Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten 217 plices d’un acte d’iniquité envers le Roi et tous ses héritiers et successeurs, tandis qu’en reconnaissant l’indépendance du Brésil, elles ne feraient aucun tort réel ä la dynastie de Bragance“134). Ferner unterschied der österreichische Staatskanzler die Emanzipation Brasiliens von der der spanischen Kolonien aufgrund der jeweils angenommenen Staatsform. Für Eu­ropa, so meinte er nun, könne es nicht gleichgültig sein, daß Amerika, wenn es sich von der Oberhoheit europäischer Regierungen befreie, republikanisch werde. Die spa­nischen Kolonien tendierten eindeutig zur Gründung republikanischer Staatswesen. Die Stellung Brasiliens als einer unabhängigen Monarchie auf dem amerikanischen Kontinent bot daher in Metternichs Augen den europäischen Mächten die einmalige Chance, ihre Anerkennungspolitik nach den Rechts- und Ordnungsprinzipien des re­staurierten Europa auszurichten. Der Glücksfall Brasilien machte ein Doppeltes mög­lich: Man konnte die legitimen Rechte einer regierenden Dynastie in Amerika verteidi­gen und dort auch zugleich durch Stabilisierung des monarchischen Prinzips dem ge­fährlichen Vorrücken der „démocratie universelle“ entgegenwirken. Selbst der „Schat­ten“ einer Monarchie in der Neuen Welt hätte den unschätzbaren Vorteil für sich, als Gegengewicht gegen den revolutionären Republikanismus politisch eingesetzt werden zu können, der früher oder später über den Atlantik hinweg eine negative Wirkung auf die Geschicke Europas auszuüben vermochte. Außer dieser offiziellen Begründung hatte Metternich noch ein weiteres, ins­besondere das Anerkennungsproblem berührendes Motiv für seine Brasili­en-Politik. Bei der Analyse des portugiesisch-brasilianischen Verhältnisses war ihm auch klar geworden, daß der Fall Brasüien aufgrund seiner beson­deren Voraussetzungen ausgezeichnet geeignet war, um Maßstäbe und Regeln für die völkerrechtliche Anerkennung des sich politisch emanzipierenden Amerika zu finden, die mit den konservativen Prinzipien der in Europa ge­schaffenen Ordnung und mit dem Droit public, auf das sich das politische System der alliierten Souveräne gründete, zu vereinbaren waren. Das hieß für ihn vor allem, daß die neue Rechtsstellung Pedros I. und seines Reiches zuerst durch den Souverän anerkannt werden sollte, der ihre Legitimierung allein bewirken könne, daß ferner die Feindseligkeiten im Innern des neuen Staates eingestellt würden und eine vollkommene Aussöhnung von Vater und Sohn den Grund zu einer „pacification solide“ zwischen beiden Ländern 134) Die Grundgedanken der außenpolitischen Orientierung Österreichs in der Bra­silienfrage wiederholen sich, zum Teil wörtlich übereinstimmend, in fast allen wichti­gen Weisungen der Staatskanzlei, die diesen Komplex berühren. Statt Einzelnachwei­sen seien deshalb die fundamentalen Quellen, nach denen hier und im folgenden die österreichische Grundkonzeption resümiert wird, zusammengefaßt aufgeführt: 1. Denkschrift Sur la position actuelle du Brésil (1823 Februar 13): Anlage zur Wei­sung Metternichs an Esterházy (London), 1823 Februar 28: StA England 169 (Weisun­gen 1823-1824) fol. 9-22; das Zitat fol. 15v-16r. Eine diplomatiegeschichtliche Dar­stellung der österreichisch-brasilianischen Beziehungen auf breiter Quellenbasis gibt Andreas Birkholz Österreich und Brasüien 1816-1831 (phil. Diss. München 1970); Kossok Im Schatten der Heiligen Allianz 199ff. 2. Metternich an Lebzeltern (Petersburg), 1823 Juni s. d.: StA Rußland III 60 (Weisun­gen 1823) fol. 65-73 über die Affaire du Brésil. 3. Dsbe an dsben 1824 Februar 7 n. 1: ebenda 64 (Weisungen 1824 1—TV) fol. 147-192 unterteilt in I. L’affaire du Brésil und II. Affaires des Colonies Espagnoles.

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