Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

FINK, Manfred: Wiener Arbeiterjugend 1894–1914. Ein Beitrag zu ihrer Vereinsgeschichte

Wiener Arbeiterjugend 1894-1914 165- mit merkbarer Genugtuung über die organisatorischen Erfolge, wenn „in den meisten Orten Niederösterreichs der gewerblichen Fortbildungsschule seitens der Genossenschaften reges Interesse bewiesen“58) würde. „Dieses wird durch Mithilfe bei der Konskription und in der Kontrolle des Schulbe­suches, durch Beiträge zu den Kosten der Anschaffung von Lehrmitteln und durch Bewilligung von Prämien an brave Schüler bewiesen“59). Nun waren vom sozialdemokratischen Wiener „Verein jugendlicher Arbei­ter“, beziehungsweise „Verband der jugendlichen Arbeiter Oesterreichs“ we­der die Organisationsform noch die Berechtigung der Gewerbeschulen an sich in Frage gestellt worden. „Abschaffung des Nacht- und Sonntagsunter­richtes“ waren die plakativen Forderungen der Jugendlichen gewesen. Aus­gangspunkt hierzu war nicht zuletzt ein Erlaß des k. k. Ministeriums für Cul­tus und Unterricht aus dem Jahre 1888, der eine Beschränkung des Sonn­tagsunterrichtes in allen Ländern der Monarchie — Niederösterreich (mit Wien), Galizien, Dalmatien und das Küstenland ausgenommen - verfügte. An Sonntagen sollte vormittags der Unterricht so eingerichtet werden, daß den Schülern auch die „Möglichkeit geboten werde, dem Gottesdienste beizu­wohnen“, am Nachmittag hätte überhaupt jeder Unterricht zu entfallen, da­mit „den Lehrlingen der einzige freie Nachmittag in der Woche imgeschmä­lert bleibe“60). In Agitationsveranstaltungen wiesen die Lehrlinge auf die Existenz dieses Erlasses hin und forderten die Anwendung der Norm auch auf den niederösterreichischen (Wiener) Raum. Das Engagement des „Vereines jugendlicher Arbeiter“ in Richtung Gewerbe­schulreform (Abschaffung des Nacht- und Sonntagsunterrichtes) und Lehr- lingsschutz beschränkte sich in den Jahren bis 1903 auf den Behörden vorge­tragene „Mahnungen“. Im ersten Artikel des Vereinsblattes Der Jugendliche Arbeiter wurde im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung darauf hinge­wiesen, daß es in Österreich Gesetze gebe, „welche bei energischer Handha­bung durch die Behörden für die Arbeiterschaft im allgemeinen, für die Lehrlinge im speziellen viel Gutes leisten können“61). Die Feststellung, man dürfe keine überhöhten Anforderungen stellen, sondern müsse sich zufrieden geben, daß im Gesetz überhaupt des Lehrlingsschutzes gedacht werde, wies die mangelnde Bereitschaft des Vereinsvorstandes aus, die innere Organisie­58) Referentenbericht Rothes über einen von Ministerialsekretär Dr. Rudolf Schind­ler verfaßten Bericht über Erhebungen an den allgemein gewerblichen Fortbildungs­schulen in Niederösterreich, ausgenommen Wien, 1903 Oktober 31: AVA MCU 16 Ai ZI. 31108/1903. 59) Ebenda. Lediglich in Stockerau, Krems und Retz fanden die gewerblichen Fort­bildungsschulen seitens der Genossenschaften keine Unterstützung. Auch besaßen die Bezirkshauptmannschaften Amstetten, Bruck a. d. Leitha, Gänserndorf, Lilienfeld, Melk, Pöggstall, Scheibbs und Tulln, ferner Orte mit mehr als 4000 Einwohnern, wie Kagran, Schwechat, Hamburg, Atzgersdorf, Reichenau, Gloggnitz, Langenlois, Gaming und Haag, keine allgemein gewerblichen Fortbildungsschulen. “) Erlaß des MCU, 1888 Mai 24: AVA MCU 16 D2 ZI. 10400/1888. 61) DJA 1 (1903) 1.

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