Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

200 Hans-Otto Kleinmann rücksichtigen, daß seit der Staatenpraxis des Amerikanischen Unabhängig­keitskrieges das damalige französische Verhalten sowie die englische Kriegs­erklärung an Frankreich als aktuelle Präzedenzfälle der vorzeitigen Aner­kennung und der spontanen Reaktion des in seinem Bestand angegriffenen Staates galten. Zudem schien aufgrund der Kongresse von Troppau (Okto­ber-Dezember 1820) und Laibach (Januar-Mai 1822), wo das Recht des in­ternationalen autoritativen Eingreifens der Großmächte zur Unterdrückung revolutionärer Bewegungen und zur Restauration der hergebrachten politi­schen Ordnung - wenn auch ohne die Unterschriften der Vertreter Englands und Frankreichs — vereinbart worden war, eine europäische Intervention im spanischen Amerika durchaus im Bereich des Möglichen zu liegen87). Zweifellos hat diese Sanktionsbereitschaft der europäischen Hauptmächte die Anerkennung lateinamerikanischer Staaten von seiten der USA verzö­gert. Weit mehr aber noch hat der kurzfristige Triumpf der Restaurationspo­litik dazu beigetragen, daß sich „die richtunggebenden Prinzipien der Verei­nigten Staaten“ schärfer herausarbeiteten88), daß die „nationalen“ Ziele und Interessen stärker am amerikanischen Selbstverständnis orientiert wurden und man sich in Washington die weltpolitische Stellung der Union deutlicher bewußt machte. Zu der Vorstellung von der Neuartigkeit der politischen und gesellschaftlichen Institutionen und Lebensformen des nordamerikanischen Gemeinwesens trat die Idee eines „neuen“ internationalen Rechts89), das sich auf die Prinzipien der Non-Colonisation, Non-Intervention und Self-Deter­mination gründete. So wurde amerikanischerseits auch die völkerrechtliche Anerkennung als Ausfluß der neuen Völkerrechtsprinzipien konstruiert. Das hieß, wie Äuße­rungen von Clay, Adams u. a. deutlich machen, daß in Fortführung der 1792 von Jefferson formulierten Rechtsüberzeugung und in Ablehnung des dyna­stischen Legitimitätsprinzips die Souveränität nur mit der faktischen Be­herrschung eines bestimmten Gebietes als gegeben angesehen wurde90). Ge­genüber dem spanischen Geschäftsträger, der im Namen Ferdinands VII. ge­gen die Anerkennungspolitik der USA protestierte, rechtfertigte Adams die Anerkennung der faktischen Machtverhältnisse mit den aus dem Wesen der 87) Das Vorgehen Österreichs gegen die neapolitanische Revolution, durch den „moralischen Beistand“ des Mächtekonzerts legitimiert, ferner die seit dem Wahlsieg der Ultras im Herbst 1821 drohende Einmischung Frankreichs auf der Pyrenäenhalb­insel und die Neuauflage der weitreichenden russischen Interventionspläne im Früh­jahr 1822 ließen auf eine wachsende Aggressivität der „Heiligen Allianz“ schließen. Vgl. Guillaume de Bertier de Sauvigny Metternich et la France aprés le Congrés de Vienne 2 (Paris 1970) 596; Whitaker The United States and the Independence of Latin America 333. 88) Erwin Hölzle Rußland und Amerika. Aufbruch und Begegnung zweier Welt­mächte (München 1953) 107. 89) Whitaker The United States and the Independence of Latin America 360. 90) „The sovereign de facto is the sovereign de iure“, wie Clay 1818 als rigoroser Vertreter des „de factoismus“ im Kongreß betonte: vgl. Goebel The Recognition Po­licy of the United States 123.

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