Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

14 Albrecht Luttenberger Willens fehlte, die Türkenhilfe und die Einbeziehung des fränkischen Kon­fliktes in die Bundesverpflichtung37). Die in Zeitz vertretenen Stände begrif­fen Bundespolitik in der Hauptsache als Mittel defensiver reichsintemer Si­cherheitsvorsorge. Für den Versuch, Problembereiche, deren Behandlung in die Zuständigkeit des Reiches und den Entscheidungsgang der Reichsord­nung fiel bzw. mit Fug und Grund dorthin verwiesen werden konnte, im vor- institutionellen Feld in informeller, gleichwohl verbindlicher politischer Wülensbildung in Angriff zu nehmen, erwies sich die auf den Landfrieden gestützte Bundespolitik als untaugliches Instrument. Zudem verdarb die un­verkennbare Abhängigkeit der Bundespolitik sowohl Karls als auch Ferdi­nands von den strukturellen Bedingungen und auswärtigen Bindungen der habsburgischen Hausmacht ihre Erfolgsaussichten beträchtlich. Hinzu kam zu allem Überfluß auch, daß es an der notwendigen Synchronisation der Brüsseler und Wiener Bündnisbestrebungen fehlte, weil die Interessen der beiderseitigen Erblande und die reichspolitischen Vorstellungen divergier­ten38). Diese Spaltung der habsburgischen Führungsmacht war um so ver­hängnisvoller, als eine weitgreifende Landfriedenspolitik, die ohne die Ab­stützung durch die Reichsordnung auskommen und zugleich der Position des Königs/Kaisers zuträglich sein sollte, die geschlossene Demonstration eben dieser Macht dringlich verlangte. Mit dem Scheitern der kaiserlichen und königlichen Bundespolitik war freilich, versteht sich, das Bundesprinzip als friedenspolitisches Instrument nicht schlechthin diskreditiert. Die ständi­schen Bündnisbestrebungen im fraglichen Zeitraum belegen dies hinrei­chend. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang neben der Erneuerung der hessisch-kursächsisch-brandenburgischen Erbeinung vor allem der Heidel­berger Bund. Es ist sicher richtig, daß für das Zustandekommen des Heidelberger Konven­tes im März 1553 das monatelange Drängen Herzog Christophs von Würt­temberg auf eine Zusammenkunft zwischen Pfalz, Jülich, Bayern und ihm selbst nicht ohne Bedeutung war, besonders was die Umstimmung Herzog Albrechts von Bayern anging, der ein solches Treffen bis Mitte Januar 1553 aus Rücksicht auf den Kaiser für nicht ratsam hielt39). Für Programm und 37) Vgl. die königlichen Gesandten auf dem Zeitzer Bundestag an König Ferdinand, 1553 Oktober 13 Zeitz: ebenda fol. 94-99, fol. lOOr und fol. 103r; dsben an dsbn, 1553 Oktober 23 Zeitz: ebenda fol. 177-122; den Bericht Griespecks über die Zeitzer Bun­deshandlung, s. d.: ebenda fol. 258-261; die Erklärungen der Gesandten des Erzstifts Magdeburg, der Bischöfe Wigand von Bamberg und Melchior von Würzburg, Herzog Heinrichs von Braunschweig und Nürnbergs, 1553 Oktober 14 Zeitz: ebenda fol. 124-126 und die Stellungnahme Bambergs, Würzburgs, Braunschweigs und Nürnbergs, 1553 Oktober 17 Zeitz: ebenda fol. 128-129. Schon in Eger war die Frage der Türken­hilfe strittig. Vgl. Griespeck und Hassenstein an König Ferdinand, 1553 Aprü 28 Eger: ebenda 18 fol. 131-140 und dsben an dsbn, 1553 Mai 6 Eger: ebenda fol. 148-156; au­ßerdem Druffel Beiträge 4 313f n. 297. 38) Vgl. Lutz Christianitas afflicta 119f und 187-194. 39) Vgl. Sicken Der Heidelberger Verein 331-337.

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