Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554
28 Albrecht Luttenberger der königlichen/kaiserlichen Zentralgewalt die Wahrung des Gesamtinteresses am Frieden voll zu verantworten hatte °2). Die Tragweite dieses Sachverhalts wird vollends deutlich, wenn man daran erinnert, daß der Begriff „corpus“ im üblichen Sprachgebrauch die Einheit von Kaiser und Reich bezeichnete. Die Umgestaltung der Kreisordnung vom bloßen Exekutionsinstrument zu einem umfassenden kollektiven Sicherheitssystem schuf den organisatorischen Rahmen für die Verselbständigung der ständischen Verantwortung für das allgemeine Friedensinteresse und löste dessen Wahrnehmung weitgehend von der habsburgischen Führungsmacht, die wegen ihrer Bindung an den burgundisch-spanischen Interessenkomplex seit langem reichspolitisch als unzuverlässig galt. Insofern läßt sich die Diskussion um die Reform der Kreisordnung als zumindest mittelbarer Reflex auf die strukturellen Bedingungen der habsburgischen Führungsposition und ihre reichspolitischen Unzulänglichkeiten begreifen. Diese Reformdiskussion ist bekanntlich erst auf dem Frankfurter Reichskreistag im Spätjahr 1554 auf breiter Basis in Gang gekommen. Anstöße dazu kamen von verschiedenen Seiten. Die kaiserliche Regierung, während des Wormser Kreistages noch ziemlich konzeptionslos92 93), hatte im nachhinein die Wormser Beschlüsse begrüßt und zeigte nun Interesse an ihrer Ausdehnung über den Fall des Markgrafen hinaus auf andere künftige Fälle von Unruhestiftung, Vergarderungen etc94). In die gleiche Richtung gingen auch die Überlegungen des Mainzer Kurfürsten, der übrigens bezeichnenderweise als conditio sine qua non verlangte, daß alle Reichskreise sich auf solche Maßnahmen verpflichteten und mit dem Risiko solch vorbeugender Friedenssicherung nicht nur ein Teil der Reichsstände belastet werde95). Entscheidender allerdings für den weiteren 92) Vgl. die Instruktion Karls V. für seine Kommissare zum Wormser Kreistag, 1554 Juli 23 Feldlager zu Camiéres: HHSTA MEA Kreisakten in genere 1B fol. 46—53, hier fol. 47—48 v. 93) Vgl. Weisung Karls V. an seine Kommissare in Worms, 1554 August 25 St. Omer: HHSTA RK Reichsakten in genere 26 fol. 216—217; dsbe an dsben, 1554 August 13 Feldlager vor „Aurou“: ebenda fol. 195 und 1554 September 1: ebenda fol. 237—238 v. Auf den Vorschlag Wilhelm Böcklins, mit Hilfe der noch vorhandenen Truppen Braunschweigs und der fränkischen Verbündeten die Kontributionsforderung mit Gewalt durchzusetzen und den Ständen genügend Geld abzupressen, um ein stehendes Heer zur dauerhaften Sicherung des Gehorsams gegenüber dem Kaiser und der Reichsrechtsordnung unterhalten zu können, findet sich keine Reaktion. Vgl. Druffel Beiträge 4 523 ff n. 490. 94) Vgl. Laufs Der schwäbische Kreis 261 f; Karl V. an seine Kommissare auf dem Wormser Kreistag, 1554 September 1: HHSTA RK Reichsakten in genere 26 fol. 237—238 v; Instruktion Karls V. für seine Kommissare zum Frankfurter Kreistag, 1554 September 29 Arras: HHSTA MEA Kreisakten in genere 2 fol. 55—57 v. 95) Instruktion des Kurfürsten von Mainz für seine Gesandten zum Frankfurter Reichskreistag, 1554 Oktober 12: ebenda fol. 11—14 v; Kurfürst Sebastian von Mainz an seine Gesandten in Frankfurt, 1554 Oktober [22 oder 27?] Steinheim: ebenda fol. 98—100.