Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553
24 Albrecht Luttenberger Zugleich war die Bundesgründung durch die kaiserliche Einladung zum Memminger Bundestag nicht unbeeinflußt. Die Konzeption dieses neuen Bundes reduzierte sich im wesentlichen - dies vergegenwärtigt den Abstand zur ursprünglichen pfälzischen Befriedungskonzeption — auf die Wahrnehmung des territorialen Sicherheitsinteresses der Beteiligten und die Blockierung der kaiserlichen Bundespolitik. Spürbar ist daneben nur noch das Bestreben, sich gegenüber den Mindermächtigen abzugrenzen, eine Tendenz, die sich fortan in der Entschlossenheit manifestierte, beitrittswüligen Ständen, wenn sie nicht die volle Bundeshilfe leisten konnten, das Stimmrecht zu verweigern, das heißt innerhalb des Bundes einen nur zweitklassigen Status einzuräumen75). Der Bund organisierte also unter besonderer Berücksichti- gung der fürstlichen Prärogative lediglich das eigene Sicherheitsinteresse seiner Mitglieder, die im übrigen in mißtrauischer Distanz zur kaiserlichen Politik verharrten. Zur Wiederherstellung des Friedens müitärisch zu intervenieren, wie Kurfürst Moritz auf Neuschloß angeregt zu haben scheint76), lag außerhalb des Verantwortungsbereiches, den diese Bundeskonzeption definierte. Danach hatte im Zweifelsfall die territoriale Sicherheit der Verbündeten Vorrang. Auch eine weitergreifende politische Eigeninitiative konnte nach den Heidelberger Erfahrungen vorab kaum in Frage kommen. Gemessen an der unbestreitbaren Notwendigkeit allgemeiner Landfriedenssicherung und effektiver Stabüisierung der reichspolitischen Verhältnisse konnte der Heidelberger Bund allenfalls vorläufiger Ansatzpunkt, bruch- stückhaftes Provisorium sein. Bayern etwa dachte sich die Lösung des Landfriedensproblems im Rahmen eines kooperativen Bündnissystems, das aus dem in Eger zu gründenden Bund und dem durch den Beitritt weiterer potenter oberdeutscher Stände gestärkten Heidelberger Verein mit Vorwissen des Kaisers, aber offenbar ohne dessen unmittelbare Beteüigung, gebildet und durch die Doppelmitgliedschaft Ferdinands in beiden Bünden verklammert werden sollte77). Im Grunde bedeutete dies die Umsetzung der Passauer Konstellation in eine hündische Organisation. Nach bayerischer Vorstellung ließ sich so die Effektivität zielstrebiger Sicherheitspolitik im regionalen Bereich sichern, zugleich die Möglichkeit zu gegebenenfalls notwendigen überregionalen Operationen eröffnen und der Gefahr Vorbeugen, daß die Landfriedenspolitik der Kontrolle und dem Einfluß der Fürsten und Ferdinands entglitt. Das bayerische Interesse an der Beteiligung Ferdinands resultierte wohl kaum nur aus den dynastischen Beziehungen und geopolitischen Überlegungen, die eine Einbindung der vorder- und oberösterreichischen Erblande empfahlen, sondern wohl auch aus der Einsicht, daß die königliche Autorität für eine hündisch organisierte Landfriedenspolitik unter Umständen ein nicht zu unterschätzender Gewinn sein konnte, wenn auf die kaiser75) Vgl. ebenda 366. 76) Vgl. Druffel Beiträge 4 106ff (hier 107) n. 93 und 195f n. 184. ”) Vgl. Herzog Albrecht V. von Bayern an Hans von Trenbach, Dr. Georg Stockhammer und Johann Faltermayer in Memmingen, 1553 April 18 München: HSTA München Kasten schwarz 5181 fol. 20rv und Druffel Beiträge 4 156f n. 138.