Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

DIENST, Heide: Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf nach dem Ende des Investiturstreites

die Herrschaft Heinrichs V.153), rückten jedoch nach den römischen Ereignis­sen von 1111 von ihm ab154). Es scheint nun, daß Klosterneuburg und Hartmann eine ähnliche Funktion zugedacht war, wie sie die von Konrad geschaffenen Archidiakonate im We­sten seiner Diözese, in Baumburg, Chiemsee und Gars am Inn, erfüllten155), eine kleinräumigere und effiziente Organisation der Seelsorge am Land zu gewährleisten. Hartmann brachte die nötige Erfahrung dazu mit; vermutlich war 1133 nicht daran gedacht, Klosterneuburg die Besetzung von Pfarren zu entziehen, Hartmann könnte die alte Praxis in neuem Sinn weitergeführt ha­ben. Da aber setzte sich der Diözesanbischof durch, zwei Jahre nach der Re­form, ohne Zutun Salzburgs. Hartmanns taktischem Geschick scheint die Vermittlung gelungen zu sein, ein Kompromiß wurde geschlossen, bei dem jeder nachgeben mußte, dessen tatsächlicher Inhalt aber durch reichliche Verwendung angenehmer und „moderner“ Phrasen verschleiert wurde. Si­cherlich ist die Entwicklung nicht so vor sich gegangen, wie sie der Biograph Hartmanns um 1200 weit vom Schauplatz der Ereignisse entfernt, in Brixen, sah: Aus der Fülle seines Besitzes habe der Markgraf dem Propst seiner neuen Stiftung mehrere Pfarren angeboten, „in quibus ius presentandi habe­bat“. Hartmann habe abgelehnt, einmal aus Armutsgründen, dann aber auch: „non sibi tutum fore curam suscipere tot animarum satisque periculosum esse de his rationem reddere, qui secum in monasterio conversari debebant et quorum regimini per se ipsum pastorali sollicitudine intendere posset“156), — eine Argumentation, die der ursprünglichen Intention der Chorherrenbewe­gung geradezu dawiderlief! Schließlich habe er die Klostemeuburger Pfarre angenommen, um mit einem fremden Pfarrer Streit zu vermeiden. Aus dem Archidiakonat ist nichts geworden, das vielleicht einmal die Grund­lage für ein Salzburger Eigenbistum hätte abgeben sollen, wie Gurk es war - erschwerend kam dazu die Lage in einer fremden Diözese. Die Pfarrseelsorge wurde nicht straff organisiert. Dennoch aber hat der Markgraf aufgrund sei­nes Patronatsrechtes Einfluß auf die Besetzung der Pfarren genommen und sich vermutlich Klosterneuburgs dazu bedient, dessen Schule die Ausbüdung des entsprechenden Nachwuchses gewährleistete. Auch die markgräfliche Kanzlei hat sich vorwiegend aus dieser Kommunität rekrutiert, hat von ihr profitiert157). Schließlich haben die Herzoge von Österreich auch Einfluß auf Niederösterreichische Karren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf 41 153) Zeillinger Konrad I. 13, 16ff. 154) Ebenda 281 155) Classen Gerhoch 60ff; Romuald Bauerreiss Kirchengeschichte Bayerns 2 (St. Ottilien 1950) 153 ff, 183 f mit der Betonung, daß wir nur Chorherrenstifte kennen, die Archidiakonate waren. ls6) Vita Hartmanni ed. Anselm Sparber (Schiern-Schriften 46, Innsbruck 1940) 5. 1S7) Fichtenau Urkundenwesen 241 ff. Zur Diskussion über einen eventuellen Bistumsplan (Markgraf Leopolds? Erzbischof Konrads?) vgl. Gerhard Rill Die Pröp­ste des Chorherrenstiftes Klosterneuburg von der Gründung des Kollegiatstiftes 1bis zum Ende des 14. Jahrhunderts (ungedr. phü. Diss. Wien 1950) Anhang 138 ff, bes. 148 ff; dazu Dienst Babenberg er-Studien 154 mit Anm. 1471

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