Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

444 Literaturberichte Elio Lodolini Organizzazione e legislazione archivistica italiana dall’Unitä d’Italia alia costituzione del Ministero per i Beni culturali e ambientali. Prefa- zione di Giovanni Spadolini (Scienze storico-ausiliarie 2). Patron Editore. Bologna 1980. 462 S. Elio Lodolini, durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen in der internationalen Archivwelt bestens bekannt, legt mit dem hier anzuzei­genden Band ein Handbuch vor, das die gesetzlichen Grundlagen, Or­ganisation, Verwaltung und Tätigkeitsbereiche des italienischen Archiv­wesens von der Einigung Italiens 1860/61 bis zur Unterstellung der staatlichen Archivverwaltung unter das 1975 gegründete Ministero per i Beni culturali behandelt. Dem überwältigenden Reichtum an dokumenta­rischer Überlieferung in den italienischen Archiven entspricht und ent­springt ein komplexes Verwaltungssystem zu ihrer Betreuung, das auf ei­ner Fülle gesetzlicher Regelungen basiert; die von L. an die Spitze von Kap. II („La legislazione archivistica italiana“, S. 23—54) gestellte Liste der Gesetze und Verordnungen umfaßt nicht weniger als 258 Titel! Im Anschluß daran sind vier weitere Kapitel (Kap. III—IV, S. 55—138) der Entwicklung der Verwaltungsstruktur der italienischen Archive bis zur Errichtung des Ufficio centrale per i Beni archivistici 1975/76 (frü­her Direzione generale degli Archivi di Stato) gewidmet. Da das italienische Archivwesen streng zentralistisch aufgebaut ist, unter­stehen dem Ufficio centrale alle öffentlichen Archive, derzeit 95 Archivi di stato (vgl. Kap. VI, S. 105—138), beginnend mit dem Archivio cen­trale dello Stato, jedoch unter Ausschluß der Archive des Außenmini­steriums, des Verteidigungsministeriums und der Volksvertretung. Zu den Aufgaben dieser Archive zählen neben der Übernahme des staatlichen Schriftgutes (vgl. Kap. XVII—XIX, S. 275—309) dessen wissenschaftli­che Erschließung (Kap. XI, S. 181—193) sowie die Führung der Archiv­schulen (Kap. XXI, S. 325—360). Dem Ufficio centrale selbst obliegt daneben die Aufsicht über alle nichtstaatlichen Archive sowie über die Einhaltung des Archivschutzes mit Hilfe der Soprintendenze archivisti- che (vgl. Kap. XII—XVI, S. 195—273). L’s Ausführungen über die Struktur des italienischen Archivwesens wer­den ergänzt durch Abschnitte über die Arten des Schriftguts (Kap. VII, S. 139—149) und seine Benützbarkeit (Kap. IX—X, S. 159—179) sowie über die Arbeit des Archivars (Kap. XI, S. 181—193), wobei aller­dings wichtige Teilbereiche (Benützerbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit) unerwähnt bleiben. Diesen Abschnitten hätte man vielleicht auch am ehe­sten die Kapitel über Archivmaterial außerhalb der Archive (Kap. XX, S. 311—323) und über die verschiedenen sonstigen Aktivitäten italienischer Archivare im In- und Ausland (Kap. XXVI—XXVII, S. 423—438) anfügen können, deren jetzige Einreihung im Rahmen des Bandes eher unorga­nisch wirkt; das Kapitel über das Personal der staatlichen Archive (Kap. XXII, S. 361—400) hätte am besten seinen Platz nach Kapitel VI gefun­den. Relativ unorganisch ist auch der nur kurze Abschnitt über Archiv­

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