Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

DIENST, Heide: Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf nach dem Ende des Investiturstreites

Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf 39 aller dieser Möglichkeiten eine präzise Ausdrucksweise inopportun haben er­scheinen lassen? Alle diese Fragen sind möglicherweise zu bejahen; es scheint aber primär das Anliegen, das zur Ausstellung der Urkunde geführt hat, die explizite und prinzipielle Anerkennung der bischöflichen Zehentho­heit gewesen zu sein, wie sie in den zitierten Canones gefordert wurde145). Allem Anschein nach hat der Diözesanbischof zuvor realiter aus keiner der genannten Pfarren Zehenteinkünfte bezogen; ihre „Einheit“ ist also eine ne­gative, eine Sammelbezeichnung für jene Pfarren, die dem Einfluß Passaus in jeder Hinsicht bisher verschlossen waren. Das bischöfliche Interesse war, soweit es in Urkunden seinen Niederschlag gefunden hat, primär finanzieller Art; über die freie Einsetzung tauglicher Seelsorger steht viel weniger in den Urkunden. Da der Bischof durch die tat­sächliche Einhebung der ihm zustehenden Zehente organisatorisch überfor­dert gewesen wäre, versuchte er Besitz und Einkünfte auf die Plätze zu kon­zentrieren, die schon bisher Stützpunkte seiner Macht gebildet hatten. Eine Ablösung der (auch weiterhin) von Laien eingehobenen Zehente durch gün­stig gelegenen und leichter zu verwaltenden Besitz schien der viel begangene Ausweg gewesen zu sein. So gesehen hat die mit der „libertas ecclesie“ be­gründete kanonische Zehentforderung zu einer finanziellen Stärkung des Diözesanbischofs geführt, ohne daß die klerikal-laikale Scheidung streng durchgeführt worden wäre. Für die hörigen Bauern waren diese Regelungen ohne Belang. Sie mußten ihre Abgaben leisten; wem diese schließlich zugute kamen, wird sie schwer­lich sehr interessiert haben. Vielleicht aber war ihnen an einem guten Seel­sorger gelegen. Auch das können wir nur vermuten, denn allzuviel Kontakt mit den zuständigen Geistlichen, geschweige denn den Pfarrern, werden sie nicht haben pflegen können; diese werden in der bäuerlichen Mentalität die Rolle einer Obrigkeit, wie die der Grundherren, gespielt haben, „Volks“- frömmigkeit oder „Aberglaube“ mag sich daneben und imabhängig davon entwickelt haben. Wie stand es nun mit der Organisation der Seelsorge? Es war zweifellos ein Anliegen der Reform, neben den Domstiften und Klöstern auch die Land­pfarreien mit geeigneten Geistlichen auszustatten. Motor dieser Emeue- rungsbewegung war im östlichen Bayern in der letzten Phase des Investitur­streites unbestritten Erzbischof Konrad von Salzburg146). Innerhalb seiner an wechselnden und turbulenten äußeren Ereignissen wahrlich nicht armen Amtszeit brachte er es zuwege, daß sich in seinem Metropolitangebiet nicht ein „conducticius“ oder „incestuosus“ mehr fand, daß alle „irrulares“ vom 14s) Eine Zusammenstellung und Interpretation der wirtschaftlich bedeutsamen Texte in Kanonessammlungen der Reformzeit (32% des Inhalts des Registers Gre­gors VII.!) bietet John Gilchrist Eleventh and early twelfth century canonical collec­tions and the economic policy of Gregory VII in Studi Gregoriani 9 (Roma 1972) 375-417. 146) Classen Gerhoch 58ff; Zeillinger Konrad I. 31 ff.

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