Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554
Landfriedensbund und Reichsexekution 29 Gang der Dinge war, daß der im Juli 1554 ausgearbeitete Entwurf des schwäbischen Kreises für den Ausbau der Kreisdefension zunächst auf bayerische Empfehlung auf dem Regensburger Kreistag 96) und dann auch in Frankfurt durchweg positive Resonanz fand und unter dem Einfluß der schwäbischen und bayerischen Kreisvertreter auch andere, selbst solche, die zu derartigen Beratungen nicht bevollmächtigt waren, die Überzeugung gewannen, daß sich der noch vorrangig am regionalen Sicherheitsinteresse orientierte schwäbische Entwurf durchaus zu einer grundlegenden Reform der Kreisordnung fortentwickeln lasse. Die Vertreter König Ferdinands, vor allem Zasius, setzten sich — obwohl nur instruiert, für die Durchführung der Wormser Beschlüsse einzutreten97) — nach Kräften dafür ein, daß die acht vertretenen nicht-kurfürstlichen Kreise die in der Hauptsache dem Wormser Abschied verpflichtete Vorlage des kurrheinischen Kreises mit einem detaillierten Gutachten für eine allgemeine Kreisreform beantworteten. Daß es trotzdem in Frankfurt noch nicht zu definitiver Beschlußfassung kam, lag vor allem daran, daß die kurrheinischen Kreisverteter aus Sorge um den reichspolitischen Einfluß der Kurfürsten unnachgiebig darauf beharrten, daß solch umfassende Neuregelung der Kreisordnung Sache des Reichstages sei98). Es blieb nichts anderes übrig, als die begonnene Reformdiskussion vorläufig zu vertagen. An ihrer Fortführung bestand zweifellos ein breites Interesse. Die Attraktivität der Frankfurter Reformkonzeption begründete Zasius, der sich sehr rührig für ihre Verwirklichung engagierte, so: „... wie auch nichts hailsamer und nichtz gemässers und gleichmessigers zu erdencken, als auf ungefärlich ain solche form provision zu thun und dem universali und privat ain solche maß zu setzen, quod omnibus sit communis et tum unicuique etiam singularis“ "). Damit war die Balance zwischen allgemeinem und territorialem Friedensund Sicherheitsinteresse, zwischen übergeordneter, allgemeiner Zwangs°6) Vgl. die Instruktion Herzog Albrechts von Bayern für Trenbach und Langenmantel zum Kreistag in Regensburg, 1554 September 25 München: HSTA München Kasten schwarz 13902 fol. 328—335 v, hier fol. 330—332 v und die Instruktion des bayerischen Kreises für seine Vertreter auf dem Frankfurter Reichskreistag, 1554 Oktober 8 Regensburg: ebenda fol. 492—496 v. 97) Instruktion König Ferdinands für seine Gesandten zum Frankfurter Reichskreistag, 1554 Oktober 7 Wistemitz: HHSTA RK Reichsakten in genere 26 fol. 284—297 v. 98) Zum Frankfurter Reichskreistag vgl. Laufs Der schwäbische Kreis 258—270; Alfred Kohler Die Sicherung des Landfriedens im Reich. Das Ringen um eine Exekutionsordnung des Landfriedens 1554/55 in MÖStA 24 (1971) 143—151; Protokoll der Vertreter König Ferdinands, 1554 Oktober 24— November 5: HHSTA RK Reichsakten in genere 27 fol. 530—551, 580—626 v und 575—579; Zasius und Truchseß an König Ferdinand, 1554 November 1 Frankfurt: ebenda fol. 37—41 a; dsben an dsben, 1554 November 8 Frankfurt: HHSTA RK Berichte aus dem Reich 4 fol. 464—468 v; dsben an dsben, 1554 November 22 Frankfurt: HHSTA Reichsakten in genere 27 fol. 246—260. ") Zasius an den bayerischen Rat Dr. Hundt, 1554 Dezember 13 Augsburg: HSTA München Kasten schwarz 4215 fol. 137—138 v.