Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
470 Literaturberichte des späteren Landesgebietes ansässig gewesen sei, entscheidet er sich entgegen der bisher am häufigsten vertretenen Vennonen-Theorie mit bestechenden Argumenten für die Kalukonen. Der Unterwerfung der Räter durch die Römer gibt er den rechten Stellenwert, im Gegensatz etwa zu der den Propagandacharakter römischer Berichte zu wenig berücksichtigenden, sehr dramatischen Schilderung bei Bilgeri (1 22 ff). Konsequenterweise hebt B. hervor, daß das Territorium des römischen Muni- zipium Brigantium das Einflußgebiet der Brigantier einschließlich des Gebietes der von ihnen abhängigen Kalukonen umfaßte, aber auch bereits ungefähr die Grenzen des heutigen Vorarlberg aufwies. Prägnant stellt B. das allmähliche Zusammenwachsen der beiden Landesteile, des romanisch-rätischen Oberlandes und des alemannischen Unterlandes, dar, wobei wirtschaftliche und soziale Faktoren ebenso berücksichtigt werden wie politische und dynastische Momente. Der fränkischen Herrschaft mißt er eine wichtige Bedeutung für die Einleitung dieses Prozesses bei. Eine wohltuend übersichtliche Darstellung findet das von den Grafen von Bregenz und von Montfort dominierte, zum Teil reichlich verwickelte Hochmittelalter. Die entscheidende politische Weichenstellung erfolgt nach B. im Spätmittelalter. Getreu seiner im Vorwort und im Motto deklarierten Orientierung stellt er den Bundesbrief von 1337 (Ewiger Bund zwischen den Grafen von Montfort-Feldkirch und den Herzogen von Österreich), der nicht nur die Bindung an Österreich, sondern auch das Mitspracherecht des Volkes festlegt, als bedeutendstes historisches Dokument auf dem Weg Vorarlbergs zu einem demokratischen österreichischen Bundesland heraus (S. 73). Er betont aber auch, daß nur eine mächtige Herrscherdynastie wie die Habsburger den für den politischen Aufstieg des Volkes nötigen Spielraum gewährleisten konnte (S. 79) sowie daß die sich über Jahrhunderte hinziehende territoriale Einigung des Landes unter der Ägide der Habsburger vollzogen wurde. Das sind Aspekte, die in der Vorarlberger Landeshistoriographie häufig eher unterspielt werden. Diese wenigen Beispiele müssen genügen, um zu zeigen, daß B. tatsächlich und gerade auch in heiklen und umstrittenen Abschnitten der Landesgeschichte erhebliche Korrekturen am geläufigen Geschichtsbild vornimmt. Er tut es stets mit guten Argumenten, die er aus unmittelbarer kritischer Befragung der Quellen gewinnt. Seine Darstellung ist als Korrektiv umso willkommener, als Vorarlberg in dem äußerst verdienstvollen Werk von Benedikt Bilgeri (Geschichte Vorarlbergs 4 Bände, Wien—Köln—Graz, 1971—1982) zwar erst kürzlich die erste ausführliche Darstellung seiner Geschichte erhalten hat, Bilgeri in vielem aber doch einen recht eigenwilligen, von den eingangs erwähnten Klischees nicht ganz freien und zudem wenig österreichfreundlichen Standpunkt einnimmt. B. hat aber nicht nur kritische Nachlese gehalten, seine ausführliche Darstellung der neueren Zeit und die bis in die unmittelbare Gegenwart