Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

Landfriedensbund und Reichsexekution 13 tionen konfrontiert, die sich gegenseitig auszuschließen schienen. Diejenige seines Bruders zielte dahin, 1552 verlorenes Terrain wieder zurückzugewin­nen, soweit dies die eigenen Verhältnisse gegenwärtig erlaubten. Die zweite war geprägt durch das dringende Interesse des sächsischen Kurfürsten an der dauerhaften Sicherung der Ergebnisse von Passau. Der Ausweg, den Fer­dinand fand, interessiert hier vor allem, weil er auf eine weitgreifende Be­friedungskonzeption angelegt war, die der königlichen/kaiserlichen Frie­densgewalt eine zentrale Rolle einräumte. Ferdinand schlug nämlich ein kooperatives Bündnissystem vor, das aus einem mitteldeutsch-ostdeutschen und einem oberdeutschen Bund bestehen sollte. Die Doppelmitgliedschaft Karls in beiden Bünden sollte das Scharnier bilden, um im Notfall die beiden zunächst einmal regional ausgerichteten Sicherheitsorganisationen zu über­regionaler Aktivität zu koordinieren34). Dies konnte in der Tat ein Modell sein, die Landfriedensproblematik auf Reichsebene in der gebotenen umfas­senden Weise zu lösen, ohne die Reichsordnung institutionell in Anspruch zu nehmen, d. h. ohne die dort gegebene Einengung der Entfaltung und Wahr­nehmung machtpolitischer Möglichkeiten des Königs/Kaisers in Kauf neh­men zu müssen. Diese Strategie ließ sich über die Regierungszeit Karls hin­aus mittelfristig dadurch sichern, daß auch Ferdinand beiden Bünden ange­hörte. Zudem versprach der oberdeutsche Bundesplan Rückhalt für die vor­der- und oberösterreichischen Lande und überhaupt eine Festigung der österreichischen Position in Oberdeutschland. Die niederösterreichischen Erblande sollten zusammen mit Böhmen und seinen Nebenländem in den mitteldeutschen Bund eingebracht werden. Dieser Bund sollte auch Schutz gegen auswärtige Mächte, speziell gegen die Türken, bieten, also unter ande­rem eine zwar nur relative, aber nicht zu unterschätzende Unabhängigkeit von Bewilligungen des Reichstages ermöglichen35). Im Sommer 1553, nach der Intervention Ferdinands im kursächsisch-markgräflichen Konflikt, trat noch der Wunsch hinzu, Rückhalt gegen Albrecht Alkibiades zu gewinnen, so daß man auf das umständliche Achtverfahren nicht angewiesen war36). Da­mit sind zugleich wichtige Gründe genannt, die neben dem zunehmenden Desinteresse Kursachsens für das Scheitern der Zeitzer Bundesverhandlun­gen im Oktober 1554 verantwortlich waren. Es war schon mühsam genug für die Mitgliedschaft von Territorien, die dem Reichslandfrieden nicht unter­worfen waren, allseits akzeptable Kompromißformeln zu finden. Überhaupt nicht durchsetzbar waren, obwohl es nicht ganz an Demonstrationen guten 34) Vgl. Lutz Christianitas afflicta 119 f und 189f. 35) Vgl. die bei Druffel Beiträge 4 109f n. 95 nicht ganz befriedigend wiederge­gebene Instruktion Ferdinands für seine Gesandten zum Bundestag in Eger, 1553 April 5 Graz: HHSTA RK Reichsakten in genere 18 fol. 69-76, hier fol. 72-73; König Ferdi­nand an seine Gesandten in Eger, 1553 Mai 4 Ödenburg: ebenda fol. 144-146; die In­struktion Ferdinands für Felix von Hassenstein zu Verhandlungen mit Plauen, 1553 Mai 24 Wien: ebenda fol. 266-268, hier fol. 268 rv und die Instruktion Ferdinands für Plauen, Hassenstein und Griespeck zum Bundestag in Zeitz, 1553 Juni 17 Wien: ebenda 19 fol. 8-13, hier fol. 11 rv. 36) Vgl. ebenda fol. 11 v - 12 r.

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