Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
192 Hans-Otto Kleinmann Dilemma gestellt, zwischen der völkergewohnheitsrechtlichen Norm und den berechtigten Forderungen der belgischen sowie küstenländischen Unternehmer nach „staatlicher“ Unterstützung ihrer Handels- und Schiffahrtsinteressen einen Kompromiß finden zu müssen. Es wird in diesem Zusammenhang ferner deutlich, daß die Anerkennung als Antwort auf die Notifikation des Bestehens einer völkerrechtlich erheblichen Tatsache, hier konkret der Erringung staatlicher Souveränität, galt. Unterblieb diese Notifikation, konnte auch keine Anerkennung des völkerrechtlichen Tatbestandes erfolgen, die aber wiederum die Voraussetzung dafür war, daß besondere Rechts Wirkungen wie im vorliegenden Fall die Aufnahme diplomatischer bzw. konsularischer Beziehungen, der Abschluß von Verträgen und die Achtung der Regierungsakte des neuen Staates eintreten konnten. So entschloß man sich in Wien, um sowohl den völkerrechtlichen Verkehrsnormen als auch der kommerziellen Interessenlage zu genügen, zu einem zweigleisigen Vorgehen: Zum einen wurde der kaiserliche Gesandte in Paris beauftragt, dem dort beglaubigten amerikanischen Vertreter „durch schickliche Insinuationen“67) über Dritte wissen zu lassen, daß der Kaiser erwarte, „durch Abschickung einer accreditirten Person oder eines einstweiligen Schreibens ehestens in Stand gesetzt zu werden, die Unabhängigkeit und Souverainetät erwähnter Stände anzuerkennen und sich mit denenselben in freundschaftliche Verbindung zu setzen“68). In diesem Sinn kam es zur ersten Fühlungnahme zwischen Mercy und Franklin Mitte Aprü 1783, und da sich der Amerikaner sogleich recht positiv zu dem österreichischen Anliegen äußerte, zögerte Mercy auch nicht, durch ein offizielles Schreiben einen vorbereitenden Gedankenaustausch auf „Botschafterebene“ zu eröffnen69). Parallel zu diesem diplomatischen Schritt wurde, um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ein k. k. Kommerzienrat als provisorischer Handelsagent, zunächst ohne jeden öffentlichen Charakter, nach Nordamerika entsandt, um sich dort über die allgemeine Wirtschaftslage zu informieren, insbesondere jedoch um die Absatzchancen für niederländische und innerösterreichische Produkte zu prüfen sowie die Preissituation des nordamerikanischen Marktes kennenzulernen und den Stand von Handel und Schiffahrt potentieller europäischer Konkurrenzländer zu beobachten, kurz: „die ersten Grundeinleitungen zu einem wechselseitigen Handelsverband vorzubereiten“, wie es die Instruktionen festlegten70). Sobald dann die Souveränität der Union durch den Kaiser völkerrechtlich anerkannt war, sollte der Ministerialcharakter der und die Vereinigten Staaten 27 ff über den österreichischen Handel mit den aufständischen Kolonien. 67) Kaunitz an JosephII., 1783 März 19 nach Schiitter Beziehungen Österreichs zu Amerika 49. 6S) Weisung an Mercy (Paris), 1783 März 21 ebenda 65f. 69) Mercy an Fürst Starhemberg (Brüssel), 1783 April 19 ebenda 66f; Friebel Österreich und die Vereinigten Staaten 49 f mit Hinweisen auf die diesbezüglichen Schreiben Franklins und Adams an Livingston von 1783 Juli 13 und 22. 70) Vgl. Schiitter Beziehungen 49.