Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

206 Hans-Otto Kleinmann zum Siege verhelfen, aber der Kaiser von Österreich werde mit der Anerken­nung politischer Unabhängigkeit einem solchen niemals vorgreifen. Er könne sich jedoch als Herr seiner Entscheidungen der Notwendigkeit unterwerfen. Der Widerstreit zwischen der Staatsnotwendigkeit und den legitimierenden Prinzipien der „restaurierten“ internationalen Ordnung hat auch im Mit­telpunkt der Veroneser Verhandlungen über die Lage der spanischen Kolo­nien und die Frage ihrer völkerrechtlichen Anerkennung gestanden. Die ganze Diskussion verlagerte sich im Spannungsfeld des europäischen Kon­zerts alsbald von der Ebene der prinzipienpolitischen Orientierungen und der Ordnungsidee der „Allianz“ auf die Ebene der realpolitischen Interessen der teilnehmenden Mächte. Eine Reihe von Geschehenszusammenhängen hat diese Entwicklung geför­dert: Als erstes die Anerkennung der neuen Republiken durch die USA, was nach den Worten Kossoks auf die Großmächte „wie ein Elementarereignis“ wirkte105), zumal fast zur gleichen Zeit, da die Nachricht von der nordame­rikanischen Entscheidung den europäischen Kontinent erreichte, in Paris am 8. April 1822 das „Manifest des Bevollmächtigten Ministers der Republik Ko­lumbien an die Kabinette Europas“ erschien, ein Dokument von „histori­scher Bedeutung“106), denn es kündete den Eintritt eines neuen amerikani­schen Gemeinwesens in den „Verein“ der souveränen Staaten an. Neben ei­ner historischen Rechtfertigung der Lossagung von der spanischen Herr­schaft enthielt es die Bedingungen, unter denen die neugegründete, faktisch unabhängige Republik zur Aufnahme diplomatischer und kommerzieller Be­ziehungen bereit war. Aufgrund der Verpflichtung auf die Prinzipien der na­tionalen Freiheit und der Reziprozität im Verkehr zwischen souveränen Staaten wurde die gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung zur Vorausset­zung eines jeden Kontaktes mit ausländischen Mächten erklärt. So sollten die kolumbianischen Häfen den Angehörigen all jener Staaten verschlossen bleiben, die das neue Staatsgebilde nicht anerkannten; Zulassung und Be­handlung fremder Flaggen in den Häfen und Hoheitsgewässern der Republik sollten sich nach dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den jeweiligen Heimatstaat richten; ferner wurden Maßnahmen gegen die Einfuhr und den Vertrieb von Waren angekündigt, die aus Ländern stammten, deren Regie­rungen die Anerkennung verweigerten. In der Hauptsache also kam der kolumbianische Vorstoß auf das Angebot ei­nes politischen Tauschgeschäfts hinaus, nämlich die völkerrechtliche Aner­kennung durch europäische Staaten mit handelspolitischen Zugeständnissen und Vergünstigungen zu erkaufen. Besonders die kleineren europäischen Osten 2 (Paris 1877) 435f: 1825 Januar 15 Wien, als Kommentar zur Anerkennung la­teinamerikanischer Republiken durch England. los) Manfred Kos sok Im Schatten der Heiligen Allianz. Deutschland und Latein­amerika 1815-1830 (Berlin 1964) 101. 106) Ebenda 88ff; der Text gedruckt: Ricardo Donoso Fuentes documentales para la historia de la independencia de América 1: Misión de investigación en los archivos europeos (Mexiko 1960) 137 f.

Next

/
Oldalképek
Tartalom