Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
Zugleich hoffte er, daß sich dabei ein Rahmen abzeichnen würde, in dem sowohl Spanien als auch England und die übrigen Mächte den Staatenbildungsprozeß im spanischen Amerika auf rechtskausale Weise einem Ergebnis zuführen könnten. Deshalb drängte Metternich auch immer wieder darauf, den ganzen Fragenkomplex der Unabhängigkeit Brasiliens innerhalb des regierenden Hauses auf dem Wege eines Familienvertrages zu regeln136). Vor allem suchte er zu erreichen, daß die völkerrechtliche Anerkennung der brasilianischen Monarchie von seiten der Großmächte vor der Anerkennung lateinamerikanischer Republiken formell ausgesprochen werde. Der diplomatische und moralische Druck, den man auf Brasilien ausübte, bestand darin, daß man die völkerrechtliche Anerkennung von der Gestaltung der brasilianischen Verfassung abhängig machte, wie es Metternich in aller Deutlichkeit dem brasilianischen Vertreter entgegenhielt: ,,Mettez-vous sous ligne monarchique et alors nous vous reconnaitrons“137). Von Metternich und Gentz, ja selbst von Kaiser Franz I. mußte sich Teles da Süva bei jeder Gelegenheit darüber belehren lassen, daß eine Konstitution dem Volk, wenn überhaupt, nur vom Herrscher einseitig in Gestalt einer Charte gewährt werden dürfte, dem Monarchen aber nicht umgekehrt von einer verfassunggebenden Versammlung vorgeschrieben werden könnte, was eine Verletzung des monarchischen Prinzips bedeute. Pedro I. sollte sich nach den Vorstellungen der Wiener Regierung sowohl die österreichisch-englische Vermittlung zwischen ihm und seinem Vater als auch die völkerrechtliche Anerkennung erst verdienen, indem er als Monarch in wirklich souveräner Stellung, der die Fülle der Staatsgewalt bei sich behalte, und nicht als oberster Organträger einer „république impériale“ regiere, wie der österreichische Agent Mareschal die projektierte Verfassungsordnung Brasiliens charakterisierte138). Das Kaiserreich sollte als monarchischer Musterstaat in der lateinamerikanischen Welt nicht nur den Amerikanern, sondern auch den Liberalen in Europa die Überlegenheit des monarchischen Prinzips über den Republikanismus demonstrieren, der die hispanoamerikanischen Staatswesen in Anarchie versinken ließ. Auch hierbei wie schon bei der Anerkennungsfrage spielte in der Mettemich’schen Kalkulation stets die Beziehung zu den hispanoamerikanischen Angelegenheiten eine wichtige Rolle. Was für das brasilianische Kaiserreich galt, sollte grundsätzlich auch für die neuen Staaten des spanischen Amerika gelten. Die Souveränität sollte aufgrund der Gewährung durch denjenigen ausgeübt werden, dem die legitime Gewalt zuerkannt werden konnte, einen solchen Übertragungsakt rechtsgültig vorzunehmen139). Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten 219 136) Birkholz Österreich und Brasilien 89f. 137) Teles da Süva an Carneiro de Campos, 1824 Januar 10, zit. nach Rodrigues Independencia: Revolugäo e Contrarevolugäo 32; vgl. auch Kossok Im Schatten der Heiligen Allianz 207. 13S) Mareschal an Metternich, 1823 Oktober 21 n. 34 H: StK Brasilien 8 c (Korrespondenz 1823); vgl. auch Birkholz Österreich und Brasilien 83. 139) vgl. den Bericht des brasüianischen Vertreters in Wien an seine Regierung von 1825 Februar 27, aus dem Birkholz Österreich und Brasilien 144 zitiert: „A Austria