Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)
SCHMIDL, Erwin A.: Zur Geschichte der k. (u.) k. Konsularvertretungen im südlichen Afrika bis zum Ersten Weltkrieg
K. u. k. Konsularvertretungen im südlichen Afrika 263 ließ, er mit der Herstellung eben nicht irgendeinen Tischler, sondern bewußt einen Österreicher, Guglielmo Bergomas, betraute. Und da die finanziellen Mittel nie ausreichten, steuerte er einen Wappenschild, ein Kaiserbild und fünf Telephon-Apparate auf eigene Kosten bei169) — was ihn 5000 Kronen kostete. Doch konnte er dann stolz berichten, das k. u. k. Generalkonsulat sei „gegenwärtig als das vornehmste Amt in der ganzen Stadt bekannt“ 16°). Überhaupt muß festgestellt werden, daß die k. u. k. Konsularvertreter im Ausland, die sich ja der bekannt niedrigen österreichischen Beamtengagen „erfreuten“, ständig beträchtliche Summen aus ihren Privatmitteln zuschießen mußten, um ihrer Repräsentationsfunktion genügen zu können: „In englischen Ländern wird der fremde Konsul in erster Linie nach der gesellschaftlichen Stellung, die er sich zu erwerben vermag, bewertet ... Deshalb ist auf englischen Posten die repräsentative Frage weitaus wichtiger als auf jenen in manch’ anderen Ländern ... Die Mitgliedschaft bei den ersten Klubs, deren Jahresbeiträge ziemlich hoch sind, dann eine Reihe von kleineren Diners als Erwiderung auf die dem gesellschaftlich verkehrenden Konsul reichlich erwiesene Gastfreundschaft, endlich die materielle Betätigung bei den wichtigsten sportlichen und besonders humanitären Veranstaltungen, bilden das Minimum der repräsentativen Pflichten des Konsuls, der einigermassen zu gesellschaftlicher Geltung gelangen soll. In einem Lande wie Südafrika, wo 24 Kronen sich hinsichtlich der Kaufkraft des Geldes auf die Hälfte reduzieren, bedeutet das Minimum für Repräsentativ-Auslagen im Vergleich zu den faktischen Bezügen eine Mehrausgabe von einigen Tausend Kronen per Jahr ..161). Eine andere unbefriedigende Seite des Dienstes in Kapstadt ließ sich allerdings mit privaten Mitteln nicht verändern: das schon erwähnte „andauernde Provisorium hinsichtlich des Titulärs dieses General-Consulates“: „Wir sind das einzige Reich, welches in ganz Süd-Afrika nicht einmal einen titulierten General-Consul besitzt ... Während in Johannesburg mit Ausnahme des chinesischen General-Consuls augenblicklich kein einziger General-Consul fungiert, so daß — weil der Chinese nicht als vollwertig angesehen wird — Ramberg [der k. u. k. Konsul in Johannesburg] gegenwärtig ,Doyen“ ist, werden in Capstadt immer mehr Berufs-General-Consulate errichtet, so daß ich in meinem offiziellen Rang immer weiter zurückrangiere. Schweden, Argentinien, Uruguay und wie all’ die kleinen Länder heißen — von den großen Ländern, wie Deutschland, Amerika, Frankreich etc. natürlich gar nicht zu sprechen — entsenden Berufs-General-Consuln hierher und so kommt es, daß ich, trotzdem ich nächst dem portugiesischen General-Consul am längsten am Platze bin, schließlich als der letzte im Range stehe ... Es schmeichelt dem Stolz der Engländer, daß selbst kleine Länder die Capkolonie für bedeutend genug erachten, die materiellen Opfer für General- Consulate zu bringen und General-Consuln hier zu bestellen. Umsomehr fällt iso) Lieder an MdÄ n. LXIV, 1904 Juni 15, Kapstadt: Admin. Reg. F 8/105 Mappe Capstadt 41. 160) Lieder an Generalkonsul Tschinkel privatim, 1907 Juli 10, Kapstadt: Admin. Reg. F 4/195 Personalia Lieder 1/32. loi) Lieder an MdÄ n. 3/Res., 1907 Juni 27, Kapstadt: ebenda.