Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
206 Hans-Otto Kleinmann zum Siege verhelfen, aber der Kaiser von Österreich werde mit der Anerkennung politischer Unabhängigkeit einem solchen niemals vorgreifen. Er könne sich jedoch als Herr seiner Entscheidungen der Notwendigkeit unterwerfen. Der Widerstreit zwischen der Staatsnotwendigkeit und den legitimierenden Prinzipien der „restaurierten“ internationalen Ordnung hat auch im Mittelpunkt der Veroneser Verhandlungen über die Lage der spanischen Kolonien und die Frage ihrer völkerrechtlichen Anerkennung gestanden. Die ganze Diskussion verlagerte sich im Spannungsfeld des europäischen Konzerts alsbald von der Ebene der prinzipienpolitischen Orientierungen und der Ordnungsidee der „Allianz“ auf die Ebene der realpolitischen Interessen der teilnehmenden Mächte. Eine Reihe von Geschehenszusammenhängen hat diese Entwicklung gefördert: Als erstes die Anerkennung der neuen Republiken durch die USA, was nach den Worten Kossoks auf die Großmächte „wie ein Elementarereignis“ wirkte105), zumal fast zur gleichen Zeit, da die Nachricht von der nordamerikanischen Entscheidung den europäischen Kontinent erreichte, in Paris am 8. April 1822 das „Manifest des Bevollmächtigten Ministers der Republik Kolumbien an die Kabinette Europas“ erschien, ein Dokument von „historischer Bedeutung“106), denn es kündete den Eintritt eines neuen amerikanischen Gemeinwesens in den „Verein“ der souveränen Staaten an. Neben einer historischen Rechtfertigung der Lossagung von der spanischen Herrschaft enthielt es die Bedingungen, unter denen die neugegründete, faktisch unabhängige Republik zur Aufnahme diplomatischer und kommerzieller Beziehungen bereit war. Aufgrund der Verpflichtung auf die Prinzipien der nationalen Freiheit und der Reziprozität im Verkehr zwischen souveränen Staaten wurde die gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung zur Voraussetzung eines jeden Kontaktes mit ausländischen Mächten erklärt. So sollten die kolumbianischen Häfen den Angehörigen all jener Staaten verschlossen bleiben, die das neue Staatsgebilde nicht anerkannten; Zulassung und Behandlung fremder Flaggen in den Häfen und Hoheitsgewässern der Republik sollten sich nach dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den jeweiligen Heimatstaat richten; ferner wurden Maßnahmen gegen die Einfuhr und den Vertrieb von Waren angekündigt, die aus Ländern stammten, deren Regierungen die Anerkennung verweigerten. In der Hauptsache also kam der kolumbianische Vorstoß auf das Angebot eines politischen Tauschgeschäfts hinaus, nämlich die völkerrechtliche Anerkennung durch europäische Staaten mit handelspolitischen Zugeständnissen und Vergünstigungen zu erkaufen. Besonders die kleineren europäischen Osten 2 (Paris 1877) 435f: 1825 Januar 15 Wien, als Kommentar zur Anerkennung lateinamerikanischer Republiken durch England. los) Manfred Kos sok Im Schatten der Heiligen Allianz. Deutschland und Lateinamerika 1815-1830 (Berlin 1964) 101. 106) Ebenda 88ff; der Text gedruckt: Ricardo Donoso Fuentes documentales para la historia de la independencia de América 1: Misión de investigación en los archivos europeos (Mexiko 1960) 137 f.