Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
438 Literaturberichte Abschnitt deutlich, wie schwierig die Frage der Auswahl einer sehr kleinen Anzahl von Aktenstücken ist; wichtige und in den Akten der politischen Abteilung gut dokumentierte Fragen, wie etwa der Besuch des Außenministers Gruber in Jugoslawien 1952 — damals der erste Besuch eines westlichen Außenministers in Jugoslawien —, werden in dieser Edition nicht erfaßt. Abschnitt VI behandelt Fragen des „deutschen Eigentums“ in der sowjetischen Besatzungszone 1946, die Abschnitte VII und VIII enthalten Einzelstücke zur Frage der wirtschaftlichen Aspekte eines Staatsvertragsabschlusses 1949 sowie zur sowjetischen Politik gegenüber Österreich im Jahre 1946. Abschnitt IX, „Neutralitätspolitischer In- und Output des Außenamtes von 1946—1953“, enthält eine Reihe interessanter Dokumente. Besonders möchte ich auf Anregungen zweier Personen, nämlich des Staatsanwaltes und nachmaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wolfgang Lassmann und des Konsuls a. D. und Journalisten Emanuel (nicht Ernst, der Irrtum geht auf den Referenten Josef Schöner zurück) Urbas, betreffend eine Neutralität Österreichs, aus den Jahren 1946 und 1947 verweisen (nn. 61 und 62). Auch zur Initiative Außenminister Grubers, über Indiens Vermittlung in Moskau eine auf der militärischen Neutralisierung Österreichs basierende neue politische Grundlage für den Abschluß des Staatsvertrags zu gewinnen, sowie zu sowjetischen Signalen in Richtung Neutralität enthält dieser Abschnitt eine Reihe wesentlicher Dokumente. Die Abschnitte X—XVI konzentrieren sich auf die beiden letzten Jahre der Genesis von Staatsvertrag und Neutralität, 1954 und 1955: Berliner Konferenz Februar 1954, die weitere Entwicklung im Jahre 1954, die Aktivierung der bilateralen sowjetisch-österreichischen Kontakte ab Februar 1955, die von Sch. so genannte „Volonté générale“ der vier Mächte als Voraussetzung für eine Abschlußkonferenz (2. Aprilhälfte 1955), die Botschafterkonferenz in Wien vom 2. bis 13. Mai 1955, die (sehr wichtige!) Außenministerkonferenz vom 14. Mai 1955, die Anerkennung der Neutralität, das „Scheitern“ — besser Nichtzustandekommen — der Territorialgarantie durch die vier Mächte, die im Moskauer Memorandum in Aussicht genommen worden war, und schließlich die Aufnahme Österreichs in die Vereinten Nationen. Aus den zahlreichen Aktenstücken, die für die Schlußphasen der Staatsvertragsverhandlungen von Bedeutung sind, möchte ich besonders auf Aktenstück n. 103 (S. 241) verweisen, in dem Botschafter Norbert Bischoff Ende Februar 1955 aus Moskau berichtete, nach den Intentionen der sowjetischen Außenpolitik wäre Österreich „eine funktional ähnliche Rolle zugedacht wie Schweden, Finnland, Schweiz und Jugoslawien“. Dieser Bericht Bischoffs enthält meines Erachtens besonders deutliche Hinweise auf die „neue Linie“ der Europapolitik Chruschtschows im Jahre 1955; diese Quelle ist somit in besonders hohem Maße geeignet, die immer wieder ge