Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554
24 Albrecht Luttenberger tribution in Höhe eines dreimonatigen Romzuges einlassen. Auf die Intervention der kaiserlichen Kommissare hin bot der Kreis dann die Leistung eines vier- oder höchstens fünfmonatigen Romzuges an und wollte den Betrag eines weiteren Römermonates für künftige Verteidigungsmaßnahmen einbehalten. Die Mehrheit ließ sich schließlich von den kaiserlichen Gesandten überreden, auch davon wieder abzugehen und sich der Mehrheit des kurrheinischen Kreises anzuschließen80). Die Gesandten des schwäbischen Kreises dagegen blieben beharrlich bei ihrer Erklärung, etwaige Kontributionsbeschlüsse nur zur Berichterstattung annehmen zu können, stellten allerdings in Aussicht, daß der bevorstehende schwäbische Kreistag gegen Mehrheitsbeschlüsse nicht opponieren werde. Die Vertreter aus dem fränkischen Kreis schließlich blieben bis zum Schluß in mehrere Fraktionen gespalten81). Übereinstimmung bestand allerdings bereits in Worms darüber, daß die zu beschließende Kontribution auf die Beiträge zum Reichsvorrat zu verrechnen sei, einige wenige Kreise also über die Verwendung des Vorrates befinden durften, obwohl sie nicht die Reichsgesamtheit repräsentierten. Die Einwände von seiten der rheinischen und schwäbischen Kreisvertreter gegen diesen Verfügungsanspruch blieben wirkungslos 82). Trotz aller Meinungsverschiedenheiten in der Kontributionsfrage stand die Notwendigkeit, künftigen Umtrieben des Markgrafen wirksam vorzubeugen, in Worms nie ernsthaft in Frage. Als die Gesandten des oberrheinischen Kreises und dann auch Pfalz und Trier Nachrichten von markgräflichen Werbungen an der Westgrenze des Reiches vorlegten, kam man ziemlich rasch überein, zur Verhinderung dieser Rüstungen im kurrheinischen und oberrheinischen Kreis unter der Leitung des pfälzischen Kurfürsten und des Bischofs von Straßburg Reiterkontingente in der Stärke eines einfachen Romzuges aufzubieten und die Kosten für diese Maßnahme auf die mandierten, wenn möglich auf alle Reichskreise umzulegen 83). Unstrittig war im übrigen auch, daß zur Abwehr künftiger markgräflicher Übergriffe ein Defensivverständnis aller Reichskreise anzustreben sei. Man einigte sich ziemlich mühelos auf eine Kreisdefensions8°) Vgl. den Wormser Kreisabschied, 1554 August 29 Worms: ebenda fol. 215—230, hier fol. 223 v—224, und das Protokoll der kaiserlichen Kommissare, 1554 Juli/August: HHSTA RK Reichsakten in genere 26 fol. 134—144, hier fol. 141. 81) Vgl. den in Anm. 80 angezogenen Kreisabschied, hier fol. 221—223 v. 82) Vgl. die Stellungnahme der oberrheinischen, schwäbischen und fränkischen Kreisvertreter zur Exekutions- und Kontributionsfrage, 1554 August 14 Worms: HHSTA MEA Kreisakten in genere 1A fol. 129—132, hier fol. 130 v und fol. 132. 83) Mainzer Gesandte zu Worms an Kurfürst Sebastian von Mainz, 1554 August 21 Worms: Ebenda fol. 159—160 v; 1554 August 29: ebenda fol. 187—188 und Übereinkunft des oberrheinischen und kurrheinischen Kreises über ein gemeinsames Vorgehen gegen markgräfliche Werbungen, 1554 August 28/29 Worms: HSTA München Kasten schwarz 4214 fol. 590—594.