Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

BRETTNER-MESSLER, Horst: Die Völkerrechtsakten der Jahre 1918–1938. Ein Zwischenbericht über die Ordnungsarbeiten

Die Völkerrechtsakten 1918-1938 173 sind wir jedoch weit weniger gut oder auch gar nicht informiert. Es erscheint auch höchst zweifelhaft, daß dieser Zustand durch die nachfolgenden Ausfüh­rungen eine Änderung erfahren wird, aber es ist doch nötig, einen ersten — wenn auch sehr zaghaften - Schritt in Richtung der Aufarbeitung dieser Fragen zu wagen. Wie groß dieses Wagnis eigentlich ist, wurde im Verlauf der Nachforschungen zu dieser Arbeit immer deutlicher. Kaum eine Aussage bis etwa zum Jahr 1921 kann Anspruch auf absolute Stichhaltigkeit erheben, und es steht zu befürchten, daß viele sich als falsch oder zumindest als korrekturbe­dürftig erweisen werden, da die zur Klärung aller offenen Fragen erforderli­chen Akten (auch noch über das Jahr 1921 hinaus) - wenn überhaupt - wohl erst im Verlaufe von tiefgreifenden Neuordnungen ans Tageslicht kommen werden. An Quellen zu dieser Arbeit konnten nicht mehr als einige wenige Mosaiksteine gefunden werden, die nur ein völlig verschwommenes Bild wie­dergeben. Bei den folgenden Betrachtungen sollen zwei Aspekte unterschieden werden: zunächst einmal eine Gliederung der die Außenpolitik führenden Stelle, dann der Aktenlauf. Was nun den ersten Komplex betrifft, so sind wir über ihn wesentlich besser unterrichtet als über den Weg eines Aktenstückes; anderer­seits wissen wir für die Zeit unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie ungleich weniger Bescheid als etwa über die Unterteilung des „Amtes für Auswärtige Angelegenheiten“ (oder „Staatskanzlei - Auswärti­ge Angelegenheiten“) nach 1945. Denn während bereits für das Jahr 1945 eine Art „Amtskalender“ vorhanden ist, der auch die Agenden der einzelnen Sek­tionen und Abteilungen aufzählt, ist dies für die ersten Jahre der neugegründe­ten Republik nicht in der gleichen Weise der Fall3). Über die Arbeitsweise der Kanzleien sind wir fast völlig uninformiert. Dies wiederum hat mehrere Grün­de: Zunächst wurde der Kanzleibetrieb offenbar nur sehr beschränkt durch Weisungen oder Verordnungen reglementiert, sodann hatten sich manche Ar­beitsgänge wahrscheinlich einfach durch praktische Erfordernisse eingebür­gert - wie z. B. die Verwendung von Ordnungszahlen (die Gegenstand einer eigenen Untersuchung sein müßten und die zunächst wohl - recht impräzise definiert - zur Zusammenfassung von Schriftstücken gedient haben dürften). Überdies darf gerade im Bereich der Außenpolitik das Moment der personellen Fluktuation nicht außer Acht gelassen werden. Eine Bestätigung dieser Hypo­these des Fehlens schriftlicher Fixierung kann in der Tatsache gesehen werden, des Auswärtigen Dienstes in Österreich(-Ungarn) 1720-1920 (Wien-Köln-Graz 1980); Ludwig Steiner Zur Außenpolitik der Zweiten Republik in Diplomatie und Außenpoli­tik Österreichs. 11 Beiträge zu ihrer Geschichte, hg. von Erich Zöllner (Schriftenreihe des Institutes für Österreichkunde 30, Wien 1977) 169-188. Überdies enthalten die meisten Memoiren der einzelnen österreichischen Diplomaten bisweilen interessante Details, ohne allerdings auf den „technischen Ablauf“ ihrer Berichterstattung einzu­gehen. 3) Österreichische Behörden. Nach dem Stande vom 10. Oktober 1945 (Wien 1945) 10-12; nach dem Ersten Weltkrieg findet sich erst im Österreichischen Amtskalender für das Jahr 1923 (Wien 1923) 23-27 eine ähnliche Aufgliederung.

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