Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
SAPPER, Christian: Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv (1542–1825)
Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv 1542-1825 423 Hoffutteramt; Edelknaben; Hofmusik, Kapellmeister, Regens Chori etc; hochadelige und bedienende Frauenzimmer; Hofstaat ihrer jüngeren Tochter Maria Anna (gest. 1744); Empfang zu eigenen Händen; Geheimes Kammerzahlamt; Eo., ad dona und ad pias causas; Warenanschaffungen. Zusammen rund 328.000 fl. Schlußabrechnung 4.4.3. Hoffutteramt der Kaiserinwitwe Elisabeth Christine 1748-1751 3 Bücher, in denen ihr Hoffuttermeister Max Franz Rubana über jene 5000 fl., die er zum Ankauf von Pferdefutter etc. erhielt, Rechnung legt. Das Geld bekam er aus dem HZA der Kaiserinwitwe. Ihr Oberstallmeister Graf Lamberg überprüft seine Rechnungslegung. Dieses Amt bestand sicher schon vor 1748, es haben sich aber nur die drei genannten Bücher erhalten. Allgemeiner Aufbau: Empfang; Ausgabe für den Ankauf von Pferden, Hafer, Heu, Stroh, Fuhren, Stallauslagen; Inventur der Vorräte; Schlußabrechnung. Aufstellungsnummem (in Klammem die alten Nummern der NB): Jahr 1748 HZ AB Nr. 331 (1937) 1749 332 (1938) 1750/51 333 (1939) 5. Die sogenannten „Kameralzahlamtsbücher“ im Hofkammerarchiv 1715-1787 und das Kassenwesen von 1715-1749 Von den 263 sogenannten Kameralzahlamtsbüchem im HKA sind die ersten 223 tatsächlich Bücher dieses Amtes. Bei KZAB Nr. 224-260 handelt es sich um Bücher der Hofbuchhaltung (siehe S. 437), bei KZAB Nr. 261 f um Geheime Kammerzahlamtsrechnungen (siehe S. 417) und bei KZAB Nr. 263 um die Abrechnungen des Kriegszahlamtes (siehe S. 413). 1714/15 wird das Kassenwesen auf eine neue Basis gestellt. Das HZA wird aufgelöst und sein Kassarest an die HK überführt. Von nun an besorgt die neu gegründete Bankalität das Kassenwesen. Ihr unterstehen drei Zahlmeister, je einer für die Abteilungen Militär, Kamerale und Schuldenwesen. Bei den hier behandelten Büchern handelt es sich um die kamerale Abteilung, die von 1715-1749 ungeteilt besteht. Johann Ludwig Köck wird der erste Zahlmeister dieser Abteilung. Das Bankalitätskonsilium wurde zwar am 24. März 1745 aufgehoben, das Kameralzahlamt aber blieb, nunmehr unter den General-Cassae-Oberdirek- tor in expeditione camerali (unter der HK), weiter bestehen; der zweite Ge- neral-Cassae-Oberdirector (in expeditione militari) unterstand der Kriegskonferenz. Die in den Ländern befindlichen Bankalkollegien (Repräsentationen, Perceptorate u. a. Kassenverwaltungen) wurden zu Repräsentanten der Generalkassaoberdirektion7). Kaum ein Jahr später, am 21. Januar 1746, wurde die Kassenoberdirektion wieder aufgehoben und das Universalkame- ralzahlamt direkt der HK unterstellt. Die Landeskassendirektionen werden zu Zahlämtem und an die jeweiligen Länder angewiesen8). Diese Verände7) HKA ÖGB Nr. 276 fol. 71f. 8) HKA ÖGB Nr. 276 fol. 258ff.