. Diss. 1964 (Mschr.). 96) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 26, fol. 71 r. 97) Die nichtadeligen, gelehrten Räte, zumeist waren es Juristen, wurden als „togati“ bezeichnet. 98) Vgl. HHSTA, StK Vorträge K 26, fol. 71 r. 99) Vgl. über die Zusammensetzung und Tätigkeit dieser Junta bei: Michel Baelde, De „jointe de cabinet“ tijdens de landvooddij van Marie-Elisabeth (1725-1740), in: Archie/ en Bibliotheekwezen in Belgie 43(1972) 85-107. 148

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