Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

BRETTNER-MESSLER, Horst: Die Völkerrechtsakten der Jahre 1918–1938. Ein Zwischenbericht über die Ordnungsarbeiten

176 Horst Brettner-Messler cheren Boden betreten wir in dieser Hinsicht dann im Jahr 1921. Hier wird nun mit der Verordnung vom 2. Mai 1921, ZI. 22.959/6, eine neue Geschäftsordnung bekanntgemacht, die am 10. Mai in Kraft trat12). Sie umschreibt genau die einzelnen Agenden der Abteilungen. Das Ministerium wird, wie im Vorjahr, in ein Präsidialamt und in die vier bereits bekannten Sektionen eingeteilt. Der Unterschied besteht in der nunmehrigen Angleichung der Abteilungsbezeich­nungen an die Sektionen. Die I. Sektion setzte sich zusammen aus den Abtei­lungen 1 A - C, die II. Sektion aus den Abteilungen 2 A - E, die III. Sektion umfaßte die Abteilungen 3 A und 3 B und die IV. Sektion schließlich die Abteilungen 4 A - C. Um nun einen Begriff von der Ausführlichkeit der Verordnung zu geben, soll im folgenden der Geschäftsbereich der Abteilung 4 C angeführt werden; dieser umfaßte: „Angelegenheiten des Völkerbundes u. zw.: die Sammlung und Evidenthaltung aller den Völkerbund betreffenden Berichte, Zeitungsmitteilungen und Nachrichten aller Art; Auskunftserteilung über alle mit dem Völkerbund zusammenhängenden Fragen; die meritorische Behandlung aller den Völkerbund betreffenden und in die Kompetenz der Rechtssektion fallenden Agenden; die Mitwirkung bei der Behandlung aller mit dem Völkerbund in Zusammenhang stehenden, in die Kompetenz der übrigen Sektionen fallenden Angelegenheiten; Verkehr mit der österreichischen Völkerbundliga und etwai­gen sonstigen inländischen, sowie mit den ausländischen Institutionen dieser Art. Ange­legenheiten des Minoritätenschutzes. Angelegenheiten der zwischenstaatlichen Schieds- sprechung auf Grund allgemeiner oder besonderer Schiedsgerichtsverträge; Verfolgung und Evidenthaltung von Theorie und Praxis des internationalen Rechtes, soweit es für die Anwendung durch zwischenstaatliche Schiedsgerichte in Frage kommt; Auskunfter­teilung hierüber“. Die Personaleinteilung des Bundesministeriums für Äußeres vom 15. Juni 1921 sah einige Änderungen vor, von denen die wichtigsten in den Bereich der III. (wirtschaftspolitischen) Sektion fielen und die sich auf die Expedierung jener Agenden bezogen, welche die Durchführung der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrages betrafen. Diese wurden im Rahmen der Abteilung 3 A expediert und neben der Zahl mit den Buchstaben „Fra“ bezeichnet. „Die Agenden der Abteilung 3 B, die sich auf die Liquidierung beziehen, werden... im zu Änderungen gekommen sein. Mitte Dezember dieses Jahres werden angeführt: „Kanz­leidirektion“, „Reparations-Kommissions-Bureau“, „Hilfsamt der Politischen Sektion“, „Administrative Registratur“, „Administratives Expedit“, „Einlaufstelle“, „Rechnungs­departement“, „Zahlamt“, Zurkulationsbogen von 1920 Dezember 11: HHStA N. Ad. Reg. F 5/181, 5 Landesregierung 5, ad ZI. 73.557-6/1920. I2) Verordnungsblatt des österreichischen Bundesministeriums für Äußeres n. 11; ein Exemplar dieser Verordnung befindet sich in HHStA N. Ad. Reg. F 4/158, Status II. Teil, 4 Status 3, ad ZI. 38.975—2 A/1921. In dieser Verordnung sind nicht die Kanzlei- und anderen Dienstellen angeführt. Diese („Hilfsamt der Politischen Sektion“, „Registra­tur“, „Expedit“, „Einlaufstelle“, „Rechnungsabteilung“, „Zahlamt“, „Staatsarchiv“ und „Hofkammerarchiv“) gehen hervor aus dem Zirkulationsbogen von 1921 Dezember 29: HHStA N. Ad. Reg. F 5/181, 5 1/13, ad ZI. 81.969-2 A/1921. Zur dienstlichen Zuordnung des Hofkammerarchivs siehe Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, II. Serie: Inventare österreichischer Archive 7, Wien 1951) XXXII.

Next

/
Oldalképek
Tartalom