Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
Freundschafts- und Handlungstraktates“ und die „fördersamste Abschickung eines accreditirten Ministers oder Residenten nach Amerika“64). Doch trotz der förmlichen Verzichtleistung des früheren Souveräns kam die österreichische Anerkennungspolitik gegenüber den Vereinigten Staaten in der Folgezeit nicht recht vom Fleck, weil sie sich aufgrund ihrer völkerrechtlich-normativen Orientierung nur unbeholfen und zögernd auf den einem neuen Welt- und Gesellschaftsverständnis sowie neuen politischen Ordnungsvorstellungen verpflichteten außenpolitischen Stü der amerikanischen Regierung einzustellen vermochte. Die Einbeziehung dieses außereuropäischen Staatswesens, dieser nicht in dem auf Verträgen und Herkommen beruhenden Ordnungszusammenhang des Staatensystems der Alten Welt erwachsenen Republik in die Interdependenz und das tradierte Gemeinschaftshandeln der europäischen Staatenpraxis bereitete nicht nur unmittelbar diplomatische Schwierigkeiten, sondern trug auch im weiteren Fortgang der europäisch-amerikanischen Gesamtbeziehungen dazu bei, die Tendenz einer Scheidung der Welt in zwei durch unterschiedliche moralische Konstitution und politische Struktur geprägte Sphären zu verstärken. In Wien ging man wie selbstverständlich davon aus, daß die Vereinigten Staaten nach Abschluß des Friedens von Paris „wegen Anerkennung ihrer Souveränität nothwendig die ersten Schritte“ bei der kaiserlichen Regierung machen würden. Vorher, so betonte Kaunitz, könnten weder vertragliche Abmachungen mit ihnen getroffen, noch ein offizieller österreichischer Vertreter in Philadelphia akkreditiert werden65). Es ergab sich somit eine für das Verhältnis von Völkerrecht und praktischer Politik charakteristische Situation, wie sie sich in den internationalen Beziehungen häufig einstellt. Auf der einen Seite eine Abweichung von habituellen Verhaltensnormen der bestehenden internationalen Gemeinschaftsordnung: Die Vereinigten Staaten unterließen die förmliche Notifikation ihrer „de iure erworbenen“ Souveränität und blockierten durch diese Nichtbeachtung einer Völkerrechtsregel vorerst die Aufnahme eines normalen zwischenstaatlichen Verkehrs zwischen ihnen und Österreich; auf der anderen Seite eine Dynamik politischer Interessen: die belgisch-niederländischen und - in geringerem Maße - die Triesti- ner Großkaufleute und Reeder, deren Geschäfte in der Kriegskonjunktur außerordentlich florierten und die ihre Umsätze sowie Gewinnspannen auch für die Zeit nach dem Krieg in dem vom englischen Monopol befreiten Handel mit den unabhängigen amerikanischen Staaten gesichert wissen wollten, drängten auf Herstellung konsularischer Beziehungen und vertraglicher Verbindungen mit der Union66). Die österreichische Führung sah sich vor das Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten 191 64) Vortrag des Staatskanzlers an Joseph II. von 1783 März 19 nach Schiitter Beziehungen Österreichs zu Amerika 48. 65) Kaunitz an JosephII., 1783 März 19 nach Schiitter Beziehungen Österreichs zu Amerika 48 f. 66) Dazu vgl. Horst Dippel Deutschland und die amerikanische Revolution. Sozialgeschichtliche Untersuchung zum politischen Bewußtsein im ausgehenden 18. Jahrhundert (phü. Diss. Köln 1972) 233ff und 489 Anm. 58; Friebel Österreich