Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 41. (1990)

KUPRIAN, Hermann J. W.: „ …damit auch die Begabteren in Hinkunft dem Archivdienste treu bleiben…“. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Archivwesens 1892–1923

Zur Geschichte des österreichischen Archivwesens sungsfrage in den folgenden Monaten in Anspruch nahm, er setzte sich im Kabinettsrat sogleich für eine Internationalisierung der Archivbe­stände ein, um der schwierigen Aufteilungsfrage unter den Nachfolge­staaten zu entgehen. Den Fachbeamten der jeweiligen Staaten sollte freilich die freie Benützung gewährt werden, die Verwaltung jedoch in rein österreichischer Hand bleiben. Staatskanzler Renner hielt dage­gen, daß eine derartige Vorgangsweise Art. 193 des Friedensvertrages von Saint-Germain widersprechen würde und darüber hinaus die Repu­blik für alle Verwaltungs- und Personalkosten aufkommen müßte63). Infolge der staatlichen Neuordnung waren zwar die früheren Unter­schiede in der Verwaltung und Zugehörigkeit zwischen den Archiven der ehemaligen österreichischen Ministerien, den Statthaltereien, Lan­desregierungen und den autonomen Landesstellen verschwunden und alle von der Republik als staatliche Archive übernommen worden, doch blieb der Status gerade der bedeutendsten und umfangreichsten Ar­chive, nämlich des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, des Finanz- und des Kriegsarchivs, aber auch einzelner Landesarchive ungeklärt, sodaß sie sich meist ohne Koordination und ohne Rücksicht auf das Gesamtinte­resse selbständig zu reorganisieren begannen. Staatssekretär Mayr nahm dazu im März 1920 in einer zwischenstaatsamtlichen Bespre­chung unter Beiziehung von Vertretern aus Wissenschaft und Praxis Stellung und lancierte die Errichtung eines unter fachmännischer Lei­tung stehenden Archivamtes, das nicht nur den alten Archivrat ablösen, sondern zugleich als „oberste Stelle für die einheitliche fachmännische und wissenschaftliche Führung des Archivwesens in Österreich“ fun­gieren sollte64). Während alle Ressort- und Fachvertreter auch in den Ländern diesen Vorschlag grundsätzlich begrüßten und die überwiegende Mehrzahl der Konferenzteilnehmer für eine Angliederung dieser „Generaldirek­tion“ an die Staatskanzlei votierte, sprach sich der Vertreter des Unter­richtsamtes entschieden gegen eine derartige Zuweisung aus65). Unter­staatssekretär Otto Glöckel66) begründete diesen Standpunkt gegen­63) Vgl. AdR, Kabinettsrats-Protokolle, Karton 15, Protokoll Nr. 121 vom 11. November 1919. 64) AdR, Kabinettsrats-Protokolle, Karton 26, Protokoll Nr. 192 vom 16. Juni 1920. 65) Vgl. AdR, Staatskanzlei BKA/alt, Karton 76, ZI. 946/27 (liegt bei ZI. 280/1921). 66) Über Otto Glöckel (1874-1935) siehe Franz Bachegger Otto Glöckel als Regie­rungsmitglied 1918-1920 phil. Diss. Wien 1981; Oskar Achs Das internationale Interesse an der Schulreform unter Otto Glöckel in Die österreichische Reformpädagogik 1918—1938 hrsg. von E. Adam, Beiträge zur Geschichte der Pädagogik 1, Wien/Köln/Graz 1981 271- 285; Gundula Meßner Demokratisierung der Schule am Beispiel der Schulreform Glök- kels von 1919-1927 Dipl. Arbeit Klagenfurt 1981; Hajina Tezuka Die Junglehrer-Bewe­205

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