Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

216 Hans-Otto Kleinmann mächtigten an der für den nächsten Tag anberaumten Konferenz der großen Fünf über die „Kolonialfrage“ teilnehmen zu lassen. Metternichs diplomatischer Handstreich war nicht nur taktischer Natur, sondern auch als Auftakt einer langfristigen Strategie ge­dacht, die den Vorgang der politischen Emanzipation Brasiliens nach Form und Ver­fahren zum Präzedenzfall, zum Modell der Anerkennung anderer lateinamerikanischer Staaten machen sollte. Zunächst zwang er den verdutzten Wellington, der wie die an­deren Kongreßteilnehmer den österreichischen Antrag ad referendum zur Kenntnis nahm, zu einer Replik, die geradewegs in allem jener Argumentation widersprach, auf die sich das britische Memorandum zur Anerkennung der spanischen Kolonien ge­stützt hatte, ein „volte-face“133), das sich durch die gebotene Rücksichtnahme auf Por­tugal, den traditionellen Bundesgenossen Englands auf der Iberischen Halbinsel, er­klärte. Zwar schlug im weiteren der Versuch fehl, die Alliierten in einem Überrum­pelungsmanöver auf die Linie der österreichischen Anerkennungspolitik zu bringen. Daß er gelingen würde, damit hatte Metternich wohl auch ernsthaft nie gerechnet. Doch hatte er damit Erfolg, daß in den folgenden diplomati­schen Verhandlungen die Frage der Unabhängigkeit Brasiliens von jener der hispanoamerikanischen Emanzipation getrennt wurde. Damit konnte er ein wichtiges Teilziel der österreichischen Anerkennungspolitik erreichen. Offi­ziell begründete er die Forderung nach einer gesonderten Behandlung beider Fragen damit, daß die Befreiungsbewegung in Brasilien, unter legislativem, administrativem wie handelspolitischem Aspekt betrachtet, nicht wie in den spanischen Kolonien mit einer Rebellion begonnen habe, sondern der portu­giesische König selbst in voller Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der wahre Urheber der brasilianischen Unabhängigkeit gewesen sei, indem er 1815 die Kolonie zum gleichberechtigten Königreich neben Portugal und der Algarve erhoben habe. Infolgedessen seien die Unabhängigkeitserklärung und die Akklamation Pedros (I.) zum Kaiser von Brasilien (12. Oktober 1822) als eine mit dem Widerstandsrecht zu begründende Erhebung eines Reichs­teils gegen die von einer revolutionären Junta usurpierte Staatsgewalt der Metropole anzusehen. Die Verselbständigung Brasüiens erscheine somit als notwendige Folge der in Portugal zur Macht gelangten Revolution, wo 1820 ähnlich wie in Spanien die liberale Cortesverfassung angenommen und be­schworen worden war, die den König nur als Repräsentanten des Volkes und „höchstes Staatsorgan“ verstand, die Krone also, um mit Metternich zu spre­chen, ihrer Rechte und ihrer Würde beraubt hatte. Die „Revolution“ des Prinzregenten in Brasilien sei, so der Staatskanzler, in Wirklichkeit durch die „parti démocratique“ des Mutterlandes hervorgerufen worden und eher als ein Akt zu werten, der die legitimen Rechte der Dynastie Braganza wah­ren helfe. Die Anerkennung der politischen Unabhängigkeit Brasiliens sei für die europäischen Souveräne daher weitaus weniger bedenklich als die Aner­kennung der Regierungen, die sich in den spanischen Kolonien gebildet hät­ten: „Car en reconnaissant ceux-ci sans que le Roi d’Espagne eut formelle­ment renoncé ä ses droits de Souveraineté, les puissances se rendraient com­133) Nichols The European Pentarchy 153.

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