Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

204 Hans-Otto Kleinmann die Haltung der anderen europäischen Hauptmächte starke und unmittelbare Rückwirkungen hatte, was schon auf dem Kongreß zu Verona (Oktober—De­zember 1822) zu Tage trat98). Mit ihm begann die dritte Phase der österrei­chischen Amerika-Politik, die zugleich den Höhepunkt des Ringens um die internationale Anerkennung der unabhängig gewordenen Kolonialbesitzun­gen Spaniens und Portugals einschloß; sie dauerte etwa bis zum Beginn des Jahres 1825, als die englische Regierung auf das stürmische Verlangen der Geschäftswelt nach Erschließung neuer Absatzmärkte hin und unter dem Druck einer durch anlagesuchendes Sparkapital übersteigerten Spekulation Freundschafts- und Handelsverträge mit Mexiko, Kolumbien und Buenos Ai­res abschloß, welche die völkerrechtliche Anerkennung dieser Staaten durch England implizierten: Nicht mehr — wie in der ersten Phase zwischen 1815 und 1819 - diplomatische Hilfeleistung und Anlehnung an England, das nach den Vorstellungen Metternichs die alleinverantwortliche Ordnungs- und Auf­sichtsmacht der Pentarchie auf den Meeren und in Übersee sein sollte, nicht mehr - wie in der zweiten Phase zwischen 1819 und 1822 - das Ausspielen der „europäischen Karte“, d. h. die Mobilisierung des gesamteuropäischen Interesses am sicherheitsgarantierenden Allianzsystem, die mit Androhung einer außenpolitischen Isolierung durch Formierung einer kontinentalen Front die Inselmacht auf der Linie des europäischen Konzerts festhalten soll­te, sondern nur noch das vielseitige Bemühen, mit England und den anderen Großmächten wenigstens zu einer Einigung über Form, Verfahren und Zeit­punkt der Anerkennung zu kommen und ein gegenseitiges Einvernehmen herzustellen, das die völkerrechtlichen Grundlagen des Ordnungswerkes von 1815/18 mit seinen antirevolutionären Momenten nicht völlig preisgab, kennzeichnete in diesen Jahren die österreichische Politik in der Anerken­nungsfrage. Es wurde in den folgenden Verhandlungen zwischen den großen Fünf und mit den betroffenen Höfen von Madrid und Lissabon bald offenkundig, daß in der ganzen Frage der Unabhängigkeit lateinamerikanischer Staaten und ihrer völkerrechtlichen Anerkennung weit mehr auf dem Spiel stand als ein Erfolg oder Mißlingen dieses oder jenes diplomatischen Schritts, daß viel­mehr eine Grundsatzentscheidung gefordert war, die einen fundamentalen Akt des völkerrechtlichen Verkehrs betraf. Das wenige, was wohl alle Mitglieder der europäischen Völkergemeinschaft als verbindlich ansahen, läßt sich anhand zeitgenössischer Autoren wie Schmalz, Klüber u. a. recht klar aufweisen: Der preußische Geheime Rat Schmalz99), der zunächst die Anerkennung einer durch Abfall gegründeten „neuen Souveränität“ als aktive Begünstigung der Rebellion und damit als 98) Irby C. Nichols The European Pentarchy and the Congress of Verona 1822 (Den Haag 1971) 140 (zur Rückwirkung auf die englische Öffentlichkeit); Kaufmann British Policy and the Independence of Latin America 130 ff. ") Theodor Anton Heinrich von Schmalz Das europäische Völker-Recht in acht Büchern (Berlin 1817) 38.

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