Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

212 Hans-Otto Kleinmann dem Begriff einer „commercial recognition“119), die der politisch-diplomati­schen Anerkennung vorangehen konnte und dem Zustand der Interessenfrei­heit des beginnenden Welthandels und Weltmarktes entsprach. Bekanntlich zog England, innerhalb eines Zeitraumes von nur gut zwei Jah­ren, mit der „politischen Anerkennung“ von Kolumbien, Mexiko und Buenos Aires nach, und zwar durch den Abschluß von Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträgen sowie durch Entsendung diplomatischer Geschäftsträ­ger. In der diesbezüglichen Zirkularnote an die ausländischen Vertreter hieß es ebenso kurz wie lapidar, das Kabinett habe beschlossen, „to appoint Chargés d’Affaires to the states of Columbia, Mexico and Buenos Aires; and to enter into treaties of commerce with those respective states on the basis of the recognition of their independence“ 12°). Zwar war die englische Aktion, auf ihren „politischen“ Hintergrund hin un­tersucht, ein dem Augenblick angepaßtes Instrument der Innenpolitik, das Canning dazu diente, sich einer von „Spekulationsmanien“ und „Unterneh­mungswut“ erfüllten Geschäftswelt121) als Mann der Stunde zu präsentieren. Gleichwohl zeitigte der englische Schritt, wie sehr er auch auf innenpoliti­sche Ursachen zurückgeführt werden kann, in der großen Politik der Kabi­nette weitreichende Wirkungen. Denn Englands Lösung aus den Fesseln ei­ner in der Praxis ohnehin mit magerem Erfolg betriebenen Nichtanerken­nungspolitik gegenüber Staaten und Regierungen revolutionärer Herkunft gab einigen anderen Staaten des europäischen Konzerts das Startzeichen, nun selbst in jenes Stadium der Beziehungen mit der lateinamerikanischen Staatenwelt einzutreten, das England mit dem Akt der „diplomatic recog­nition“ soeben verlassen hatte. Die Regierungen Frankreichs, Preußens, Hol­lands, Hannovers u. a. gaben nun den drängenden Forderungen der am ame­rikanischen Güter- und Verkehrsmarkt interessierten Unternehmerkreise mit der englischen Formel der „commercial“ oder „de facto recognition“ nach122). Die von Viliéle und Damas dirigierte französische Politik bediente sich der Maske der „novel terminology“123), um von Beginn des Jahres 1826 ii«) vgl. Webster The Foreign Policy of Castlereagh 428ff; ferner Harold Tem- perley The Foreign Policy of Canning 1822—1827. England, the Neo-Holy Alliance, and the New World (London 1925) 503. 12°) „Substance d’une communication officielle faite par Mr. Canning au nom du gouvernement anglais aux ministres étrangers ... du 1 janvier 1825“: Georg Friedrich v. Martens Recueil Supplement 10, 2 (Göttingen 1828) 667. m) Vgl. dazu auch Max Wirth Geschichte der Handelskrisen (Frankfurt/Main 1858) 151 ff. 122) Das haben Robertson am Fall Frankreich und Kossok am Fall Preußen einge­hend dargelegt: Kossok Im Schatten der Heiligen Allianz 169ff; am 20. Januar 1827 Unterzeichneten Maltzahn und Camacho, die Vertreter Preußens und Mexikos in Lon­don, eine „offizielle Deklaration“ über die Gewährung von Reziprozität und Meistbe­günstigung im Handel zwischen beiden Ländern: ebenda 173; Robertson France and Latin-American Independence 393-402 und 396 über die Unterzeichung eines gleichen Dokuments vom 8. Mai 1827, das unter dem Namen der „déclaration“ bekannt wurde. 123) Ebenda 398.

Next

/
Oldalképek
Tartalom