Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

24 Albrecht Luttenberger Zugleich war die Bundesgründung durch die kaiserliche Einladung zum Memminger Bundestag nicht unbeeinflußt. Die Konzeption dieses neuen Bundes reduzierte sich im wesentlichen - dies vergegenwärtigt den Abstand zur ursprünglichen pfälzischen Befriedungskonzeption — auf die Wahrneh­mung des territorialen Sicherheitsinteresses der Beteiligten und die Blockie­rung der kaiserlichen Bundespolitik. Spürbar ist daneben nur noch das Be­streben, sich gegenüber den Mindermächtigen abzugrenzen, eine Tendenz, die sich fortan in der Entschlossenheit manifestierte, beitrittswüligen Stän­den, wenn sie nicht die volle Bundeshilfe leisten konnten, das Stimmrecht zu verweigern, das heißt innerhalb des Bundes einen nur zweitklassigen Status einzuräumen75). Der Bund organisierte also unter besonderer Berücksichti- gung der fürstlichen Prärogative lediglich das eigene Sicherheitsinteresse seiner Mitglieder, die im übrigen in mißtrauischer Distanz zur kaiserlichen Politik verharrten. Zur Wiederherstellung des Friedens müitärisch zu inter­venieren, wie Kurfürst Moritz auf Neuschloß angeregt zu haben scheint76), lag außerhalb des Verantwortungsbereiches, den diese Bundeskonzeption de­finierte. Danach hatte im Zweifelsfall die territoriale Sicherheit der Verbün­deten Vorrang. Auch eine weitergreifende politische Eigeninitiative konnte nach den Heidelberger Erfahrungen vorab kaum in Frage kommen. Gemessen an der unbestreitbaren Notwendigkeit allgemeiner Landfriedenssi­cherung und effektiver Stabüisierung der reichspolitischen Verhältnisse konnte der Heidelberger Bund allenfalls vorläufiger Ansatzpunkt, bruch- stückhaftes Provisorium sein. Bayern etwa dachte sich die Lösung des Land­friedensproblems im Rahmen eines kooperativen Bündnissystems, das aus dem in Eger zu gründenden Bund und dem durch den Beitritt weiterer po­tenter oberdeutscher Stände gestärkten Heidelberger Verein mit Vorwissen des Kaisers, aber offenbar ohne dessen unmittelbare Beteüigung, gebildet und durch die Doppelmitgliedschaft Ferdinands in beiden Bünden verklam­mert werden sollte77). Im Grunde bedeutete dies die Umsetzung der Passauer Konstellation in eine hündische Organisation. Nach bayerischer Vorstellung ließ sich so die Effektivität zielstrebiger Sicherheitspolitik im regionalen Be­reich sichern, zugleich die Möglichkeit zu gegebenenfalls notwendigen über­regionalen Operationen eröffnen und der Gefahr Vorbeugen, daß die Land­friedenspolitik der Kontrolle und dem Einfluß der Fürsten und Ferdinands entglitt. Das bayerische Interesse an der Beteiligung Ferdinands resultierte wohl kaum nur aus den dynastischen Beziehungen und geopolitischen Über­legungen, die eine Einbindung der vorder- und oberösterreichischen Erb­lande empfahlen, sondern wohl auch aus der Einsicht, daß die königliche Autorität für eine hündisch organisierte Landfriedenspolitik unter Umstän­den ein nicht zu unterschätzender Gewinn sein konnte, wenn auf die kaiser­75) Vgl. ebenda 366. 76) Vgl. Druffel Beiträge 4 106ff (hier 107) n. 93 und 195f n. 184. ”) Vgl. Herzog Albrecht V. von Bayern an Hans von Trenbach, Dr. Georg Stock­hammer und Johann Faltermayer in Memmingen, 1553 April 18 München: HSTA München Kasten schwarz 5181 fol. 20rv und Druffel Beiträge 4 156f n. 138.

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