Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
212 Hans-Otto Kleinmann dem Begriff einer „commercial recognition“119), die der politisch-diplomatischen Anerkennung vorangehen konnte und dem Zustand der Interessenfreiheit des beginnenden Welthandels und Weltmarktes entsprach. Bekanntlich zog England, innerhalb eines Zeitraumes von nur gut zwei Jahren, mit der „politischen Anerkennung“ von Kolumbien, Mexiko und Buenos Aires nach, und zwar durch den Abschluß von Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträgen sowie durch Entsendung diplomatischer Geschäftsträger. In der diesbezüglichen Zirkularnote an die ausländischen Vertreter hieß es ebenso kurz wie lapidar, das Kabinett habe beschlossen, „to appoint Chargés d’Affaires to the states of Columbia, Mexico and Buenos Aires; and to enter into treaties of commerce with those respective states on the basis of the recognition of their independence“ 12°). Zwar war die englische Aktion, auf ihren „politischen“ Hintergrund hin untersucht, ein dem Augenblick angepaßtes Instrument der Innenpolitik, das Canning dazu diente, sich einer von „Spekulationsmanien“ und „Unternehmungswut“ erfüllten Geschäftswelt121) als Mann der Stunde zu präsentieren. Gleichwohl zeitigte der englische Schritt, wie sehr er auch auf innenpolitische Ursachen zurückgeführt werden kann, in der großen Politik der Kabinette weitreichende Wirkungen. Denn Englands Lösung aus den Fesseln einer in der Praxis ohnehin mit magerem Erfolg betriebenen Nichtanerkennungspolitik gegenüber Staaten und Regierungen revolutionärer Herkunft gab einigen anderen Staaten des europäischen Konzerts das Startzeichen, nun selbst in jenes Stadium der Beziehungen mit der lateinamerikanischen Staatenwelt einzutreten, das England mit dem Akt der „diplomatic recognition“ soeben verlassen hatte. Die Regierungen Frankreichs, Preußens, Hollands, Hannovers u. a. gaben nun den drängenden Forderungen der am amerikanischen Güter- und Verkehrsmarkt interessierten Unternehmerkreise mit der englischen Formel der „commercial“ oder „de facto recognition“ nach122). Die von Viliéle und Damas dirigierte französische Politik bediente sich der Maske der „novel terminology“123), um von Beginn des Jahres 1826 ii«) vgl. Webster The Foreign Policy of Castlereagh 428ff; ferner Harold Tem- perley The Foreign Policy of Canning 1822—1827. England, the Neo-Holy Alliance, and the New World (London 1925) 503. 12°) „Substance d’une communication officielle faite par Mr. Canning au nom du gouvernement anglais aux ministres étrangers ... du 1 janvier 1825“: Georg Friedrich v. Martens Recueil Supplement 10, 2 (Göttingen 1828) 667. m) Vgl. dazu auch Max Wirth Geschichte der Handelskrisen (Frankfurt/Main 1858) 151 ff. 122) Das haben Robertson am Fall Frankreich und Kossok am Fall Preußen eingehend dargelegt: Kossok Im Schatten der Heiligen Allianz 169ff; am 20. Januar 1827 Unterzeichneten Maltzahn und Camacho, die Vertreter Preußens und Mexikos in London, eine „offizielle Deklaration“ über die Gewährung von Reziprozität und Meistbegünstigung im Handel zwischen beiden Ländern: ebenda 173; Robertson France and Latin-American Independence 393-402 und 396 über die Unterzeichung eines gleichen Dokuments vom 8. Mai 1827, das unter dem Namen der „déclaration“ bekannt wurde. 123) Ebenda 398.