Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

196 Hans-Otto Kleinmann III a „Dans l’intérét général de l’Europe“ (Metternich an Castlereagh, 1822 Mai 1676“)) Die Staatsmänner und Diplomaten, die sich seit 1814 um die Restauration des politischen Systems Europas bemühten, handelten aus der unmittelbaren Erfahrung heraus, daß nicht eine Revolution der Macht, sondern die Macht der Revolution mit einem neuen Stil der Politik und einem Wechsel der poli­tischen Maximen die „Legitimität“ der bestehenden internationalen Ordnung und das ihr zugrunde liegende Gleichgewichtssystem zerstört hatte. So ging die Tendenz der außenpolitischen Neuorientierung nach dem Sturz Napole­ons dahin, das wiederhergestellte Gleichgewicht in funktionalem Zusam­menhang mit dem verfassungs- und gesellschaftspolitischen Zustand der Einzelstaaten zu stabilisieren. Es war der Diplomatie der Restaurationszeit dabei nicht nur um die Schaf­fung einer formellen Verständigungsbasis in Gestalt von Institutionen und Techniken eines gegenseitigen Interessenausgleichs zu tun. Sie strebte dar- überhinaus einen Konsens über die Werte und Inhalte einer völkerrechtli­chen Gemeinschaftsverbundenheit der Staaten an. In diesem Sinn verkün­dete der im Zeichen der Heiligen Allianz 1818 geschlossene Fünfmächtebund als Koalitionsprinzipien das internationale Recht, die Pflichten der fürstli­chen Souveräne gegen Gott und ihre Völker sowie die christlichen bzw. auf­geklärten Moralüberzeugungen77). Vor der Gefahr revolutionärer Kräfte und Staatsveränderungen sollte den rechtmäßigen Besitzstand und die Existenz der gleichberechtigten Glieder innerhalb der Staatenfamilie, die einzelstaat­liche wie die internationale Ordnung, nicht so sehr die Festlegung auf ab­strakte Legitimitätsprinzipien als die Anerkennung eines Legitimierungsvor­ganges durch die Gesamtheit sichern. Tatsächlich war es ja die internationale Anerkennung gewesen, die der neuen Ordnung des europäischen Staatensystems trotz der vielen durch Verletzung historischer Rechte zustande gekommenen Länderverschiebungen und -Ver­tauschungen den Charakter der Legitimität verliehen hatte78). Wollte man die Allianzverträge von 1815 und 1818 als Hauptfundament und Maßstab der internationalen Gesamtpolitik festgestellt und bewahrt wissen, mußte bei Usurpationen und Staatsneubildungen, die auch bei einer evolutionären Entwicklung der Staatenwelt nicht auszuschließen waren, der völkerrechtli­chen Anerkennung durch das Mächtekonzert eine praktisch legitimierende Wirkung zukommen. Denn sie war ein Akt, der nach vereinbarten Regeln und aufgrund eines fallweise herzustellenden Konsenses der Großmächte zu 76a) Charles K. Webster The Foreign Policy of Castlereagh 1815-1822. Britain and the European Alliance (London 1925) Appendix D 539. 77) Vgl. dazu Hildegard Schaeder Autokratie und Heilige Allianz (Darmstadt 21963) 91. 78) Vgl. dazu Friedrich Brockhaus Das Legitimitätsprinzip. Eine staatsrechtliche Abhandlung (Leipzig 1868) 288.

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