Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524
Die Hannart-Affäre 141 Motiv vorstellbar, das den Kurfürsten veranlaßt haben könnte, Planitz gegenüber die Existenz der Instruktion und seine eigene Stellungnahme dazu zu leugnen. Ein weiteres Verdachtsmoment stellt die Art der Verbreitung dar: Wolff berichtete über das Vorhandensein der Instruktion nicht an Ferdinand, in dessen Diensten zu stehen er doch behauptete, sondern riet dem Kurfürsten (dem mm bereits die nötigen Informationen Vorlagen) von der gewünschten Aushändigung des Textes ab247). Andererseits verbreitete er im Wege des Hofpersonals die Kunde von diesem Dokument samt allen Details am Ansbacher Hof248). Dieser zunächst noch vage Verdacht wirft drei Fragen auf: Wenn wir in Wolff den Verantwortlichen vermuten, 1. wie ist dann die Überlieferung in der kursächsischen Kanzlei zu erklären? 2. Woher bezog Wolff die nötigen Informationen, und 3. welches waren seine Motive? ad 1. Ein von Förstemann ediertes, undatiertes Gedächtnisprotokoll über Differenzen hinsichtlich der Luther-Frage und des Reichsregimentes liegt im Staatsarchiv Weimar in zwei Überlieferungen einmal in der Handschrift Wolffs und zweitens von sächsischer Kanzleihand vor249). Da nicht angenommen werden kann, daß Wolff das Kanzleistück kopierte und die Abschrift dann, in der Kanzlei zurückließ, beweist dieser Fall: Wolff hatte die Möglichkeit, das, was er zu Papier brachte, zumindest über einen der Handschrift nach bekannten Schreiber in die kursächsische Kanzlei einzuschleusen, wo es nach erfolgter Kopierung Bestandteil des Schriftgutes dieser Kanzlei, der Kanzleiregistratur, wurde. Maßgeblich dafür war sicher seine rege vertrauliche Berichterstattung, daneben wohl auch der enge räumliche Kontakt im Kleeweinshof, sobald sich Friedrich der Weise oder die kursächsischen Behörden in Nürnberg aufhielten2S0). ad 2. Die Frage wurde bereits beantwortet: Er erhielt seine Informationen laut eigener Aussage in der „Synagoge“, wahrscheinlich auch, soweit sie Nachrichten vom Hof und der Gesinnung Karls betrafen, bei seinem Zusammentreffen mit Gillis. Sollte die (allerdings imbeweisbare) Vermutung, Hannart habe einen viel enger gehaltenen mündlichen Auftrag gehabt, zutreffen, 247) Erst am 15. Februar 1525 teilt Ferdinand Karl mit, er habe vom Kurfürsten von Sachsen die Instruktion erhalten: FK 1 267 n. 124/8; von Wolff ist dabei nicht die Rede. Vgl. Anm. 256. 24S) Daß Wolff auch an anderen Fürstenhöfen so verfuhr, ist zu vermuten, jedoch nicht beweisbar. An den Ansbacher Hof banden ihn die Burgfarrnbacher Besitzungen, die brandenburgische Lehen waren; vgl. Malter Wolff von Wolffsthal 2-7. 249) Reg. E „fol“ 34b n. 74 vol. I fol. 12r-13v (sächsische Kanzleihand) und fol. 10ar-10bv (Wolff eigenhändig). 25°) Eine genauere Überprüfung der Beziehungen Wolffs zu den Interiora der kursächsischen Kanzlei würde eine eingehende Sichtung des Weimarer Materials erfordern. Hier sei nur vermerkt, daß sich gerade ab 1520 die Kanzlei in völliger personeller Umgestaltung befand; vgl. Kettmann Kanzleisprache (wie Anm. 15) 49ff, 303.