Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
444 Literaturberichte Elio Lodolini Organizzazione e legislazione archivistica italiana dall’Unitä d’Italia alia costituzione del Ministero per i Beni culturali e ambientali. Prefa- zione di Giovanni Spadolini (Scienze storico-ausiliarie 2). Patron Editore. Bologna 1980. 462 S. Elio Lodolini, durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen in der internationalen Archivwelt bestens bekannt, legt mit dem hier anzuzeigenden Band ein Handbuch vor, das die gesetzlichen Grundlagen, Organisation, Verwaltung und Tätigkeitsbereiche des italienischen Archivwesens von der Einigung Italiens 1860/61 bis zur Unterstellung der staatlichen Archivverwaltung unter das 1975 gegründete Ministero per i Beni culturali behandelt. Dem überwältigenden Reichtum an dokumentarischer Überlieferung in den italienischen Archiven entspricht und entspringt ein komplexes Verwaltungssystem zu ihrer Betreuung, das auf einer Fülle gesetzlicher Regelungen basiert; die von L. an die Spitze von Kap. II („La legislazione archivistica italiana“, S. 23—54) gestellte Liste der Gesetze und Verordnungen umfaßt nicht weniger als 258 Titel! Im Anschluß daran sind vier weitere Kapitel (Kap. III—IV, S. 55—138) der Entwicklung der Verwaltungsstruktur der italienischen Archive bis zur Errichtung des Ufficio centrale per i Beni archivistici 1975/76 (früher Direzione generale degli Archivi di Stato) gewidmet. Da das italienische Archivwesen streng zentralistisch aufgebaut ist, unterstehen dem Ufficio centrale alle öffentlichen Archive, derzeit 95 Archivi di stato (vgl. Kap. VI, S. 105—138), beginnend mit dem Archivio centrale dello Stato, jedoch unter Ausschluß der Archive des Außenministeriums, des Verteidigungsministeriums und der Volksvertretung. Zu den Aufgaben dieser Archive zählen neben der Übernahme des staatlichen Schriftgutes (vgl. Kap. XVII—XIX, S. 275—309) dessen wissenschaftliche Erschließung (Kap. XI, S. 181—193) sowie die Führung der Archivschulen (Kap. XXI, S. 325—360). Dem Ufficio centrale selbst obliegt daneben die Aufsicht über alle nichtstaatlichen Archive sowie über die Einhaltung des Archivschutzes mit Hilfe der Soprintendenze archivisti- che (vgl. Kap. XII—XVI, S. 195—273). L’s Ausführungen über die Struktur des italienischen Archivwesens werden ergänzt durch Abschnitte über die Arten des Schriftguts (Kap. VII, S. 139—149) und seine Benützbarkeit (Kap. IX—X, S. 159—179) sowie über die Arbeit des Archivars (Kap. XI, S. 181—193), wobei allerdings wichtige Teilbereiche (Benützerbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit) unerwähnt bleiben. Diesen Abschnitten hätte man vielleicht auch am ehesten die Kapitel über Archivmaterial außerhalb der Archive (Kap. XX, S. 311—323) und über die verschiedenen sonstigen Aktivitäten italienischer Archivare im In- und Ausland (Kap. XXVI—XXVII, S. 423—438) anfügen können, deren jetzige Einreihung im Rahmen des Bandes eher unorganisch wirkt; das Kapitel über das Personal der staatlichen Archive (Kap. XXII, S. 361—400) hätte am besten seinen Platz nach Kapitel VI gefunden. Relativ unorganisch ist auch der nur kurze Abschnitt über Archiv