Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

Landfriedensbund und Reichsexekution 23 ungeachtet des Rechtes des Königs/Kaisers und der anderen Stände, die all­gemein reichspolitische Meinungsfindung zu beeinflussen, abzuweichen und eine beispielgebende Rolle zu übernehmen, um durch die Setzung eines Si­gnals der allgemeinen Willensbildung die Richtung zu weisen. Pfalz und Jü­lich drangen mit ihrer Bereitschaft zu informeller Führung freilich nicht durch. Die fortgesetzten pfälzischen Versuche, möglichst doch noch zu defi­nitiven Vereinbarungen zu kommen, blieben erfolglos, vor allem nachdem am 24. März die Absicht des Kaisers bekannt geworden war, in Kürze einen Reichstag abzuhalten71). Es gelang nicht einmal, ein verbindliches gemein­sames Handlungsprogramm für den Reichstag festzulegen, obwohl alle Betei­ligten durchaus glaubwürdig ihr Interesse an der Einhaltung des Passauer Vertrages bekundeten, also materiell durchaus eine gemeinsame Aktionsbasis angenommen werden konnte. Der pfälzische Versuch, auf der Linie der Pas- sauer Vermittlung eine nicht nur konsens-, sondern auch aktionsfähige Par­tei, der als Meinungsführer eine Art reichspolitische Führungsrolle zufallen konnte, zu formieren, mißlang völlig, weil die Verfestigung der in der Reichsordnung institutionalisierten Entscheidungsmechanismen einerseits und die kaiserliche Führungskompetenz andererseits die Legalität und die Durchsetzbarkeit einer solchen Konzeption in Frage stellten. Die Absicht, in ständischer Regie eine am .recht verstandenen' Interesse des Reiches orien­tierte Alternative zur kaiserlichen Reichspolitik zu organisieren, erwies sich als nicht realisierbar. Die allgemeinen Reichsangelegenheiten blieben der Entscheidung des Reichstages Vorbehalten. Dessen Organisation war Sache des Kaisers. In allen gegenwärtigen Konflikten hatte der Heidelberger Konvent die Ver- mittlungsinitiative vorab aus der Hand geben müssen, ausgenommen das im übrigen ziemlich aussichtslose Angebot, zwischen dem Kaiser und Frank­reich Friedensverhandlungen einzuleiten72). Was die Spannungen zwischen dem Markgrafen und Kurfürst Moritz, Herzog Heinrich von Braunschweig und den fränkischen Bischöfen betraf, blieb nur der Appell an den Kaiser73). Das einzige wirkliche Ergebnis des Heidelberger Konventes war die Grün­dung eines Bundes 74), die nicht unbedingt zentrales Anliegen der pfälzischen Initiative gewesen war. Dieser Akt stellt sich geradezu als Konsequenz aus dem Verzicht auf eine weitergreifende Befriedungskonzeption dar, die durch reichspolitische Führungsinitiative ausgefüllt werden mußte. Er war insofern ein Reflex auf das Scheitern der Vermittlung zwischen dem Markgrafen und den fränkischen Bischöfen, als man die eigene Neutralität durch die den Kontrahenten abgehandelte Garantie nicht hinreichend gesichert glaubte. 71) Vgl. das kaiserliche Reichstagsausschreiben an Bayern, 1553 März 17 Brüssel (praes. 1553 März 24 Heidelberg): Druffel Beiträge 4 66 n. 70 und die im ganzen nichtssagende gemeinsame Antwort der versammelten Stände darauf, 1553 März 29: HSTA München Kasten schwarz 4215 fol. 4-5. 72) Vgl. Ernst Briefwechsel 2 99 n. 100. 73) Vgl. ebenda 79f n. 87 und Druffel Beiträge 4 106ff n. 93. 74) Vgl. Sicken Der Heidelberger Verein 337-345.

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