Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)
SCHÖNFELLNER, Franz: Der Bund als Gesellschafter der WÖK in der Ersten Republik
162 Franz Schönfellner doch könnte die Gemeinde durch Vertrauenspersonen alle für die Weiterführung wesentlichen Vermögensobjekte erwerben55). Damit wäre, so führten die Juristen weiter aus, der Paragraph 19 der Gewerbeordnung zu umgehen, laut dessen eine Person in einer Ortschaft — egal ob physische oder juristische Person - nur zwei Konzessionen im Gastgewerbe führen dürfe. Auch diese Untersuchung kam zu dem Ergebnis, daß bei der Vorgangsweise des Bundes nicht Rechtsfragen, sondern wirtschaftliche und „sonstige praktische Überlegungen“ die Taktik leiten müßten. Wiederholte Besprechungen zwischen allen Beteiligten brachten nur Teilfortschritte, wobei sich zunehmend abzeichnete, daß die WÖK zu Zugeständnissen in Hinblick auf eine Restringierung ihres Geschäftsumfanges bereit war56). Die Gastwirtevertreter betonten, daß die WÖK den Charakter eines „Luxusbetriebes“ habe und eher unter die „hochrangigen Restaurants“ einzureihen wäre, - was zwar übertrieben war, aber eine Lösungsmöglichkeit vorzeichnete: Die Gesellschaft müßte sich wieder mehr auf ihre eigentliche Aufgabenstellung, die Versorgung ärmerer Bevölkerungsschichten konzentrieren. Dabei wurde nun vor allem der kaffeehausähnliche Betrieb an den Nachmittagen, der durch die Zuckerbäckerei ermöglicht wurde, angegriffen. VI Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu diesem Zeitpunkt war eher beunruhigend, denn die Wirtschaftskrise machte sich natürlich auch in den Umsätzen der WÖK bemerkbar. Im Februar 1932 berichtete Prof. Fränkel dem Aufsichtsrat anläßlich der Vorlage der Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr, daß die Frequenz der Küchen und Speisestellen um 4,2 Prozent zurückgegangen sei: 380.000 Portionen weniger als 1930 waren verkauft worden. In einigen Küchen wurde ein Eintopfmenü um 75 Groschen eingeführt, - nicht mehr alle Gäste konnten sich ein normales Menü, das im Wochenabonnement pro Tag zwischen 85 Groschen und 2,70 Schilling kostete, leisten. Die Aktion „Winterhilfe“ der Gemeinde Wien hatte der WÖK zusätzliche 30.000 Portionen eingebracht. Insgesamt aber mußten die Rationalisierungsmaßnahmen und Einsparungen forciert werden57). Der Rechnungshof stellte in der Beurteilung der Bilanz fest, daß der hohe Umsatz der WÖK die Wirte zu Recht beimruhige und daß die Gesellschaft ihren karitativen Charakter verloren habe58). Laut einer Anmerkung des Departments 23 zu diesem Akt überlegten nun die Gemeindevertreter in der Gesellschaft zwar den Aufkauf der Bundesanteile durch die WÖK selbst, da sie aber nicht über die nötigen Geldmittel verfüge, wäre es vielleicht denkbar, daß die letzte Erhöhung des Stammkapitals um S 500.000,- auf insgesamt S 600.000,- zu gleichen Teilen an beide Gesellschaften zurückgezahlt werde. 55) FA Dept. 23 ZI. 18.894-23, 1933 März 9, gezeichnet: „Präs. Dr. Löw.“ 56) FA Dept., 23 ZI. 68.947-23/1932. 57) Eine Pressekampagne in der Freiheit habe das Unternehmen geschädigt, wird ebenfalls als Begründung des Geschäftsrückganges angegeben. 5S) Beilage zur Bilanz.