Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

12 Albrecht Luttenberger gen kreisausschreibenden Stände über den Kreis ihrer fürstlichen Standes­genossen hinaus auf die Meinungsbildung der Mindermächtigen entscheidend einwirkte32). Der schon im Frühjahr und Sommer 1552 einsetzende, durch die Entwicklung im fränkischen Konflikt beschleunigte Schwund an Ver­trauen in die friedenspolitische Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft Karls bedeutete einen ohne eindrucksvolle militärische Machtdemonstration kaum wettzumachenden Verlust an zentraler Führungsautorität des Kö- nigs/Kaisers und begründete eine verstärkte friedenspolitische Orientierung an den regionalen Machtverhältnissen, eine Tendenz, die sich freilich vorab noch nicht organisatorisch verfestigen ließ. Die Konsequenz, die die kaiserli­che Regierung aus dem Scheitern der Memminger Bundesverhandlungen zog, war die Änderung der bundespolitischen Grundkonzeption. Anknüpfungs- punkt war der von Ferdinand und dem sächsischen Kurfürsten konzipierte Egerer Bundesplan, den man zunächst aus Mißtrauen gegenüber Moritz höchst skeptisch beurteilt hatte. Jetzt, im Sommer 1553 und vor allem nach dem Tod des sächsischen Kurfürsten zeigte Karl lebhaftes Interesse an der Fortentwicklung dieses Bundesprojektes. Gedacht war dabei an den Beitritt der meisten mächtigeren und einflußreicheren süd-, west- und norddeutschen Reichsstände33). Damit war zweierlei beabsichtigt: Zum einen sollte so ein über das ganze Reich erstrecktes Netz leistungsfähiger verbündeter Territo­rien entstehen, das die Befriedung des Gesamtreiches sichern und so mittel­bar auch den Mindermächtigen notdürftigen Schutz bieten konnte. Damit war den Fürsten eine besondere friedenspolitische Rolle zugestanden, also das genaue Gegenteil der mit dem oberdeutschen Bundesplan verbundenen verfassungspolitischen Grundvorstellung konzipiert, die ja solche Exklusivi­tät gerade ausschließen sollte. Zum anderen war durch die Ausdehnung des ursprünglich von Ferdinand und Moritz vorgesehenen Mitgliederkreises Raum für den Beitritt einer möglichst großen Zahl loyaler und zuverlässiger Fürsten geschaffen, die die Absicht Karls, die Niederlande auf dem Wege der Bundesmitgliedschaft in ein stabiles Verhältnis zum Reich zu bringen und dieses über seinen Tod hinaus zu sichern, unterstützten. Diese Bundeskon­zeption konnte Ferdinands Interessen kaum genügen. Die Eigenständigkeit der ferdinandeischen Bundespolitik manifestiert sich nicht in eigenen Initiativen - dazu ließ die dynastisch begründete Rücksicht auf die Politik Karls keinen hinreichenden Operationsraum —, sie wird viel­mehr nur in der Art und Weise greifbar, in der der König andernorts ent­standene Entwürfe und Anregungen zu modifizieren suchte. Um die Jahres­wende 1552/1553 sah sich Ferdinand mit zwei verschiedenen Bundeskonzep­32) Vgl. König Ferdinand an Karl V., 1553 April 25 Ödenburg: HHSTA RK Reichs­akten in genere 17 fol. 181-182; Graf Haug von Montfort und Georg Spät an den Kai­ser, 1553 Juni 4 Memmingen: ebenda fol. 296 und Abt Wolfgang von Kempten und Dr. Matthäus Alber an König Ferdinand, 1553 Juni 4 Memmingen: ebenda fol. 249-250. 33) Vgl. Lutz Christianitas afflicta 202; Druffel Beiträge 4 144-149 n. 129, 196f n. 185 und 221 n. 210 und die Instruktion Karls V. für Georg Spät zur Werbung beim Erzbischof von Salzburg, s. d.: HHSTA RK Reichsakten in genere 18 fol. 276 rv.

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