Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
SAPPER, Christian: Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv (1542–1825)
424 Christian Sapper rungen schlagen sich in den KZABB kaum nieder, zum einen, weil die Aufgaben des KZA im wesentlichen unverändert bleiben, zum andern, weil auch die Person des Zahlmeisters (Josef v. Gastager) gleich bleibt. Am 9. September 1748 wird eine neuerliche Umorganisation des Kassenwesens eingeleitet. Das Kamerale, d. h. die Kameralgefälle und Arrhen9), wird von der Pensionszahlung an die „Militärwitwen“ befreit - diese übernimmt das KriegsZA, das aus der Kontribution gespeist wird - und dadurch auf die folgenden Ausgabenbereiche beschränkt: 1. Ausgaben für das Aulicum et Civile, 2. Ausgaben der Schuldenkassa. Dieser werden jährlich 3,5 Mülionen fl. gewidmet. Damit sollen die Schuldenzinsen und sukzessive die Staatsschuld (70 Mülionen fl.) bezahlt werden10). Bis Ende September 1748 soll das KZA die Geschäfte wie üblich weiterführen, danach jedoch keine Ausgaben mehr tätigen und eine Abschlußrechnung legen u). 5.1. KZA Rechnungsbücher 1715-1749 36 Bücher, in denen der KZM über die Ausgaben und Einnahmen seines Amtes Rechnung legt. Die Aufschrift auf den Büchern wechselt mit der organisatorischen Oberleitung des KZA, Änderungen, welche sich in den Büchern selbst kaum widerspiegeln: 1715-1734 Cameral-Zahlamts-Rechnungen, 1735-1744 Bankalitäts-Cameral-Zahlamts- rechnungen, 1745—1749 Universal-Cameral-Zahlamtsrechnungen. Allgemeiner Aufbau: Einnahme- und Ausgaberubriken, Personenindex, Einnahmen und Ausgaben, Schlußabrechnung. Aufstellungsnummem: 1715 (April-Juni) KZAB Nr. 1 1715 (Juli-September) 2 1715 (Oktober—Dezember) 3 1716 3 1717 4 1718 5 1719 6 1720 7 1721 8 1722 9 1723 10 1724 11 1725 12 9) Arrha. Das Wort kommt schon im Lateinischen vor, wo es soviel wie „Angeld“ ■oder „Morgengabe“ bedeutete, d. h. die Aussetzung eines Vermögens seitens des Gatten als Äquivalent zur Mitgift der Gattin. Im 17. Jahrhundert verstand man darunter zunächst eine Art Kaution. 1714, anläßlich der Gründung der Universalbankalität, erfuhr das Arrhenwesen einen gewissen Höhepunkt: Zur Dotierung des fundus perpetuus dieser Bank waren acht verschiedene Arrhen ausgeschrieben. Darunter verstand man eine Steuer, die als Vorläufer einer Einkommens- oder Vermögenssteuer angesehen werden kann. Zur Zeit Maria Theresias mußte jeder öffentlich Bedienstete, je nach Einkommen, 2,5%, 5% oder 10% seiner Besoldung unter dem Titel einer Arrha an die Staatskasse abführen. 10) HKA Hs. 220 fol. lf. “) HKA ÖGB Nr. 277 fol. 90ff.