Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
FINK, Manfred: Wiener Arbeiterjugend 1894–1914. Ein Beitrag zu ihrer Vereinsgeschichte
Wiener Arbeiterjugend 1894-1914 165- mit merkbarer Genugtuung über die organisatorischen Erfolge, wenn „in den meisten Orten Niederösterreichs der gewerblichen Fortbildungsschule seitens der Genossenschaften reges Interesse bewiesen“58) würde. „Dieses wird durch Mithilfe bei der Konskription und in der Kontrolle des Schulbesuches, durch Beiträge zu den Kosten der Anschaffung von Lehrmitteln und durch Bewilligung von Prämien an brave Schüler bewiesen“59). Nun waren vom sozialdemokratischen Wiener „Verein jugendlicher Arbeiter“, beziehungsweise „Verband der jugendlichen Arbeiter Oesterreichs“ weder die Organisationsform noch die Berechtigung der Gewerbeschulen an sich in Frage gestellt worden. „Abschaffung des Nacht- und Sonntagsunterrichtes“ waren die plakativen Forderungen der Jugendlichen gewesen. Ausgangspunkt hierzu war nicht zuletzt ein Erlaß des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht aus dem Jahre 1888, der eine Beschränkung des Sonntagsunterrichtes in allen Ländern der Monarchie — Niederösterreich (mit Wien), Galizien, Dalmatien und das Küstenland ausgenommen - verfügte. An Sonntagen sollte vormittags der Unterricht so eingerichtet werden, daß den Schülern auch die „Möglichkeit geboten werde, dem Gottesdienste beizuwohnen“, am Nachmittag hätte überhaupt jeder Unterricht zu entfallen, damit „den Lehrlingen der einzige freie Nachmittag in der Woche imgeschmälert bleibe“60). In Agitationsveranstaltungen wiesen die Lehrlinge auf die Existenz dieses Erlasses hin und forderten die Anwendung der Norm auch auf den niederösterreichischen (Wiener) Raum. Das Engagement des „Vereines jugendlicher Arbeiter“ in Richtung Gewerbeschulreform (Abschaffung des Nacht- und Sonntagsunterrichtes) und Lehr- lingsschutz beschränkte sich in den Jahren bis 1903 auf den Behörden vorgetragene „Mahnungen“. Im ersten Artikel des Vereinsblattes Der Jugendliche Arbeiter wurde im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung darauf hingewiesen, daß es in Österreich Gesetze gebe, „welche bei energischer Handhabung durch die Behörden für die Arbeiterschaft im allgemeinen, für die Lehrlinge im speziellen viel Gutes leisten können“61). Die Feststellung, man dürfe keine überhöhten Anforderungen stellen, sondern müsse sich zufrieden geben, daß im Gesetz überhaupt des Lehrlingsschutzes gedacht werde, wies die mangelnde Bereitschaft des Vereinsvorstandes aus, die innere Organisie58) Referentenbericht Rothes über einen von Ministerialsekretär Dr. Rudolf Schindler verfaßten Bericht über Erhebungen an den allgemein gewerblichen Fortbildungsschulen in Niederösterreich, ausgenommen Wien, 1903 Oktober 31: AVA MCU 16 Ai ZI. 31108/1903. 59) Ebenda. Lediglich in Stockerau, Krems und Retz fanden die gewerblichen Fortbildungsschulen seitens der Genossenschaften keine Unterstützung. Auch besaßen die Bezirkshauptmannschaften Amstetten, Bruck a. d. Leitha, Gänserndorf, Lilienfeld, Melk, Pöggstall, Scheibbs und Tulln, ferner Orte mit mehr als 4000 Einwohnern, wie Kagran, Schwechat, Hamburg, Atzgersdorf, Reichenau, Gloggnitz, Langenlois, Gaming und Haag, keine allgemein gewerblichen Fortbildungsschulen. “) Erlaß des MCU, 1888 Mai 24: AVA MCU 16 D2 ZI. 10400/1888. 61) DJA 1 (1903) 1.