Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)
BRETTNER-MESSLER, Horst: Die Völkerrechtsakten der Jahre 1918–1938. Ein Zwischenbericht über die Ordnungsarbeiten
Die Völkerrechtsakten 1918-1938 175 „Die Führung der auswärtigen Angelegenheiten kann, unbeschadet des Fortbestandes ihrer Vereinigung mit dem Bundeskanzleramte einem hiefür zu bestellenden Bundesminister ... übertragen werden, der für die Dauer dieser Funktion den Titel eines Bundesministers für die auswärtigen Angelegenheiten führt“9). Während die Position des die Außenpolitik führenden Organs relativ einfach fixiert werden kann, ist eine Zuordnung der Geschäfte dieses Ressorts für die erste Zeit nach dem Zusammenbruch bis jetzt kaum möglich. Wir sind zwar in der Lage, die Gliederung des Staatsamtes zu rekonstruieren, welche Agenden hingegen den einzelnen Abteilungen zukamen, muß vorderhand noch weitgehend offenbleiben. Im Dezember 1918 bestand das Staatsamt des Äußern vermutlich aus einem Präsidialamt, vier Sektionen (Politische, Verwaltungs-, Wirtschaftliche und Rechtssektion), die sich in 14 Abteilungen gliederten, der Hilfsämter-Oberdirektion, den Hilfsämtem der einzelnen Sektionen, einem Rechnungsdepartement und einem Zahlamt10). Im Jahre 1919 dürfte sich an dieser Einteilung kaum etwas geändert haben, während für das folgende Jahr wenigstens die Abteilungen den einzelnen Sektionen zugeordnet werden können. Das Staatsamt für Äußeres bestand auch damals aus einem Präsidialamt des Staatssekretärs, vier Sektionen und den Hilfsämtem. Die I. (Politische) Sektion bestand aus sechs Abteilungen (1—4, „Fra“ - vermutlich mit der Durchführung der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrages befaßt - und 5); die II. (Verwaltungs-) Sektion umfaßte die Abteilungen 6—9, die Kanzleidirektion und den Fernsprech dienst; die III. (Wirtschaftliche) Sektion die Abteilungen 10-12 und die IV. Sektion (Rechtssektion) die Abteilungen 13 und 14. Ob oder wieweit dieser Sektion die Rechnungsabteilung und das Zahlamt angeschlossen waren, bedarf noch einer Klärung. Die Hilfsämter schließlich wurden untergliedert in 1) „Hilfsamt der Politischen Sektion“, 2) „Einlaufstelle“, 3) „Administratives Expedit“ und 4) „Administrative Registratur“11). Si9) Siehe dazu die Verordnung der Bundesregierung vom 9. April 1923 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung, BGBl. n. 199 ex 1923 (§ 2) sowie Dendarsky Foreign Office 61 und Franz Petrasch Die Regierungen Österreichs seit 1918 und die innerpolitische Entwicklung des Staates in 10 Jahre Wiederaufbau 38. 10) Zirkulationsbogen von 1918 Dezember 18: HHStA Neue Administrative Registratur (im folgenden N. Ad. Reg.) F 4/169, 4 Varia 14, ad ZI. 3028 HOD/1918. Zur Heranziehung dieser Zirkulationsbögen zur Erschließung der Gliederung des Auswärtigen Dienstes wäre mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß diese - besonders hinsichtlich der Hilfsämter, Kanzleistellen, Expedite, Registraturen etc. - ein eher problematisches Unterfangen darstellt. Besonders ein Mangel ist bei der Verwendung dieser Bögen zu beachten: Es wurden nach Änderungen in der Geschäftseinteilung des „Ministeriums“ oft die alten Zirkulationsbögen weiterverwendet und entsprechende Korrekturen nicht vollständig angebracht, woraus eine Verminderung in der Zuverlässigkeit von nur darauf basierenden Aussagen resultiert. Es wurde auf die Zirkulationsbögen nur zurückgegriffen, wenn es sich nicht vermeiden ließ. u) Personaleinteilung des österreichischen Staatsamtes für Äußeres. Nach dem Stande vom 12. August 1920: HHStA. Erlaßsammlung. Diese Sammlung von Drucken oder Durchschriften von Erlässen, Beamten-, Geschäftslisten, Personaleinteilungenu. ä. wurde vom Vf. anläßlich diverser Ordnungsarbeiten aus nicht mehr in Bestände einreihbaren Exemplaren angelegt. Es ist aber durchaus möglich, daß sich in den Akten weitere Kopien befinden. Bei den Verwaltungsstellen dürfte es im letzten Viertel des Jahres 1920