Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554

Landfriedensbund und Reichsexekution 25 Ordnung, die für die in Worms vertretenen Kreise — freilich nur gegen den Markgrafen — sofort verbindlich sein sollte. Um auch die übrigen Kreise für diese Beschlüsse zu gewinnen, wurde für Oktober 1554 eine allgemeine Konferenz aller zehn Reichskreise nach Frankfurt anbe­raumt 84). Damit war neben der eigentlichen Exekutionsfrage im engeren Sinne auch die Wahrnehmung des territorialen Sicherheitsinteresses der Stände, soweit es durch die Parteinahme gegen den Markgrafen gefähr­det werden konnte, dem Funktionsbereich der Kreise anvertraut und zu­gleich, jedenfalls was Beunruhigungen durch den Markgrafen betraf, die Aussicht auf eine wirksame allgemeine Pazifikation eröffnet. Deshalb er­ledigte sich der für den gleichzeitigen Wormser Bundestag der Heidel­berger Einung vorgesehene, erneute Antrag Bayerns, der Bund solle die Sicherheit der exekutionswilligen Stände garantieren, von selbst85). Zu­dem fiel nun der Mehrheit der Verbündeten der Verzicht auf die bislang unterhaltene, bundeseigene Schutztruppe ziemlich leicht 86). Es war sicher­lich voreilig, wenn der Kurfürst von Mainz unter dem Eindruck der Wormser Beratungen über die Kreisdefension auf den Gedanken verfiel, man könne nun die Bundeshilfspflicht bis auf weiteres generell suspen­dieren, um Doppelbelastungen zu vermeiden87 88). Vorab war die Kreis­defension nur gegen den Markgrafen, nicht aber gegen andere Gegner mobilisierbar. Immerhin belegt dieser noch verfrühte Vorschlag Kurfürst Sebastians die Attraktivität einer Konzeption, die darauf angelegt war, die territoriale Sicherheit durch die Reform der Kreisordnung zu verbür­gen. Auch andernorts bevorzugte man diese sicherheitspolitische Perspek­tive. Als Karl und Ferdinand im Juli bzw. August 1554 noch einmal Kur­sachsen für einen neuen Landfriedensbund zu gewinnen suchten8S), emp­fahl Kurfürst August den Ausbau der Kreisdefension als das wirksamere Sicherheitsinstrument 89). Der Landgraf von Hessen stellte den Plan zur 84) Vgl. Laufs Der schwäbische Kreis 251; Mainzer Gesandte zu Worms an Kurfürst Sebastian von Mainz, 1554 August 8 Worms: HHSTA MEA Kreis­akten in genere 1A fol. 83—85 und 95. 85) Vgl. Instruktion Herzog Albrechts von Bayern für seine Gesandten zum Wormser Bundestag, 1554 August 12 Leonberg: HSTA München Kasten schwarz 5186 fol. 207—217, hier fol. 209 rv; Truchseß und Zasius an König Ferdinand, 1554 September 2 Vaihingen: HHSTA RK Reichsakten in genere 25 fol. 493—496, hier fol. 494. 86) Vgl. Sicken Der Heidelberger Verein 413; Mainzer Gesandte zu Worms an Kurfürst Sebastian von Mainz, 1554 August 9 Worms: HHSTA MEA Kreis­akten in genere 1A fol. 98—101, hier fol. 100. 87) Kurfürst Sebastian von Mainz an seine Gesandten zu Worms, 1554 August 11 Eltville: ebenda MEA Kreisakten in genere 1A fol. 106—108 v, hier fol. 108 rv; korrigierende Gegenargumentation der Mainzer Gesandten in ihrer Ant­wort darauf, 1554 August 15 Worms: ebenda fol. 134—140, hier fol. 136 v—137 v. 88) Druffel Beiträge 4 516 n. 480; König Ferdinand an Kurfürst August von Sachsen, 1554 August 10 Wien: HHSTA RK Reichsakten in genere 24 fol. 20 rv. 8“) Kurfürst August von Sachsen an König Ferdinand, 1554 August 19 Ma­rienberg: ebenda fol. 21 rv und 29. Auch Herzog Heinrich von Braunschweig

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