Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
182 Hans-Otto Kleinmann Schöpfungen29) aufgrund von Vereinbarungen zwischen den „Kronen“ und „Häusern“ über Sekundogenituretablierungen, Titelerhöhungen30), Erbteilungen usw. sein konnten. Nicht die republikanischen Neugründungen als solche also, sondern ihre ausgesprochen antimonarchische Tendenz, wie sie im Laufe des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges hervorbrach, war völkerrechtlich etwas völlig Neues. Im folgenden soll die Behandlung dieser Fragen durch die österreichische Diplomatie im Zusammenhang mit der politischen Interessenlage der Monarchie, der sie diente, untersucht werden. Nicht nur, daß der österreichische Staat im 18. und 19. Jahrhundert zu jener Gruppe von Großmächten gehörte, die als Wortführer der Völkergemeinschaft auftraten, weil sie Interessen hatten, die sich nicht allein aus der Staatsräson des individuellen Staates ableiteten, sondern das ganze Staatensystem umfaßten, „intéréts généraux“ waren, um eine Formel dieser Zeit aufzugreifen: Stärker als bei jeder anderen Großmacht Europas bedingten sich aber bei der eigenartigen österreichischen Staatenverbindung gegenseitig auch innere Struktur und internationales System. Für die österreichische Politik mußte daher der Strukturwandel der völkerrechtlichen Ordnung, wie er sich seit dem 18. Jahrhundert mit der „neuen politischen Selbstbestimmung eines großen Erdteils“31) vollzog, im höchsten Maße problematisch werden. II Aus den diplomatischen Verhandlungen während des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges geht deutlich hervor, daß die politische Verselbständigung eines Gemeinwesens durch Abfall von der alten monarchischen Staatsgewalt und seine internationale Anerkennung als „nation indépendante“, als „puissance souveraine“32), wie sie die Agenten des amerikanischen Kongresses von 29) Zum Begriff der tatsächlichen und der rechtskausalen Staatsentstehung vgl. Ludwig Kämmerer Entstehung und Untergang der Staaten (jur. Diss. Gießen 1927) 39 ff. 30) Emer de Vattel Le Droit des Gens ou Principes de la Loi naturelle (1758), deutsche Übersetzung von Wilhelm Euler Klassiker des Völkerrechts, hg. von Walther Schätzei 3 (Tübingen 1959) § 45 206. 31) Bruno Kuske Die historischen Grundlagen der Weltwirtschaft (Kieler Vorträge 17, Jena 1926) 26. 32) Vgl. die in umfangreichem Maße publizierten diplomatischen Akten: Charles de Martens Nouvelles causes célébres du Droit des gens 1 (Leipzig-Paris 1843) 371-498: „Différends survenus en 1778 entre la Grande-Bretagne et la France, au sujet de la reconnaissance de l’indépendance des colonies anglo-américaines“, „comme l’événement le plus important du 18e siede“ (371 Anm. 1), Zitate 490 und 492; Henri Doniol Hi- stoire de la participation de la France ä l’établissement des Etats-Unis d’Amérique 5 Bde (Paris 1884-1892); Juan F. Yela Utrilla Espana ante la independencia de los Estados Unidos 2: Parte documental (Lérida 21925); Francis Wharton Revolutionary Diplomatie Correspondence of the United States 6 Bde (Washington 1889); dsbe Digest of the International Law of the United States 3 Bde (Washington 21887); vgl. ferner Samuel Flagg Bemis The Diplomacy of the American Revolution (Indiana University Press, Bloomington 1957) 265: Bibliographical Note.