Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547

Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547 55 1547) im Osmanischen Reich einen tiefen, nicht zu unterschätzenden Eindruck; andererseits bestärkte die Flucht von Elkas Mirza, einem Bruder des persi­schen Schah, den Sultan, seine Kriegspläne gegen das benachbarte Safawiden- reich endlich zu realisieren. Trotz dieser Umstände diktierten die Osmanen, und nicht etwa die Habsburger, die Friedensbedingungen. Veltwyck verließ Konstantinopel bereits am 20. Juni mit Sultansschreiben an Karl und an Ferdinand, worin die Friedensbestimmungen detailliert aufge­zählt wurden28). Da er bald wieder erkrankte, sandte er seinen Sekretär Justus de Argento mit den Briefen nach Deutschland. Eile war deshalb geboten, da den Habsburgéin zur Ratifikation des Vertrages eine Frist von bloß drei Monaten eingeräumt wurde. Kaiser Karl V. ratifizierte den Frieden am 1. Au­gust 1547 in Augsburg, König Ferdinand I. am 26. August in Prag29). Nachdem Justus de Argento am 29. September nach Konstantinopel zurückgekehrt war und die Vertragsurkunden dem Sultan persönlich präsentiert hatte, ließ auch Süleymän eine formelle Friedensbestätigung ausfertigen. Diese Urkunde wur­de den habsburgischen Bevollmächtigten, Justus de Argento und Johann Maria Malvezzi30), der fortan als erster habsburgischer Resident am Bosporus weilte, am 12. Oktober, zwei Tage nach der feierlichen Abschiedsaudienz, ausgehän­digt. II Die in der Diplomatie übliche Praxis, bilaterale Verträge in zwei gleichlauten­den Exemplaren auszufertigen, diese zu ratifizieren und anschließend auszu­tauschen, wurde um die Mitte des 16. Jahrhunderts noch nicht gehandhabt. In unserem Falle stellte jeder Vertragspartner eine individuell formulierte Ur­kunde aus, worin er die Einhaltung des Abkommens gelobte. Deshalb weichen die Friedensratifikationen Süleymäns, Ferdinands und besonders Karls unter­einander beträchtlich ab. Ferdinand zählt etwa jene Punkte, die 1545 offenge­lassen worden waren und schließlich durch finanzielle Leistungen — nur scheinbar - aus der Welt geschafft wurden, einzeln auf, während Süleymän nur kursorisch vermerkt, der momentane Besitzstand bleibe unangetastet. Bezüg­lich der einzelnen Vertragsbestimmungen folgt Ferdinands Ratifikation weit­gehend der osmanischen Vorurkunde, wenngleich um vieles schlichter formu­liert als in der bombastischen osmanisch-türkischen Urkundensprache. Karls Ratifikation schließlich enthält überhaupt nur eine bündige Zustimmung zum Friedensvertr ag. 28) HHStA Türk. Urk. 1547 Juni 19-28; Schaendlinger Schreiben Süleymäns nn. 6, 7. Vgl. auch unten S. 66f. 29) HHStA Türk. Urk. 1547 Juni 19. Vgl. auch unten Anm. 98. Ferdinands Ratifikation folgt S. 68 ff. 30) Kurzbiographien der beiden Gesandten: Petritsch Beiträge 58-76. — Pál Török A Habsburgok első Sztambuli rezidense (Malvezzi János Mária) [Der erste Resident der Habsburger in Istanbul] in Budapesti Szemle 214 (1929 Szept.) 413-435 und 215 (1929 Okt.) 87-104 war mir aus sprachlichen Gründen leider nicht zugänglich.

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