Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524

140 Gerhard Rill 1. Die überlieferten Fassungen der Instruktion schließen formal die Abhän­gigkeit von einem vorstellbaren, in der kaiserlichen Kanzlei abgefaßten Ori­ginal aus. 2. Die Zusammenfügung zweier verschiedener Materien — einer Weisung für den Reichstag (die Hannart ohnedies schon mit sich führte) und eines Spe­zialauftrages, der mit dem Reichstag nichts zu tun hatte - ist zumindest un­gebräuchlich. 3. Überlieferungsgeschichtlich ist der Weg der Instruktion nur rückläufig, das heißt zum angeblichen Herkunftsort, dem kaiserlichen Hof, hin, verfolg­bar, nicht aber vom Entstehungsort her oder in den Händen des bzw. der In­struierten. 4. Inhaltlich überrascht vor allem der Umstand, daß Karl dem Haupt der protestantischen Partei, von dem er sich soeben durch Aufkündigung der Ehevereinbarung und der konfessionellen Duldung absetzte, seine Vertreter am Reichstag unterordnete und ihm Ingerenz auf den Hof seines Bruders ein­räumte, und daß er ferner 5. gewillt war, durch Einschaltung der „alten“ Räte einen Machtkampf in der Umgebung Ferdinands zu entfesseln. 6. Sowohl Karl als Friedrich der Weise leugneten die Kenntnis der Instruk­tion, Karl sogar unter Eid, Friedrich gegenüber einem seiner engsten Ver­trauten. Unberührt davon bleibt allerdings die Möglichkeit, Hannart habe einen mündlichen Auftrag erhalten, der einige - gewiß nicht alle — Punkte des überlieferten Instruktionstextes umfaßte. Daß er Salamanca in Ferdinands Gegenwart kritisierte, könnte ebenso darauf hinweisen wie der auf Umwegen von Cles an Ferdinand gelangte Rat, der Erzherzog möge ,auf deutsche Art' regieren246). Eine solidere Basis für diese Annahme ließ sich allerdings nicht ermitteln. Weitere Möglichkeiten wurden mit durchwegs negativen Ergebnissen über­prüft: Lalemand (und damit der naheliegende Verdacht einer Kanzleifäl­schung) scheidet aus der Reihe der Verdächtigen aus, ebenso Hannart selbst; bei Cles und Salamanca fehlt jegliches logisch vertretbare Motiv. Auffällig blieb das zwielichtige Agieren des Kammermeisters Wolff. Wenn das von Cles gezündete ,Gegenfeuer1 vom März 1524 auf die Instruk­tion bezogen werden kann, setzt es noch nicht die Kenntnis eines bestimmten Schriftstückes voraus, es kann durch indirekte Informationen inspiriert wor­den sein. Die erste sichere Kenntnis des Wortlautes war im Bericht Planitz’ an den Kurfürsten vom 27. Juni festzustellen. Wolff verfügte hier bereits über ein Wissen, das der Kurfürst nicht besaß, obwohl gerade er als erster unterrichtet werden sollte. Da jedoch Friedrich der Weise nicht nur die Kenntnis der Instruktion, sondern auch seine eigene, angeblich erteilte Ant­wort — die Wolff zu kennen behauptete — bestritt, ergibt sich als logische Folge, daß einer von beiden bewußt gelogen haben muß. Es ist jedoch kein 246) Wie Anm. 53.

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